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03.12.2021 | KPMG Law Insights

Die Auswirkungen des Koalitionsvertrags 2021 auf das Steuerstrafrecht

In dem am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag legen SPD, Grüne und FDP ein umfassendes Steuerprogramm für die kommende Legislaturperiode vor, das auch Einflüsse auf das Steuerstrafrecht hat. Die zukünftige Ampel-Regierung strebt eine faire nationale und internationale Besteuerung an. Gerechte Steuern seien die Basis für die staatliche Handlungsfähigkeit. Dazu gehöre insbesondere auch die konsequente Verfolgung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Zur Erreichung dieser Ziele setzt die neue Bundesregierung vor allem auf organisatorische Maßnahmen und Digitalisierung.

Organisatorische und personelle Stärkung

Im Bundesfinanzministerium soll das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung organisatorisch und personell gestärkt werden. Aber auch beim Zoll (Stichwort „Schwarzarbeit“), bei dem Bundeszentralamt für Steuern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und der Financial Intelligence Unit ist eine Verstärkung des Personals geplant. Es ist zu erwarten, dass hierdurch der Trend der konsequenten Verfolgung von Steuerstraftaten und der Zunahme von Steuerstraf- und Bußgeldverfahren weiter verstärkt wird.

Digitalisierung

Die Steuerprüfung soll modernisiert und beschleunigt werden, insbesondere durch verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien. Eine neue zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene, das Steuerforschungsinstitut, soll der Steuerevaluierung dienen und einen Überblick über entgangene Steuereinnahmen aufgrund von Steuerhinterziehung und Steuergestaltung schaffen. Damit soll die Grundlage für eine evidenzbasierte Gesetzgebung verbessert werden.

Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

Beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung soll Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen. Im Bereich der besonders betrugsanfälligen Umsatzsteuer soll schnellstmöglich ein einheitliches bundesweites Meldesystem eingeführt werden, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Außerdem will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einsetzen. Dies könnte in Gestalt des Reverse-Charge-Verfahrens entstehen, welches insbesondere den Steuerbetrug durch Umsatzsteuerkarusselle verhindert.

Sobald es zu einem Verstoß gegen steuerliche Pflichten kommt, will der Staat erlittene Steuerschäden konsequenter zurückfordern und einziehen. Missbräuchliche Dividendenarbitragegeschäfte sollen durch neue technische Möglichkeiten und den Austausch von Daten zwischen der Finanzaufsicht und den Steuerbehörden bei Verdachtsfällen unterbunden werden.

Zuletzt sollen Steuerstraftaten nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene bekämpft werden. Die Regierung formuliert in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel einer globalen Steuergerechtigkeit. Neben der Einführung der globalen Mindestbesteuerung will sie sich dafür einsetzen, die EU-Liste für Steueroasen ständig auf aktuellem Stand zu halten. Die bereits bestehenden Systeme zum internationalen Austausch über Finanzkonteninformationen CRS und FATCA sollen ausgeweitet werden. Bisher mögliche Umgehungshandlungen in diesem Kontext sollen durch die Umsetzung der entsprechenden OECD-Regelungen in Zukunft vermieden werden.

Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen

Die Mitteilungspflicht nach §§ 138d ff. AO gilt bisher nur für Intermediäre bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. In Zukunft sollen (potenziell) aggressive Steuerplanungen auch bei nationalen Steuergestaltungen frühzeitig erkannt werden. Dafür wird die Mitteilungspflicht für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro auf nationale Steuergestaltungen ausgeweitet.

Unternehmenssanktionen, Compliance-Pflichten und interne Untersuchungen

Das Thema der Unternehmenssanktionierung steht auch nach dem Scheitern des Verbandssanktionengesetzes weiterhin auf der politischen Agenda. Die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe sollen überarbeitet (sprich „verschärft“) werden, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen. Ob damit ein Verbandssanktionengesetz in neuem Gewand geplant ist oder die bestehenden Regelungen punktuell geändert werden sollen, ist noch offen. Fest steht jedenfalls, dass die Verschärfung der Regelungen zur Unternehmenssanktionierung erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben wird.

Fazit

Die Stoßrichtung der neuen Ampel-Regierung ist eindeutig und folgt dem Trend der letzten Jahre: Die konsequente Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerstraftaten. Auch wenn es sich bislang nur um politische Absichtserklärungen handelt, so ist zu erwarten, dass diese auch kurzfristig umgesetzt werden. Für Privatpersonen und Unternehmen gilt daher zukünftig noch mehr als bisher, dass steuerliche Verfehlungen schnell in Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren münden können. Vor diesem Hintergrund ist eine effektive Tax-Compliance unerlässlich. Sollte es dennoch zu einem Verstoß gegen steuerliche Pflichten kommen, bleiben die interne Aufklärung steuerrechtlicher Sachverhalte und eine Ausgestaltung von steuerlichen Berichtigungen im Unternehmenskontext als Selbstanzeige weiterhin das Mittel der Wahl.

Sprechen Sie gerne unsere Experten im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht an:

Dr. Heiko Hoffmann, Arndt Rodatz, Philipp Schiml, Jochen Maier, Günter Graeber, Sebastian Bothe, Christian Judis, Barnim von Gemmingen, Cristian Barbieri, Volodymyr Izrailevych, Katharina Beckmann.

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