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Öffentliches Recht

Wir machen öffentliche Aufgabenerfüllung rechtssicher. Und besser.

Wir von KPMG Law kennen die besonderen Anforderungen des öffentlichen Sektors. Wir sind uns der Ausrichtung des Staates auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben bewusst und wir wissen um seine Finanzierungsmöglichkeiten beziehungsweise deren Grenzen. Die Herausforderungen, die die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit mit sich bringt, haben wir dabei stets im Blick und verbinden sie mit unserer umfassenden Erfahrung in den besonderen Vorschriften für staatliches Handeln.

Darum haben wir ein Beratungsteam mit Expertinnen und Experten aus allen relevanten Rechtsgebieten zusammengestellt, um die öffentliche Hand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und beim Zusammenwirken von Staat und Privatwirtschaft ganzheitlich beraten zu können.

Beratungs­schwer­punkte

  • Energierecht

    Die Umsetzung der Energie- und Klimawende ist ein Kraftakt für alle Bereiche unserer Gesellschaft – in Deutschland, Europa und letztlich auch weltweit. Die umfangreichen, sich stetig weiterentwickelnden regulatorischen Vorgaben greifen fundamental in bestehende Geschäftsmodelle für Energieversorger, Netzbetreiber, Gemeinden und (Groß-)Verbraucher ein. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, regulatorische Vorgaben einzuhalten und neue Anforderungen in Chancen zu verwandeln.

  • Europa-, Verfassungs-, Kommunal- und Haushaltsrecht

    Den Rahmen für staatliches Handeln setzen das Europa-, Verfassung-, Kommunal- und Haushaltsrecht. Dieser Rahmen regelt das wirtschaftliche Handeln des Staates, die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung und das Verhältnis des Staates zu Bürger:innen und Unternehmen. Wir beraten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen zu den sich hieraus ergebenden Möglichkeiten, Pflichten und Grenzen. Mit unserer Expertise im Beamtenrecht beraten wir darüber hinaus auch zur Ausgestaltung der Beschäftigtenverhältnisse der öffentlichen Hand.

  • Fördermittel- und Beihilfenrecht

    Mit staatlichen Zuwendungen werden Wirtschaftlichkeitslücken für Investitionen und Leistungen gedeckt. Diese Leistungen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und begründen Sorgfaltspflichten für die Leistungsempfänger. Wir beraten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen dazu, wie diese Zuwendungen rechtssicher gewährt und genutzt werden können.

  • Hochschul- und Wissenschaftsrecht

    Die Bedeutung von Forschung und Wissenschaft nimmt stetig zu. Wir beraten Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen sowie forschende Industriepartner bei der Ausgestaltung und Durchführung erfolgreicher Projekte zur Finanzierung, zur Vertragsgestaltung und zum Vertragsmanagement. Außerdem verfügen wir über umfangreiche Expertise in der Beratung zum Verwaltungs- und Hochschulrecht, zum IP- und Datenschutzrecht, zum Arbeitsrecht, zur Infrastruktur und im juristischen Projektmanagement.

  • Recht der Gesundheitswirtschaft

    Die Gewährleistung einer modernen medizinischen Versorgung ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben für die öffentliche Hand. Regulatorische Anforderungen, demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Kostendruck und Digitalisierung sind dabei die zentralen Herausforderungen. Mit unserer Branchenkenntnis und unserem umfangreichen rechtlichen Know-how unterstützen wir unsere Mandanten dabei, die Chancen in den Gesundheitsmärkten rechtssicher zu nutzen.

  • Umwelt- und Planungsrecht

    Die Errichtung neuer Infrastrukturen muss im Einklang mit dem Umwelt- und Planungsrecht erfolgen. Wir beraten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen dabei, diese Prozesse sicher, effizient und zügig zu bewältigen und gleichzeitig eine angemessene Transparenz gegenüber allen Beteiligten zu sichern.

  • Vergaberecht

    Das Vergaberecht soll Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb in der Beschaffung der öffentlichen Hand sichern. Wir beraten Auftraggeber und Bieter dabei, wie die Möglichkeiten des Vergaberechts bestmöglich genutzt werden können, um nicht nur rechtssicher zu beschaffen, sondern vor allem, um die terminlichen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

  • Öffentliches Wirtschaftsrecht

    Das Öffentliche Wirtschaftsrecht definiert den Rahmen für wirtschaftliche Aktivitäten aller Unternehmen der öffentlichen Hand. Es enthält Regeln für die Zulassung zum Wettbewerb sowie Regeln für das Verhalten im Wettbewerb und umfasst das Regulierungsrecht und das Gewerberecht. Wir beraten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen zur rechtssicheren Nutzung der unternehmerischen Freiheiten.

Hier finden Sie weitere Artikel unserer KPMG Law Expert:innen zu aktuellen öffentlich-rechtlichen Themen auf KPMG Klardenker, dem Blog unserer Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft:
10.02.2023 | Henrik-Christian Baumann

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Wie Start-ups bei öffentlichen Ausschreibungen besser berücksichtigt werden können.

14.10.2022 | Dr. Moritz Püstow

Kommission nimmt Subventionen aus Nicht-EU-Staaten in den Blick

Binnenmarkt und europäische Unternehmen sollen besser geschützt werden.

Veröffentlichungen

Querschnitt Wissenschaft

KPMG für Hochschulen & Forschungseinrichtungen

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31.01.2023 | Pressemitteilungen

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Unzureichender Klimaschutz birgt Klage-, Reputations- und Finanzierungsrisiken – auch für den öffentlichen Sektor. Dessen Klimaschutzmaßnahmen sind vielfach noch nicht ambitioniert genug, belegt unsere neue Studie. Darin zeigen wir auf, wie die Gebietskörperschaften ihr Handeln konsequenter an den bestehenden Zielen ausrichten können: Klimaschutz im öffentlichen Sektor – Warum Handlungsbedarf besteht – KPMG LAW (kpmg-law.de) Für weitere […]

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12.12.2022 | KPMG Law Insights

Wichtige Bundeserlasse zu aktuellen Preissteigerungen bei Baumaterialien

Veröffentlicht am 28.03.2022, aktualisiert am 12.12.2022   Baufirmen geraten aktuell aufgrund sprunghaft gestiegener Betriebsstoff- und Materialkosten an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Öffentliche Auftraggeber sehen diese Schwierigkeiten ihrer Auftragnehmer und suchen nach rechtskonformen Möglichkeiten, bestehende Verträge auf die neue Realität anzupassen und die laufenden Bauvorhaben trotz der Krise kooperativ fortzuführen. Hier setzen die Bundeserlasse an und […]

18.11.2022 | KPMG Law Insights

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Client Alert zur betrieblichen Altersversorgung

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Moritz Püstow

Partner
Solution Line Head Public Sector
Leiter Öffentliches Recht und Environmental Social Governance (ESG)

Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin

tel: +49 30 530199129
mpuestow@kpmg-law.com

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