Am 18. September 2020 hat der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (BR-Drs. 440/20) den ersten Durchgang im Bundesrat passiert. Der große Knall ist ausgeblieben: Der Bundesrat folgte nicht den Anträgen des federführenden Rechtsausschusses und des Wirtschaftsausschusses, den Regierungsentwurf generell abzulehnen. Stattdessen wurde einer Vielzahl von Hilfsanträgen der Ausschüsse zugestimmt, die punktuelle Änderungen empfehlen.
Keine Mehrheit im Bundesrat gab es für diese Änderungsvorschläge:
Folgende Änderungen werden empfohlen:
Statt eines großen Knalls gab es viele inhaltliche Vorschläge, die mit den weiteren Vorschlägen der Verbände im Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden müssen. Die Stellungnahme des Bundesrates nebst einer etwaigen Gegenäußerung der Bundesregierung werden zusammen mit dem Regierungsentwurf dem Bundestag zugeleitet. Sie ist weder für den Bundestag noch für den Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren bindend. Sie zeigt allerdings an, wie der Bundesrat im zweiten Durchgang über das Zustimmungsgesetz entscheiden könnte.
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