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Arbeitsrecht

Die rechtliche Zukunft der Arbeitswelt gestalten – schon heute.

Die Herausforderungen unserer Zeit sind im Hinblick auf das Arbeitsrecht sehr vielfältig. Eine zunehmende Internationalisierung und die fortschreitende Digitalisierung führen zu neuen Formen der Zusammenarbeit, die innovative arbeitsrechtliche Herangehensweisen und Denkweisen erfordern. Diese Entwicklung stellt nicht zuletzt besondere Anforderungen an die Berücksichtigung interdisziplinärer Schnittstellen.

Exzellenz entsteht dabei aus der Verbindung von ausgezeichnetem arbeitsrechtlichem Know-how mit innovativem Denken. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Bereich Arbeitsrecht bei KPMG Law decken nicht nur eine große Bandbreite an unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themen ab, sondern haben eine besondere Stärke darin, diese zukunftsgerichtet und fachübergreifend zu denken und zu gestalten – national wie international.

Beratungs­schwer­punkte

  • Arbeitnehmerdatenschutz

  • Arbeitsrecht

    Im Bereich des „klassischen“ Arbeitsrechts beraten wir zu allen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fragestellungen und vertreten unsere Mandanten gerichtlich in allen Instanzen. Wir sind an 16 Standorten in Deutschland vertreten und damit immer bei Ihnen vor Ort, wenn der persönliche Austausch gefragt ist. Unser Angebot wird komplettiert durch unser internationales Netzwerk ausgesuchter Kanzleien, mit deren Unterstützung wir den Herausforderungen unserer Mandanten mit Lösungen aus einer Hand begegnen können.

  • Betreuung von Personalabbaumaßnahmen

    Wir führen unsere Mandanten rechtssicher durch die komplexen Verfahren, die bei größeren Personalabbaumaßnahmen notwendig sind. Insbesondere verhandeln wir Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat, unterstützen bei der Erstattung der Massenentlassungsanzeige und begleiten die Umsetzung von Transfergesellschaften. Als LegalTech-Marktführer nutzen wir hierbei einzigartige Software-Tools, die es beispielweise erlauben, eine Sozialauswahl zu optimieren.

  • Betriebliche Altersversorgung

    Pensionsverpflichtungen bedürfen – gleich ob arbeitnehmer- oder arbeitgeberseitig finanziert – eine nachhaltige und effiziente Steuerung von Kosten und Risiken. Häufige Herausforderung für erforderliche Optimierungsmaßnahmen ist die Komplexität der eigenen Versorgungssysteme wie auch der rechtlichen Anforderungen an eine sichere Gestaltung. Als Anbieter-neutraler Rechtsberater bringen wir unsere langjährige Erfahrung und Expertise in der betrieblichen Altersversorgung ein bei der Erarbeitung maßgeschneiderter und rechtssicherer Strategien und Lösungen zu sämtlichen Pensionsfragen unserer Mandanten. Wir beraten rundum zur bAV – von der Einführung und Durchführung, bis hin zur Umgestaltung oder Abwicklung der Versorgungszusagen. Bei Bedarf erfolgt eine Einbeziehung weiterer Fachexperten des KPMG Pension Netzwerkes in Bezug auf steuerliche, bilanzielle oder versicherungsmathematische Fragen. Wir begleiten unsere Mandanten bei allen erforderlichen Schritten von der Analyse des Status, der Kommunikation mit Betriebsrat und Versorgungsberechtigten und übernehmen selbstverständlich auch die Vertretung bei etwaigen gerichtlichen Schritten.

  • Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung

    Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Gestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung, nicht nur im Rahmen der Reorganisation von Unternehmensgruppen. So haben wir beispielsweise bereits eine Vielzahl von Unternehmen auf ihrem Weg hin zu einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) begleitet. Bei der betrieblichen Mitbestimmung helfen wir unseren Mandanten dabei, die Gestaltungsspielräume kreativ und rechtssicher zu eröffnen und zu nutzen.

  • Drittbezogene Personaleinsätze und Arbeitnehmerüberlassung

    Der Einsatz von Fremdpersonal ist für viele Unternehmen zur Notwendigkeit geworden, weil dringend benötigte personelle Ressourcen, etwa im IT-Bereich, anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Dabei werden die Risiken, die der Einsatz von Fremdpersonal mit sich bringt (Stichwort: Scheinselbstständigkeit), häufig in Kauf genommen. Auf der anderen Seite stehen die Sozialversicherungsbehörden, die mit immer höherem Aufwand den Einsatz des Fremdpersonals prüfen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, den Fremdpersonaleinsatz rechtssicher auszugestalten – dafür haben wir zusammen mit unseren Kolleg:innen vom KPMG Lighthouse ein Tool entwickelt, das dies auch sicher dokumentiert.

  • Geschäftsführer- und Vorstandsthemen

    Wir beraten Gesellschafter:innen und Aufsichtsrät:innen zu allen Fragen, die die Dienstverhältnisse von Geschäftsführer:innen und Vorständ:innen betreffen. Dies reicht von der Gestaltung der Dienstverträge über die Strukturierung von Vergütungsmodellen bis hin zur Unterstützung bei der Beendigung von Dienstverhältnissen.

  • Global Immigration Services

    Die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften beim Einsatz von Mitarbeitenden in Deutschland oder im Ausland ist ein wichtiger Aspekt arbeitsrechtlicher Compliance – nicht zuletzt aufgrund einer Vielzahl nationaler Regelwerke und teils empfindlicher Strafen. Wir beraten zu Visumsanforderungen und übernehmen für Sie die Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen weltweit. Dabei nutzen wir den KPMG Immigration Manager, ein effizientes IT-Tool zur Unterstützung unserer Leistungen.

    Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung ist das Thema US-Immigration: Hier können wir mit einem deutschsprachigen Team von US-Anwält:innen und mit spezieller Expertise direkt aus Deutschland heraus unterstützen. So beraten wir Sie nicht nur zur Visumsbeschaffung, sondern  auch bei Geschäftsgründungen und anderen komplexen Projekten in den USA zu aufenthaltsrechtlichen Themen. So stellen wir sicher, dass die Beratung mit einem integrierten Blickwinkel und aus einer Hand erfolgt.

    Weitere Informationen zum Thema „Mobiles Arbeiten im Ausland“ befinden sich auf der Seite unserer Kooperationspartnerin KPMG International Limited.

  • Internationale Personaleinsätze

    Grenzüberschreitende Mitarbeitendeneinsätze – egal ob längerfristige Entsendungen, Projekteinsätze oder internationale Dienstreisen – gehören heute zum Unternehmens-Alltag. Doch hierbei ergeben sich eine Reihe arbeitsrechtlicher Fragen, die in vielen Fällen zwangsläufig Bezüge zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht haben. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung geeigneter Vertragsstrukturen und dem Entwurf von Entsendungsverträgen, Ruhensvereinbarungen sowie lokalen Arbeitsverträgen. Dies geschieht auch im Einklang mit spezifischen Entsende-Richtlinien im Unternehmen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der Beratung zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Schnittstellenthemen und zur Berücksichtigung aufenthaltsrechtlicher Vorgaben.

  • Re- und Umstrukturierung

    Wir begleiten Sie umfassend bei Re- und Umstrukturierungen, beginnend in der Planungsphase bis hin zur Umsetzung, einschließlich der Verhandlung mit Betriebsrat und Gewerkschaften.

  • Öffentliches Dienst- und Beamtenrecht

    Wir vertreten seit vielen Jahren die öffentliche Hand erfolgreich in allen rechtlichen Belangen, selbstverständlich auch im Beamtenrecht (einschließlich Disziplinarrecht) und im öffentlichen Dienstrecht. Wir haben die Beratung zu dieser speziellen Materie und deren oftmals unterschätzten rechtlichen Herausforderungen zu einem unserer Tätigkeitsschwerpunkte gemacht und beraten die öffentliche Hand mit einem Team aus Spezialist:innen für die Besonderheiten im öffentlichen Sektor.

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Wirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte rund um die betriebliche Altersvorsorge beleuchten wir in unserem regelmäßigen Pension Update.

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Versorgungszusagen zur bAV beinhalten langlebige haftungsrelevante Verpflichtungen. Bei Unternehmenstransaktionen können wir Sie beim Heben der Pensionslasten und De-Risking unterstützen.

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Dr. Thomas Wolf

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