Der Energiesektor in Deutschland ist – wie in ganz Europa – infolge der Verzahnung und Kopplung mit weiteren Sektoren wie auch durch den zunehmenden Einsatz von neuen Technologien und Digitalisierung geprägt von tiefgreifenden Veränderungen in allen Wertschöpfungsstufen. Hinzu kommt, dass das Erreichen der politisch vereinbarten Klimaziele dabei stärker als bisher einen Schwerpunkt der deutschen Wirtschaftspolitik bildet. Zur Erfüllung der angestrebten Dekarbonisierung leisten die Unternehmen der Energiewirtschaft jedoch einen wesentlichen Beitrag und müssen sich dabei einem sich stets ändernden Marktumfeld stellen.
Aufgrund unserer langjährigen Beratungspraxis und unserer umfangreichen Branchenkenntnis wissen wir um die rechtlichen Anforderungen, auf die sich die Marktakteure einstellen müssen. Wir beraten Projektentwickler und Anlagenbauer, (dezentrale) Erzeuger, Energieversorger, Netzbetreiber, Energiehändler bzw. -vertriebe wie auch energieintensive Unternehmen bei allen Fragen rund um die Energieversorgung. Dies umfasst neben der Strom- und Gasversorgung auch die Versorgung mit Wärme bzw. Kälte und neuerdings auch mit Wasserstoff.
Der Verkehrssektor steht im Fokus aller Bestrebungen, den Wandel zu einer klimaneutralen Welt zu vollziehen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, Ladeinfrastrukturen aufzubauen, und helfen ihnen bei der Erfüllung der regulatorischen Vorgaben, insbesondere der Erarbeitung eines schlüssigen Messkonzepts. Wir beraten darüber hinaus zu den Vorgaben und Fördermöglichkeiten von Stellplätzen und Ladepunkten und helfen bei der Entwicklung von Betreiberkonzepten für Schnellladestationen, insbesondere hinsichtlich regulatorischer und beihilferechtlicher Anforderungen. Auch bei Fragen zu Flottenlösungen für Unternehmen oder für kommunale Aufgaben stehen wir beratend zur Seite.
Im Rahmen der Energiewende spielen Klimaschutzkonzepte wie der Emissionshandel eine immer größere Rolle. Wir beraten unsere Mandanten zu Fragen des europäischen Handels von Emissionszertifikaten und Herkunftsnachweisen sowie auch bei Fragen zum nationalen Brennstoffemissionshandel.
Wir beraten Energiehandels- bzw. Energievertriebsunternehmen umfassend zu vielen rechtlichen Themen. Dies beinhaltet zum einen die Beschaffung von Strom und Erdgas an der Börse oder im Rahmen von bilateralen OTC-Geschäften, insbesondere bei sogenannten Power Purchase Agreements, zum anderen beraten wir beim Vertrieb an den Letztverbraucher. Zudem unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Geschäftsmodellen oder der Erstellung von Musterverträgen.
Der Netzbetrieb ist ein zentraler Erfolgsfaktor für das Gelingen der Energiewende. Neben Fragen zur Versorgungssicherheit und dem Netzausbau stehen Netz- und Infrastrukturbetreiber vor einer Reihe weiterer Herausforderungen. Wir beraten Sie vollumfänglich zu allen netzregulatorischen Fragestellungen sowie zu Netzanschluss-, Anschlussnutzungs- und Netznutzungsfragen. Wir sind außerdem in aktuelle Netzausbauprojekte eingebunden.
Industrieunternehmen, Unternehmen der Wohnungswirtschaft wie auch die Gesundheitsbranche sind auf sehr unterschiedliche Weise mit dem Thema Energieversorgung verbunden. Gemeinsam ist ihnen allen aber, dass Energie ein zunehmend wichtiger Faktor unter wirtschaftlichen wie auch ökologischen Aspekten ist und eine Befassung mit energierechtlichen Themen daher zwingend erforderlich ist.
Industrieunternehmen suchen neue Wege in eine nachhaltige, aber gleichzeitig kostengünstige Energieversorgung. Wir entwickeln zusammen mit unseren Mandanten Versorgungskonzepte aus (erneuerbaren) Erzeugungsanlagen oder beschaffen Grünstrom über sogenannte Power Purchase Agreements. Wir optimieren das Set-up von regulatorischen Anforderungen an die Versorgungsinfrastruktur, helfen bei Privilegierungs- und Entlastungsanträgen für Strompreisbestandteile oder entwickeln Messkonzepte. Umfassend betrachtet stehen wir damit unseren Mandanten bei allen Fragen rund um die Compliance mit energierechtlichen Anforderungen zur Seite.
Faktoren wie demografischer Wandel, Bevölkerungswachstum, Wohnungsnot, umfassende Änderungen im Arbeitsverhalten und sonstigen Lebensgewohnheiten der Menschen in Großstädten machen eine Anpassung der Infrastruktur urbaner Räume unerlässlich. Für die Wohnungswirtschaft resultiert aus diesen Entwicklungen und den sich stetig wandelnden gesetzlichen Vorgaben ein enormer Handlungs- und Kostendruck. Die Entwicklung von innovativen Geschäfts- und Dienstleistungsmodellen, auch in den Bereichen Energieversorgung und Mobilitätskonzepte, ist für unsere Mandanten aktuell ein herausforderndes Thema. Wir beraten umfassend bei der Planung und Einrichtung von Energieerzeugungsanlagen, auch bei Quartiersprojekten, oder unterstützen bei der Inanspruchnahme von Umlageprivilegien.
Unternehmen aus dem Bereich Healthcare unterstützen wir bei der Implementierung und Betriebsführung von dezentralen Erzeugungsmodellen, helfen bei der Beschaffung sicherer und kostengünstiger Energie oder optimieren die Versorgungsinfrastruktur.
Im Bereich des Kraftwerksbaus und der Energieerzeugung aus konventionellen Quellen verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Planung, Finanzierung, Beschaffung und Umsetzung sowie bei der Wartung und Instandhaltung im Rahmen des dauerhaften Betriebs von Erzeugungsanlagen sowie auch bei regulatorischen Fragen, insbesondere zum Redispatch. Unsere Mandanten profitieren von einem ausgewogenen Mix aus rechtlicher Expertise von KPMG Law und dem energiewirtschaftlichen Know-how der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der sie dabei unterstützt, einen wirtschaftlichen Kraftwerksbetrieb sicherzustellen.
Der Geschäftsbereich Messstellenbetrieb gewinnt immer weiter an Bedeutung. Um den rechtlichen Vorgaben zu genügen und etwaige Privilegierungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein schlüssiges Messkonzept entwickelt und die Digitalisierung des Messwesens vollzogen werden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung von Zusatz- und Mehrwertdienstleistungen im Bereich Smart Metering zur Erweiterung der Wertschöpfungskette sowie Erhöhung der Kundenbindung. Auch bei der Entwicklung einer Strategie zur Implementierung eines wettbewerblichen Messstellenbetriebs beraten wir Sie. Darüber hinaus profitieren Sie ebenso von unseren umfassenden Kenntnissen zum Umgang mit Smart Metern, Smart Home-Anwendungen, Blockchain, künstlicher Intelligenz, Plattformmodellen für Peer-to-Peer-Handel, Energy Communities, Micro Grids und lokalen Energiemärkten.
Wir unterstützen Projektentwickler, Anlagenbetreiber, Investoren, Netzbetreiber und energieintensive Letztverbraucher bei ressourcenschonenden Versorgungskonzepten, indem wir Erneuerbare-Energien-Projekte sowie Strom- und Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in die unternehmenseigene Nachhaltigkeitsstrategie einbetten. Egal ob es sich darüber hinaus um Genehmigungsfragen nach dem Immissionsschutzrecht, um Fragen rund um Abnahme und Einspeisung in ein Energieversorgungsnetz handelt oder ob es um eine Förderung nach EEG und/oder KWKG geht: Wir kennen jederzeit das sich stets ändernde rechtliche Umfeld.
Im Rahmen von aktuellen Beratungsprojekten unterstützen wir Mandanten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsanforderungen zu Grünstrombezugsverträgen (sogenannte Power Purchase Agreements) oder bei der Entwicklung dezentraler Versorgungskonzepte für Unternehmensstandorte oder Quartiere.
Die Weiterentwicklung der Energieversorgung geht einher mit der Anpassung rechtlicher Vorgaben. In der Energiewirtschaft war dies zuletzt im Bereich des sich neu ausbildenden Rechtsrahmens rund um den Energieträger Wasserstoff festzustellen, aber auch die bekannten Regeln zur Wärmeversorgung entwickeln sich fort. Wir begleiten diese Neuerungen sehr intensiv, stehen zu Fragen der Wasserstoffregulierung mit Infrastrukturbetreibern im Austausch und entwickeln Geschäftsmodelle zur Wasserstoffversorgung.
Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber werden künftig mit großen Herausforderungen konfrontiert sein, die zugleich auch große Chancen darstellen. Die Umsetzung der Energiewende, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle wie auch die Fokussierung auf Kernkompetenzen werden weiter an Bedeutung gewinnen und betreffen mehr als 1.000 Akteure in der Energiebranche. Vor diesem Hintergrund überdenken sowohl Unternehmen der klassischen Energieversorgung als auch solche, die bisher in anderen Wirtschaftsbereichen tätig waren, ihr Portfolio. Diese Transformationsprozesse sind komplex und meistens dann erfolgreich, wenn ein passender Partner gefunden wird, der Prozess gut vorbereitet ist und sich die Veränderung in das Gesamtkonzept des Unternehmens gut einfügt.
Wir beraten Sie umfassend insbesondere in Fällen
Angrenzende Rechtsgebiete wie beispielsweise das Kartellrecht finden dabei ebenso Berücksichtigung. Für derartige Transformationsprojekte stellen wir unseren Mandanten auch gerne ein juristisches Projektmanagement zur Seite.
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