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Kirche & NPO

Rechtliche Expertise für Forschungseinrichtungen und Kirchen.

Für KPMG Law spielt die Forschung eine wichtige Rolle. Daher kennen wir die Themen, die für Hochschulen und Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschende Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen relevant sind. Wir beraten umfassend zu Fragen des Hochschulrechts, des deutschen und europäischen Fördermittelrechts, EU-Beihilferechts, Vergaberechts, Beamten- und Disziplinarrechts sowie des Kirchenrechts.

Unser Ziel ist es, rechtssichere und in der Praxis umsetzbare Lösungen zu erarbeiten und dadurch NPOs und kirchlichen Einrichtungen eine verlässliche und bewährte Hilfe zu sein.

Beratungs­schwer­punkte

  • Kirchliche Organisationen

    Durch das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung haben die Kirchen das Recht, ihre Angelegenheiten durch kirchliche Gesetze selbst zu ordnen. Wir unterstützen Sie bei den rechtlichen Herausforderungen in der Gestaltung der inneren Angelegenheiten sowie der Mediation von eventuell daraus folgenden Meinungsverschiedenheiten.

  • Non-Profit-Organisationen: Hochschul- und Wissenschaftsrecht

    Die Herausforderungen, vor denen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen stehen, sind vielfältig. Sich stetig verändernde rechtliche Vorgaben, Personalmangel und Digitalisierungsprozesse sind nur einige dieser Themenfelder. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Strategien und beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Wissenschaft und Forschung. Aufgrund unserer langjährigen und umfassenden Erfahrung sind wir ebenfalls der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen geht.

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Ulrich Thölke

Partner

Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin

tel: +49 30 530199124
uthoelke@kpmg-law.com

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