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Dr. Heiko Hoffmann

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Standortleiter München
Leiter Steuerstrafrecht

Standort München
Friedenstraße 10
81671 München

Tel.:+49 89 59976061652
Mobil:+49 172 8523800

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Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Solicitor (England & Wales) np
  • Dr. iur.
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Biografie

Heiko Hoffmann ist Partner bei KPMG Law und leitet den Standort München sowie den Cluster Compliance, Steuer- & Wirtschaftsrecht mit derzeit ca. 20 Strafverteidigern.

Als Rechtsanwalt und Steuerberater berät er seit über 25 Jahren nationale und internationale Unternehmen bei Unternehmenstransaktionen, beim Kauf und Verkauf von Unternehmen, bei Umstrukturierungen sowie im Gesellschaftsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Abwehrberatung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden in Steuerstrafrechtsfällen. Heiko Hoffmann berät seine Mandanten bei der Identifizierung steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Risiken sowie umfassend und lösungsorientiert bei Nacherklärungen und Selbstanzeigen. Zudem vertritt und verteidigt er Mandanten in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren.

Vita

  • 2007 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 1996 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • 1995 Zulassung als Rechtsanwalt
  • Veröffentlichungen

    Austausch von Steuerdaten mit der Türkei: Ein Steuerparadies weniger?

    Legal Tribune Online, 28.07.2021

    Keine Liebesgrüße aus Dubai

    FAZ.net / Einspruch Exklusiv / 5. Juli 2021

    Gesetzgeber zieht im Kampf gegen Steuerhinterziehung die Zügel an

    private banking magazin Online

    Auswirkungen des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes auf das Steuerstrafrecht

    DER BETRIEB, Nr. 48, 30. Nov 2020

    Fremdpersonaleinsatz in Unternehmen, Praxishinweise zum Umgang mit risikobehafteten Fällen

    Deutsches Steuerrecht, Heft 45 vom 07.11.2020, Seite 2492- 2496 (DStR 2020, 2492)

    Airbnb-Anbieter im Visier der Steuerfahnung

    Börsen-Zeitung

    Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier

    FAZ.NET Einspruch

    Türkei meldet Daten

    Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.09.2020

    Wie Steuerpflichtige straffrei durch die Coronakrise kommen: Hilfe an Voraussetzungen geknüpft – Bei Verstoß droht empfindliche Geldbuße

    Börsen-Zeitung, Recht und Kapitalmarkt – im Interview

    Corona-Hilfen – Niedrige Hürden sind kein Freifahrtschein

    Platow Brief, Nr. 49, Seite 5

    Beck’scher Bilanz-Kommentar

    Handels- und Steuerbilanz, §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB, 12. Auflage

    Fit für die Börse – Gestaltungsüberlegungen im Vorfeld des IPO’s Going Public

    Kapitalmarktrecht 2008, S. 31f

    Die Ausschlusstatbestände der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

    – Zur Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO, Strafrecht der Wirtschaft Band 6, 1998
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