Suche
Contact
08.05.2019 | KPMG Law Insights

Betriebliche Altersversorgung – Anpassungsanspruch bei geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen

Aktuelle Rechtsprechung

Christine Hansen und Jean-Baptiste Abel

Anpassungsanspruch bei geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen (BAG Urt. v. 26.04.2018, 3 AZR 686/16)

Der Kläger machte eine Anpassung seiner Versorgungsleistung zum 1. Januar 2013 geltend. Die beklagte Arbeitgeberin hatte die Anpassung unter Verweis auf die eigene und konzernweite schlechte wirtschaftliche Lage verweigert. Die Konzernobergesellschaft hatte im Vorjahr ein Insolvenzverfahren in den USA beantragt, das im laufenden Jahr mit weltweitem Stellenabbau und umfangreichen Umstrukturierungsmaßnahmen beendet wurde. Die Beklagte erwirtschaftete in den Jahren 2010 bis 2013 eine Eigenkapitalrendite von 5,61 % (2010), von 4,4 % (2011), von 4,15 % (2012) und von 2,6 % (2013). Der Kläger hat vorgetragen, die Umstrukturierungsmaßnahmen rechtfertigten die Prognose einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung.
Nach Auffassung des BAG hatte der Kläger keinen Anspruch auf Anpassung seiner Betriebsrente. Die wirtschaftliche Lage eines Arbeitgebers rechtfertige die Ablehnung der Betriebsrentenanpassung, soweit das Unternehmen dadurch übermäßig belastet und in seiner Wettbewerbsfähigkeit gefährdet werde. Dies sei der Fall, wenn eine Prognose ergebe, dass das Unternehmen im Anpas-sungszeitraum keine angemessene Eigenkapitalverzinsung erzielen werde.
Für die Prognose komme es nicht auf eine Durchschnittsbetrachtung der drei Vorjahre an, sondern darauf, ob die Entwicklung eine für die Betriebsrentenanpassung ausreichende wirtschaftliche Lage in den drei Jahren nach dem Anpassungszeitraum erwarten lasse. Diese Voraussetzungen seien hier nicht gegeben. Daran ändere sich auch dadurch nichts, dass Umstrukturierungsmaßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung eingeleitet worden seien. Solche Umstrukturierungsmaßnahmen seien darauf angelegt, die Betriebsergebnisse langfristig zu steigern. Diese erlaubten allenfalls eine ungewisse langfristige Prognose, die es nicht rechtfertige, von der auf Grundlage der bisherigen Betriebsergebnisse aufgestellten negativen Prognose zu erschüttern.

Fazit: Das BAG stellt in dieser Entscheidung in erfreulicher Deutlichkeit klar, dass geplante Umstrukturierungsmaßnahmen alleine nicht geeignet sind, eine negative Prognose über die wirtschaft-liche Lage zu erschüttern. Unsere Empfehlung – nehmen Sie § 16 BetrAVG beim Wort: Es handelt sich zunächst um eine Anpassungsprüfungspflicht. Prüfen Sie zum konkreten Zeitpunkt der Anpas-sungsprüfung, ob und inwieweit eine ganz oder teilweise Aussetzung der Anpassung der Betriebs-rente mit Hinblick auf die wirtschaftliche Lage angemessen erscheint. Wir unterstützen Sie gerne bei der hierzu maßgeblichen Abwägung, der Begutachtung des Substanzwertes Ihres Unternehmens und bei der rechtswirksamen Korrespondenz zur Anpassungsentscheidung mit den Versorgungs-empfängern.

Explore #more

30.09.2026 | KPMG Law Insights

Mixed-Use-Immobilien als Chance für die Innenstädte

Innenstädte sollen lebendig, nachhaltig und attraktiv sein. Doch das klassische Geschäftsmodell dahinter – der Einzelhandel – funktioniert immer seltener. Die Mieten sind hoch, die Kundschaft…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Rohde & Schwarz bei den Übernahmen von NEOSAT und PHYTRONIC

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben den Münchener Technologiekonzern Rohde & Schwarz bei den Übernahmen der NEOSAT…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH beraten. KPMG…

26.09.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der Lebensmittelzeitung: PPWR bringt neue Pflichten für die Lebensmittelindustrie

Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) scharf geschaltet – und stellt Unternehmen in der Lebensmittelindustrie vor eine Frage, die dringender Klärung bedarf:…

18.09.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law bei den PMN Management Awards ausgezeichnet

KPMG Law ist bei den diesjährigen PMN Management Awards mit dem ersten Platz in der Kategorie Geschäftsentwicklung ausgezeichnet worden. Darüber hinaus erreichte das Projekt „Die…

18.09.2026 | KPMG Law Insights

Wie sich der Data Act auf die Gestaltung von Mietverträgen auswirkt

Der EU Data Act ist auch für die Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung, denn moderne Gewerbeimmobilien sind zu Datenräumen geworden. Heizung und Klimatisierung, Aufzüge, Zutrittssysteme und…

15.09.2026 | KPMG Law Insights

Meldefristen bei Cybervorfällen nach DSGVO, BSIG und CRA – jede Stunde zählt

Nach einem Cybervorfall bleiben Unternehmen nur 24 bzw. 72 Stunden für die erste Behördenmeldung. Ein Vorfall kann mehrere Meldepflichten auslösen. Die verschiedenen Melderegime sehen zwar…

11.09.2026 | KPMG Law Insights

Vergabebeschleunigungsgesetz und nachhaltige Beschaffung: Was ist möglich und was Pflicht?

Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die seit vielen Jahren diskutierte Reform des Vergaberechts umgesetzt. Das Gesetzesvorhaben,…

08.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises the shareholders and management of KODIAK on the share sale and strategic partnership with Bencis

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders and management of KODIAK GmbH (KODIAK) on the share sale to Bencis and the establishment of…

07.09.2026 | In den Medien

KPMG Law berät Bosch Rexroth beim Verkauf des Active-Shuttle-Produktgeschäfts an Neura Robotics

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Bosch Rexroth AG (Bosch Rexroth) rechtlich beim Verkauf des Produktgeschäfts rund um das fahrerlose Transportsystem ACTIVE-Shuttle…

Kontakt

Christine Hansen

Senior Manager
Leiterin Betriebliche Altersversorgung

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199150
christinehansen@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll