Künstliche Intelligenz (KI) ist in den meisten Unternehmen bereits im Einsatz. Nicht nur Anwendungen wie ChatGPT und andere Generative AI Tools werden genutzt, um Texte, Präsentationen und Konzepte zu verfassen. KI automatisiert auch Prozesse und analysiert Daten. Sie kann Geschäftsmodelle revolutionieren und Wachstum beschleunigen. Deswegen ist es wichtig, dass potenzielle Unternehmenskäufer und Investoren KI-Technologien im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung berücksichtigen. Denn KI birgt Risiken und Herausforderungen, nicht zuletzt in Bezug auf rechtliche und regulatorische Aspekte.
Die wahrscheinlich größte regulatorische Herausforderung sind die erwartete KI-Verordnung der EU, auf Englisch AI Act, und die zugehörige Richtlinie über KI-Haftung. Die Verordnung wird voraussichtlich Ende 2023 in Kraft treten. Sie soll die Risiken von KI minimieren. Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung könnten dabei viel Geld kosten: Bis zu 40 Millionen Euro oder 7% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes sollen die Bußgelder betragen können – mehr als nach der DSGVO.
Der geplante AI Act hat sowohl Befürworter als auch Gegner. In den letzten Monaten warnten einige prominente Stimmen vor den Gefahren der KI. Diesen dürfte die Regulierung dieser Technologien entgegenkommen. Hingehen brachten kürzlich mehr als 100 Führungskräfte renommierter Unternehmen Bedenken gegen den AI Act zum Ausdruck. Sie befürchten eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Souveränität Europas. Dennoch könnte es sein, dass sich andere Länder die EU zum Vorbild nehmen und es auch auf internationaler Ebene zur Regulierung von KI kommt.
Der bislang vorliegende Entwurf der EU-Kommission teilt KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen ein. Diese reichen von minimalem Risiko bis zum Hochrisiko sowie unzulässiger KI mit als inakzeptabel eingeschätzten Risiken. Der Entwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um künstliche Intelligenz und insbesondere die Hochrisiko-KI zu regulieren. Beispiele für Maßnahmen der Verordnung sind Transparenzvorschriften, ein Katalog verbotener Maßnahmen, insbesondere durch den diskriminierenden Einsatz von KI, und Informationspflichten gegenüber Nutzern von KI.
Neben dem AI Act gibt es eine Reihe weiterer Gesetze, die im Zusammenhang mit KI zu beachten sind. Darunter fallen zum Beispiel die DSGVO und andere geplante Verordnungen im Rahmen der europäischen Digitalstrategie. Auch Fragen der Haftung, des Urheberrechts und des geistigen Eigentums sind im Zusammenhang mit KI gesondert zu betrachten und zu beantworten.
Eine KI einbeziehende Legal Due Diligence wird abhängig von Nutzungsgrad und Art der Tätigkeit des Zielunternehmens (Nutzer oder Anbieter von KI) stets auf den Einzelfall angepasst sein, typischerweise aber die folgenden Themen adressieren:
Nutzung und Angebot von KI im Zielunternehmen sollten im Rahmen rechtlicher Due-Diligence-Prüfungen genau und spezialisiert untersucht werden.
Dabei ist es wichtig, sowohl die KI in technischer Hinsicht zu verstehen als auch die rechtlichen Risiken einordnen zu können, die mit der Nutzung bzw. dem Anbieten der KI verbunden sind. Nur dann ist die Legal Due Diligence eine angemessen belastbare Grundlage für die unternehmerische Entscheidung über das Für und Wider der geplanten Transaktion. Sofern ein vorhandenes KI-System als rechtlich riskant eingestuft wird, muss das nicht das Aus des Deals bedeuten. Vielmehr kann jetzt geprüft werden, inwiefern die KI-Anwendung an rechtliche Bestimmungen angepasst werden kann.
KI sollte heute ein eigenes Prüfungsthema bei einer Legal Due Diligence sein. Denn Rechtsverstöße durch die Nutzung künstlicher Intelligenz werden spätestens nach Inkrafttreten des AI Act hohe Bußgelder zur Folge haben können. Aber auch schon heute birgt KI Risiken, deren richtige rechtliche Einschätzung für eine fundierte Kauf- oder Investitionsentscheidung essenziell ist.
Partner
Solution Line Head Legal Deal Advisory
Leiter Gesellschaftsrecht, M&A
Bahnhofstraße 30
90402 Nürnberg
tel: +49 911 800929952
dkaut@kpmg-law.com
Partner
Leiter Technologierecht
THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
tel: +49-69-951195770
fheynike@kpmg-law.com
© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.