Suche
Contact
10.08.2017 | KPMG Law Insights

Steuerstrafrecht – Deutsche Strafbehörden erstmals bei Durchsuchung in Israel beteiligt

Deutsche Steuerfahnder und Staatsanwälte erstmals bei Durchsuchung in Israel beteiligt

Steuerstrafrecht

I. Durchsuchung durch deutsche Behörden auf israelischem Boden

Nach Presseberichten wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durch die deutschen Strafbehörden ein vermeintlicher Steuersünder bis nach Israel verfolgt und dessen Wohnung in Israel mit Hilfe der israelischen Behörden durchsucht.

Was aufgrund der deutsch-israelischen Geschichte für Jahrzehnte als undenkbar galt, wurde nunmehr mit Zustimmung der Politiker in beiden Ländern Wirklichkeit.

Bei dem in Israel Durchsuchten handelt es sich um einen vermeintlichen Kunden einer schweizerischen Niederlassung der israelischen Bank Leumi, der deutsche Steuern in beträchtlicher Höhe hinterzogen haben soll.

Entdeckt wurde die Kontenbeziehung aufgrund der vom Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 angekauften Steuer-CD, die Informationen über mögliche Schwarzgeldkonten der Schweizer Niederlassungen der israelischen Bank Leumi enthielt. Die Vielzahl der insoweit entdeckten Fälle wurde jedoch aufgrund der Brisanz des Themas in aller Stille gelöst, auch wenn es bereits in der Vergangenheit zu Durchsuchungen in Deutschland gekommen ist.

II. Automatischer Informationsaustausch

Artikel 6 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (in seiner letztmals geänderten Fassung vom 27. Mai 2010) sieht vor, dass zwei oder mehr Vertragsparteien steuerliche Informationen automatisch in von diesen festgelegten Fallkategorien und nach einem festgelegten Verfahren austauschen können.

Das o.g. Übereinkommen ist das erste und einzige mehrseitige und weltweite Regelungswerk, das für alle Arten der steuerlichen Kooperation im Kampf gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung zur Verfügung steht und wurde bereits von 112 Ländern unterzeichnet. Auch Israel ist diesem Übereinkommen am 24. November 2015 beigetreten. Am 1. Dezember 2016 ist das Übereinkommen hinsichtlich Israel in Kraft getreten.

Auf Grundlage von Artikel 6 des Übereinkommens wurde schließlich von der OECD ein Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten entwickelt (sog. „CRS MCAA“). Dieser Standard verpflichtet Finanzinstitute zur Meldung von Informationen über Finanzvermögen an die deutsche Steuerverwaltung.

Auch Israel ist, wie derzeit 80 weitere Länder, dem CRS MCAA beigetreten und hat sich verpflichtet ab September 2018 automatisch Informationen mit anderen teilnehmenden Ländern auszutauschen.

III. Handlungsempfehlung

Angesichts der beschriebenen Entwicklungen und dem klaren Ziel auch der israelischen Politik der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und mangelnder Steuerdisziplin sollten Privatpersonen, welche bislang nichterklärte steuerpflichtige Kapitalerträge aus Vermögen in Israel haben, in Erwägung ziehen, ihre Steuererklärungen im Rahmen einer Selbstanzeige im Land ihres Wohnsitzes vor September 2018 zu berichtigen.

Eine wirksame Selbstanzeige kann für Steuerpflichtige grundsätzlich bis zu einer möglichen Entdeckung der zuständigen Behörden zur Straffreiheit in vielen europäischen Ländern führen.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Urt. V. 9.5.2017, Az.: 1 StR 265/16), wonach Selbstanzeigen auch bereits dann unwirksam sein können, wenn Angehörige ausländischer Behörden die Tat entdeckt haben, kann insbesondere durch den im September 2018 beginnenden automatischen Informationsaustausch und die Meldung israelischer Finanzinstitute an den israelischen Staat Eile geboten sein.

KPMG Law bietet hierbei eine ganzheitliche und lösungs-orientierte Beratung bei der Berichtigung von Steuererklärungen bzw. bei Selbstanzeigen im Zusammenhang mit in- und ausländischen Vermögen. Die Kombination unserer steuer- und steuer-strafrechtlichen Expertise, mehr als 20 jährige Erfahrung sowie die Betreuung von bislang mehr als tausend Mandanten, deren Themen mit den Finanzbehörden erfolgreich gelöst wurden, geben denjenigen, welche sich zu einer Selbstanzeige entschließen, die entsprechende Sicherheit.

Explore #more

15.10.2026 | KPMG Law Insights

Schneller zur Baugenehmigung – rechtliche Möglichkeiten für Unternehmen

Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren Bauprojekte hinauszögern, muss nicht immer sein. Das Gesetz bietet einige Beschleunigungsmöglichkeiten. Um sie nutzen zu können, müssen Bauherren und Projektplaner unter…

09.10.2026 | KPMG Law Insights

Schadenmanagement bei Cybervorfällen: Wie Versicherer Schäden aktiv steuern

Cybervorfälle gehören zu den komplexesten Schadenereignissen für Versicherer. Insbesondere Ransomware-Angriffe können ganze IT-Landschaften lahmlegen – mit enormen finanziellen Folgen. Versicherer betroffener Unternehmen müssen schnell entscheiden …

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in AUTOHAUS: Verbraucherkreditrichtlinie: Verkauf unter neuen Vorzeichen

Die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sollten Autohäuser nutzen, um ihre Finanzierungs- und Vertriebsprozesse systematisch auf regulatorische Risiken und Anpassungsbedarfe zu überprüfen.…

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview mit HAUFE: Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand

KI analysiert, empfiehlt, entscheidet mit. Aber wer trägt die Konsequenzen, wenn sie falsch liegt? Der KPMG Law Experte Nikolaus Vincent Manthey und die KPMG Law…

30.09.2026 | KPMG Law Insights

Mixed-Use-Immobilien als Chance für die Innenstädte

Innenstädte sollen lebendig, nachhaltig und attraktiv sein. Doch das klassische Geschäftsmodell dahinter – der Einzelhandel – funktioniert immer seltener. Die Mieten sind hoch, die Kundschaft…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Rohde & Schwarz bei den Übernahmen von NEOSAT und PHYTRONIC

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben den Münchener Technologiekonzern Rohde & Schwarz bei den Übernahmen der NEOSAT…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH beraten. KPMG…

26.09.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der Lebensmittelzeitung: PPWR bringt neue Pflichten für die Lebensmittelindustrie

Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) scharf geschaltet – und stellt Unternehmen in der Lebensmittelindustrie vor eine Frage, die dringender Klärung bedarf:…

18.09.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law bei den PMN Management Awards ausgezeichnet

KPMG Law ist bei den diesjährigen PMN Management Awards mit dem ersten Platz in der Kategorie Geschäftsentwicklung ausgezeichnet worden. Darüber hinaus erreichte das Projekt „Die…

18.09.2026 | KPMG Law Insights

Wie sich der Data Act auf die Gestaltung von Mietverträgen auswirkt

Der EU Data Act ist auch für die Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung, denn moderne Gewerbeimmobilien sind zu Datenräumen geworden. Heizung und Klimatisierung, Aufzüge, Zutrittssysteme und…

Kontakt

Günter Graeber

Senior Manager

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 15986061598
ggraeber@kpmg-law.com

Dr. Heiko Hoffmann

Partner
Standortleiter München
Leiter Steuerstrafrecht

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 59976061652
HHoffmann@kpmg-law.com

Christian Judis

Senior Manager

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 59976061028
cjudis@kpmg-law.com

Dr. Jochen Maier

Senior Manager

Heinrich-von-Stephan-Straße 23
79100 Freiburg im Breisgau

Tel.: +49 761 76999910
jmaier@kpmg-law.com

Arndt Rodatz

Partner
Leiter Steuerstrafrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 360994 5081
arodatz@kpmg-law.com

Philipp Schiml

Partner
Standortleiter Düsseldorf

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597150
pschiml@kpmg-law.com

Martina Vietz

Manager

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923-400
mvietz@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll