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New Work
Den Wandel der Arbeitswelt aktiv gestalten.

Der durch die Digitalisierung getriebene strukturelle Wandel der Arbeitswelt stellt zukunftsorientierte Unternehmen vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Begriffe wie New Work oder Arbeit 4.0 stehen für den Wandel des etablierten Arbeitsumfelds und die Abkehr von der traditionellen Auffassung von Arbeit. Die damit beschriebenen neuartigen Arbeitsmodelle, die zum Beispiel agiles Arbeiten, Work-Life-Blending, Crowdworking oder Knowledge-Working umfassen, berühren jedoch nicht nur vielfältige Fragestellungen des Arbeitsrechts, sondern gehen auch mit arbeitsschutz-, arbeitszeit- sowie datenschutzrechtlichen Herausforderungen einher.

Der durch Digitalisierung und veränderte Bedürfnisse nachfolgender Generationen getriebene Wandel der Arbeitswelt ist greifbar und beschleunigt sich zunehmend. Um auch in Zukunft am sich verändernden Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein, empfiehlt es sich für Unternehmen, eine zielführende, vollumfassende Strategie für neue Arbeitsmodelle zu entwickeln. Nur durch eine holistische Standortbestimmung kann eine valide Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen in der neuen Arbeitswelt unter Berücksichtigung der Unternehmensziele geschaffen werden. Mit unserem ganzheitlichen, multidisziplinären Ansatz unterstützen wir Sie bei allen juristischen Fragestellungen rund um das Megathema New Work.

Weitere Informationen zum Thema „Mobiles Arbeiten im Ausland“ befinden sich auf der Seite unserer Kooperationspartnerin KPMG International Limited.

Beratungs­schwer­punkte

  • Mobiles Arbeiten

    Für das mobile Arbeiten bedarf es der Schaffung von rechtssicheren Rahmenbedingungen. Längst sind es nicht mehr nur Matrixorganisationen, die die flexible Zusammenarbeit von Mitarbeitenden über Unternehmens- und Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Der digitale Austausch ist mittlerweile selbst in Kleinunternehmen nicht mehr wegzudenken und wird unabhängig von der Unternehmensstruktur immer umfangreicher und komplexer. Die große Anzahl von verschiedenen Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit erfordert daher die Ausgestaltung eines optimalen rechtlichen Rahmens für das mobile Arbeiten – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Wir unterstützen Sie dabei mit umfassender Expertise auf dem Gebiet von „Work from Anywhere“.

  • Betriebsratstätigkeit

    Unternehmen, in denen Arbeitnehmendenvertretungen mitwirken, müssen die zukünftige Zusammenarbeit mit diesen Gremien auf der Agenda haben. Die Veränderung der Arbeitswelt wird sich nämlich nicht nur auf die Tätigkeit des Betriebsrats bzw. anderer Gremien der Arbeitnehmendenvertretung selbst auswirken, wie beispielsweise bei der Durchführung von Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen, im Hinblick auf konkrete Weiterbildungsmaßnahmen etc. Vielmehr betreffen die verschiedenen Themenfelder von New Work regelmäßig auch mitbestimmungspflichtige Sachverhalte, sodass die Einführung und Umsetzung der (digitalen) Transformation auf betrieblicher Ebene auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Arbeitnehmendenvertretungen voraussetzt.

  • Desk Sharing und vernetztes Arbeiten

    Die flexible Nutzung von Arbeitsplätzen durch mehrere Mitarbeitende nimmt in immer mehr Organisationen zu – auch angesichts der sich dadurch bietenden Vorteile für Unternehmen. Gleichwohl sind auch für Desk Sharing und vernetztes Arbeiten rechtssichere Rahmenbedingungen notwendig, denn damit gehen durchaus komplexe rechtliche Fragestellungen einher. So bedarf es zum einen einer flächendeckenden Verteilung mobiler Technik, wodurch datenschutzrechtliche Aspekte in den Fokus rücken. Zum anderen ist neben arbeitsschutz- und weisungsrechtlichen Herausforderungen immer auch eine etwaige Mitbestimmung des Betriebsrats in Betracht zu ziehen, die es gegebenenfalls einzuhalten gilt. Zur Vermeidung unnötiger Streitigkeiten empfiehlt es sich also auch im Hinblick auf die Einführung von Desk Sharing, einen optimalen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Flexible-Office-Lösungen zu gestalten. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung des Trendthemas Desk Sharing.

  • Matrixorganisationen

    Immer mehr Unternehmen lassen ihre Mitarbeitenden in Zeiten von „New Work“ unternehmens- oder gar länderübergreifend zusammenarbeiten. In vielen Branchen herrscht zudem ein ausgeprägter „War for talents“, so dass Unternehmen sich die besten Fachkräfte auch auf ausländischen Arbeitsmärkten sichern, um diese dann flexibel im internationalen Konzern einzusetzen. Die dabei entstehenden unternehmens- oder länderübergreifenden Berichts- und Weisungslinien können eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen und Risiken auslösen. Die gewünschte unternehmens- und länderübergreifende Zusammenarbeit lässt sich unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen in Form einer Matrixorganisation realisieren. Dabei müssen die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit in der Matrixorganisation dokumentiert werden. Ferner müssen Leitplanken definiert werden, um rechtliche und steuerliche Risiken zu begrenzen. Solche Risiken können sich etwa aus unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, unzulässiger Datenverarbeitung, der Nichteinhaltung von Legalitätspflichten oder der Begründung von Betriebsstätten ergeben. Wir begleiten Sie gerne rechtlich bei der Implementierung einer Matrixorganisation.

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