Suche
Contact

Hilfe

Auf dieser Seite finden Sie Tipps und Informationen, mit welchen Einstellungen Sie die Website bestmöglich nutzen können.

Internetbrowser

Für den Besuch auf dieser Webseite wird die Verwendung des Microsoft Internet Explorer 11.0 oder höher, Mozilla Firefox 40.0 oder höher, Google Chrome 42.0 oder Safari 8.0 oder höher empfohlen. Die jeweils aktuelle Version können Sie kostenfrei im Internet herunterladen.

Download Internet Explorer: http://windows.microsoft.com/de-de/internet-explorer/download-ie

Download Mozilla Firefox: http://www.mozilla.org/de/firefox/new/

Download Google Chrome: https://www.google.de/chrome

Download Safari: http://www.apple.com/de/safari/

Öffnen von PDF-Dateien mit Acrobat Reader

Sämtliche Broschüren sind im Adobe Portable Document Format (PDF) gespeichert. Um diese Dokumente lesen oder ausdrucken zu können, muss die Software Adobe Acrobat Reader auf Ihrem Computer installiert sein. Die aktuelle Version können Sie kostenfrei im Internet herunterladen.

Download Adobe Acrobat Reader: http://get.adobe.com/de/reader/

Sollten sich einer der Links per Mausklick nicht automatisch in einem neuen Browserfenster öffnen, kopieren und fügen Sie ihn in die URL-Zeile Ihres Internetbrowsers ein.

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll