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Öffentliches Recht

Wir machen öffentliche Aufgabenerfüllung rechtssicher. Und besser.

Wir von KPMG Law kennen die besonderen Anforderungen des öffentlichen Sektors. Wir sind uns der Ausrichtung des Staates auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben bewusst und wir wissen um seine Finanzierungsmöglichkeiten beziehungsweise deren Grenzen. Die Herausforderungen, die die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit mit sich bringt, haben wir dabei stets im Blick und verbinden sie mit unserer umfassenden Erfahrung in den besonderen Vorschriften für staatliches Handeln.

Darum haben wir ein Beratungsteam mit Expertinnen und Experten aus allen relevanten Rechtsgebieten zusammengestellt, um die öffentliche Hand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und beim Zusammenwirken von Staat und Privatwirtschaft ganzheitlich beraten zu können.

Beratungs­schwer­punkte

  • Energierecht

    Die Umsetzung der Energie- und Klimawende ist ein Kraftakt für alle Bereiche unserer Gesellschaft – in Deutschland, Europa und letztlich auch weltweit. Die umfangreichen, sich stetig weiterentwickelnden regulatorischen Vorgaben greifen fundamental in bestehende Geschäftsmodelle für Energieversorger, Netzbetreiber, Gemeinden und (Groß-)Verbraucher ein. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, regulatorische Vorgaben einzuhalten und neue Anforderungen in Chancen zu verwandeln.

  • Europa-, Verfassungs-, Kommunal- und Haushaltsrecht

    Den Rahmen für staatliches Handeln setzen das Europa-, Verfassung-, Kommunal- und Haushaltsrecht. Dieser Rahmen regelt das wirtschaftliche Handeln des Staates, die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung und das Verhältnis des Staates zu Bürger:innen und Unternehmen. Wir beraten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen zu den sich hieraus ergebenden Möglichkeiten, Pflichten und Grenzen. Mit unserer Expertise im Beamtenrecht beraten wir darüber hinaus auch zur Ausgestaltung der Beschäftigtenverhältnisse der öffentlichen Hand.

  • EU-Beihilfe- und Fördermittelrecht

    Mit staatlichen Zuwendungen werden Wirtschaftlichkeitslücken für Investitionen und Leistungen gedeckt. Diese Leistungen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und begründen Sorgfaltspflichten für die Leistungsempfänger. Wir beraten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen dazu, wie diese Zuwendungen rechtssicher gewährt und genutzt werden können.

  • Hochschul- und Wissenschaftsrecht

    Die Bedeutung von Forschung und Wissenschaft nimmt stetig zu. Wir beraten Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen sowie forschende Industriepartner bei der Ausgestaltung und Durchführung erfolgreicher Projekte zur Finanzierung, zur Vertragsgestaltung und zum Vertragsmanagement. Außerdem verfügen wir über umfangreiche Expertise in der Beratung zum Verwaltungs- und Hochschulrecht, zum IP- und Datenschutzrecht, zum Arbeitsrecht, zur Infrastruktur und im juristischen Projektmanagement.

  • Recht der Gesundheitswirtschaft

    Die Gewährleistung einer modernen medizinischen Versorgung ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben für die öffentliche Hand. Regulatorische Anforderungen, demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Kostendruck und Digitalisierung sind dabei die zentralen Herausforderungen. Mit unserer Branchenkenntnis und unserem umfangreichen rechtlichen Know-how unterstützen wir unsere Mandanten dabei, die Chancen in den Gesundheitsmärkten rechtssicher zu nutzen.

  • Umwelt- und Planungsrecht

    Die Errichtung neuer Infrastrukturen muss im Einklang mit dem Umwelt- und Planungsrecht erfolgen. Wir beraten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen dabei, diese Prozesse sicher, effizient und zügig zu bewältigen und gleichzeitig eine angemessene Transparenz gegenüber allen Beteiligten zu sichern.

  • Vergaberecht

    Das Vergaberecht soll Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb in der Beschaffung der öffentlichen Hand sichern. Wir beraten Auftraggeber und Bieter dabei, wie die Möglichkeiten des Vergaberechts bestmöglich genutzt werden können, um nicht nur rechtssicher zu beschaffen, sondern vor allem, um die terminlichen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

  • Öffentliches Wirtschaftsrecht

    Das Öffentliche Wirtschaftsrecht definiert den Rahmen für wirtschaftliche Aktivitäten aller Unternehmen der öffentlichen Hand. Es enthält Regeln für die Zulassung zum Wettbewerb sowie Regeln für das Verhalten im Wettbewerb und umfasst das Regulierungsrecht und das Gewerberecht. Wir beraten die öffentliche Hand und ihre Unternehmen zur rechtssicheren Nutzung der unternehmerischen Freiheiten.

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Leiter Öffentliches Recht und Environmental Social Governance (ESG)

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