Was in Norwegen und in den Niederlanden schon gängige Praxis ist, ist in Deutschland noch Neuland: die Berücksichtigung der CO2-Emissionen bei der Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags. In Deutschland geben öffentliche Auftraggeber in der Regel dem Bieter mit dem niedrigsten Anschaffungspreis den Zuschlag. Klimaverträgliche Leistungen werden hingegen häufig nicht belohnt, obwohl die Bauindustrie bereits zahlreiche Lösungen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen anbietet. Dabei ist die öffentliche Hand in besonderem Maße verpflichtet, die Klimaschutzziele zu erreichen. Es ist daher wichtig, dass die öffentliche Hand als Vorbild agiert und bei der Vergabe positive Anreize für klimaverträgliche Bauleistungen setzt.
Das Vergaberecht bietet Spielräume für die Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes. Allerdings: Angebote müssen vergleichbar sein. Aus diesem Grund haben KPMG Law und KPMG gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie ein Modell entwickelt, mit dem CO2-Emissionen monetär bewertet werden können. Das Modell sieht einen CO2-Schattenpreis vor, mit dem Beschaffungsstellen Klimafolgekosten bei der Angebotswertung berücksichtigen können. Julia Gielen, Senior Managerin bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Torsten Göhlert, Partner bei KPMG Law und Erik Pawelczyk, Manager bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erklären im Podcast das Modell und seine Hintergründe.
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Co-Autor: Erik Pawelczyk, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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