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10.08.2017 | KPMG Law Insights

Steuerstrafrecht – Deutsche Strafbehörden erstmals bei Durchsuchung in Israel beteiligt

Deutsche Steuerfahnder und Staatsanwälte erstmals bei Durchsuchung in Israel beteiligt

Steuerstrafrecht

I. Durchsuchung durch deutsche Behörden auf israelischem Boden

Nach Presseberichten wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durch die deutschen Strafbehörden ein vermeintlicher Steuersünder bis nach Israel verfolgt und dessen Wohnung in Israel mit Hilfe der israelischen Behörden durchsucht.

Was aufgrund der deutsch-israelischen Geschichte für Jahrzehnte als undenkbar galt, wurde nunmehr mit Zustimmung der Politiker in beiden Ländern Wirklichkeit.

Bei dem in Israel Durchsuchten handelt es sich um einen vermeintlichen Kunden einer schweizerischen Niederlassung der israelischen Bank Leumi, der deutsche Steuern in beträchtlicher Höhe hinterzogen haben soll.

Entdeckt wurde die Kontenbeziehung aufgrund der vom Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 angekauften Steuer-CD, die Informationen über mögliche Schwarzgeldkonten der Schweizer Niederlassungen der israelischen Bank Leumi enthielt. Die Vielzahl der insoweit entdeckten Fälle wurde jedoch aufgrund der Brisanz des Themas in aller Stille gelöst, auch wenn es bereits in der Vergangenheit zu Durchsuchungen in Deutschland gekommen ist.

II. Automatischer Informationsaustausch

Artikel 6 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (in seiner letztmals geänderten Fassung vom 27. Mai 2010) sieht vor, dass zwei oder mehr Vertragsparteien steuerliche Informationen automatisch in von diesen festgelegten Fallkategorien und nach einem festgelegten Verfahren austauschen können.

Das o.g. Übereinkommen ist das erste und einzige mehrseitige und weltweite Regelungswerk, das für alle Arten der steuerlichen Kooperation im Kampf gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung zur Verfügung steht und wurde bereits von 112 Ländern unterzeichnet. Auch Israel ist diesem Übereinkommen am 24. November 2015 beigetreten. Am 1. Dezember 2016 ist das Übereinkommen hinsichtlich Israel in Kraft getreten.

Auf Grundlage von Artikel 6 des Übereinkommens wurde schließlich von der OECD ein Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten entwickelt (sog. „CRS MCAA“). Dieser Standard verpflichtet Finanzinstitute zur Meldung von Informationen über Finanzvermögen an die deutsche Steuerverwaltung.

Auch Israel ist, wie derzeit 80 weitere Länder, dem CRS MCAA beigetreten und hat sich verpflichtet ab September 2018 automatisch Informationen mit anderen teilnehmenden Ländern auszutauschen.

III. Handlungsempfehlung

Angesichts der beschriebenen Entwicklungen und dem klaren Ziel auch der israelischen Politik der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und mangelnder Steuerdisziplin sollten Privatpersonen, welche bislang nichterklärte steuerpflichtige Kapitalerträge aus Vermögen in Israel haben, in Erwägung ziehen, ihre Steuererklärungen im Rahmen einer Selbstanzeige im Land ihres Wohnsitzes vor September 2018 zu berichtigen.

Eine wirksame Selbstanzeige kann für Steuerpflichtige grundsätzlich bis zu einer möglichen Entdeckung der zuständigen Behörden zur Straffreiheit in vielen europäischen Ländern führen.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Urt. V. 9.5.2017, Az.: 1 StR 265/16), wonach Selbstanzeigen auch bereits dann unwirksam sein können, wenn Angehörige ausländischer Behörden die Tat entdeckt haben, kann insbesondere durch den im September 2018 beginnenden automatischen Informationsaustausch und die Meldung israelischer Finanzinstitute an den israelischen Staat Eile geboten sein.

KPMG Law bietet hierbei eine ganzheitliche und lösungs-orientierte Beratung bei der Berichtigung von Steuererklärungen bzw. bei Selbstanzeigen im Zusammenhang mit in- und ausländischen Vermögen. Die Kombination unserer steuer- und steuer-strafrechtlichen Expertise, mehr als 20 jährige Erfahrung sowie die Betreuung von bislang mehr als tausend Mandanten, deren Themen mit den Finanzbehörden erfolgreich gelöst wurden, geben denjenigen, welche sich zu einer Selbstanzeige entschließen, die entsprechende Sicherheit.

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