Suche
Contact
30.10.2015 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal – Alternative Investments Legal | Ausgabe 9/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

auch im Oktober gab es wieder wichtige Neuerungen auf nationaler wie internationaler Ebene.

Die BaFin hat Anfang Oktober das lang angekündigte Verwahrstellenrundschreiben veröffentlicht. Auf europäischer Ebene hat sich die ESMA im vergangenen Monat besonders geschäftig gezeigt und zahlreiche Veröffentlichungen zu verschiedenen aufsichtsrechtlichen Themen publiziert.

Das Ziel der EU-Kommission, bis zum Ende ihrer Legislaturperiode 2019 die Grundlagen für einen gemeinsamen Kapitalmarkt zu schaffen, hat durch den jüngst veröffentlichten Aktionsplan Form angenommen. Die Schaffung einer Kapitalmarktunion wird als Beitrag zur Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion verstanden.

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

 

 

BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

Die BaFin hat am 7. Oktober 2015 das Rundschreiben 08/2015 (WA) zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle nach Kapitel 1 Abschnitt 3 des KAGB veröffentlicht. Hervorzuheben sind unter anderem diese Punkte:

  • Eingeschränkte Durchschau bei der Kontrolle der Zahlungsströme auf Ebene von Objektgesellschaften (Ziffer 3).
  • Für die nach Art. 85 ff. Level-2-VO erforderlichen Kontrollprozesse der Verwahrstelle ist die Einrichtung von Sperrvermerken auf den Zahlungskonten nicht verpflichtend, sondern lediglich als Option genannt (Ziffer 4.2).
  • Klarstellung, dass die Regeln zu den zustimmungspflichtigen Geschäften nach §§ 75 und 84 KAGB nicht bei Spezial-AIF gelten (Ziffer 6).

Die BaFin weist darauf hin, dass das Rundschreiben keine abschließende Regelung trifft.

Verwahrstellen und KVGen haben die Vorgaben des Rundschreibens spätestens bis zum 4. April 2016 umzusetzen.

Weiterführende Links

Das Rundschreiben können Sie hier abrufen.

 

ESMA veröffentlicht Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen

Die ESMA hat am 5. Oktober 2015 Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen (sog. Alternative Performance Measures, APM) in deutscher Sprache veröffentlicht. Die Leitlinien gelten für APM, die am oder nach dem 3. Juli 2016 offengelegt werden. Die zuständigen Behörden haben der ESMA binnen zwei Monaten nach der Veröffentlichung der Leitlinien mitzuteilen, ob sie diesen nachkommen oder nachzukommen beabsichtigen.

Weiterführende Links

Das Rundschreiben können Sie hier abrufen.

EU-Kommission legt Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vor

Die EU-Kommission hat am 30. September 2015 einen Aktionsplan zur Schaffung eines Kapitalbinnenmarktes in Europa verabschiedet. Er umfasst sechs Maßnahmenblöcke, die schrittweise bis 2018 umgesetzt werden sollen:

  • Finanzierung von Innovationen, Start-ups und nicht börsennotierten Unternehmen, Überwindung von Informationsdefiziten zur Finanzierung von KMUs und Förderung innovativen Formen der Unternehmensfinanzierung.
  • Vereinfachungen für Unternehmen, dem Kapitalmarkt beizutreten und Kapital aufzunehmen.
  • Unterstützung von Langzeitinvestitionen, Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen, insbesondere durch Schaffung und Förderung einer neuen Anlageklasse für Infrastrukturinvestitionen im Rahmen von Solvency II sowie die Entwicklung des Marktes für ökologisch nachhaltige Investitionen (sogenannte „grüne Anleihen“).
  • Förderung der Anlagetätigkeit von Kleinanlegern und institutionellen Anlegern.
  • Förderung des Bankgewerbes zur Unterstützung der Wirtschaft, insbesondere durch Stärkung von lokalen Finanzierungsnetzwerken und den Aufbau eines EU-Wertpapiermarktes.
  • Vereinfachung von grenzüberschreitenden Investitionen.

Zusammen mit dem Aktionsplan wurden drei Konsultationen zu den Themen Risikokapital, gedeckte Schuldverschreibungen und Gesamtwirkung der Finanzmarktgesetzgebung gestartet.

Weiterführende Links

Ausführliche Informationen zur Kapitalmarktunion finden Sie unter diesem Link.

Hier kommen Sie direkt zum Aktionsplan.

Unter den folgenden Links erhalten Sie nähere Informationen zu den Konsultationsverfahren:

Konsultation zu Risikokapital- und Fonds für soziales Unternehmertum;

Konsultation zu gedeckten Schuldverschreibungen;

Sondierung zum EU-Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen.

Im Rahmen des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion hat die EU-Kommission zwei Legislativvorschläge zu Verbriefungen vorgelegt:

  • Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften zu Verbriefungen. Gegenstand der Verordnung sind insbesondere Sorgfaltspflichten, Selbstbehaltsvorschriften und Transparenzpflichten sowie Kriterien für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (Simple, Transparent and Standardised Securitisations, „STS“);
  • ein Vorschlag zur Änderung der Eigenkapital-VO um die Kapitalanforderungen für eine Verbriefungsposition risikosensitiver zu machen.

Weiterführende Links

Nähere Informationen zu der Initiative der EU-Kommission sowie die oben genannten Legislativvorschläge finden Sie unter diesem Link.

EU-Kommission erlässt delegierten Rechtsakt mit Durchführungsbestimmungen für Solvency II

Im Rahmen des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion hat die EU-Kommission am 30. September 2015 eine Novelle der delegierten Rechtsakte zu Solvency II angenommen.

Hauptbestandteil ist die Einführung einer neuen Anlageklasse für Investitionen in Infrastruktur, für die das zu unterlegende Risikokapital reduziert wird.

Investitionen in europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIFs) unterliegen nun den gleichen Kapitalregeln wie an regulierten Börsen gehandelte Aktien. Sie werden damit europäischen Risikokapitalfonds (EuVECAs) und europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) gleichgestellt.

Eine Übergangsregelung für Eigenkapitalinvestitionen wird auf nicht-börsengehandelte Investitionen ausgeweitet. Damit soll verhindert werden, dass Versicherer langfristige Investitionen verkaufen.

Weiterführende Links

Die Novelle der delegierten Verordnung finden Sie unter diesem Link.

Die dazugehörigen Anhänge finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen.

 

KPMG startet Aufsichtsrechtplattform KPMG-LexLinks

Das KPMG-Internetportal für deutsche, europäische und internationale Regulierungstexte steht jetzt mit erweiterten Inhalten und Funktionen zur Verfügung. Es ist über KPMG-lexlinks.de ansteuerbar.

Explore #more

21.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im HR Journal: Grenzenloses Arbeiten, begrenzte Rechtssicherheit: Risiken internationaler Remote Work steuern

Grenzüberschreitendes Homeoffice ist strategisch relevant – aber auch ein unterschätztes Risikofeld. Zwischen Betriebsstättenrisiko und aufenthaltsrechtlichen Hürden stehen Unternehmen vor der Frage: Wie lässt sich Flexibilität…

16.04.2026 | KPMG Law Insights

Indexklauseln in Gewerberaummietverträgen: BGH-Urteil eröffnet Rückforderungsrisiken für Vermieter

Wertsicherungsregelungen in Form von Indexklauseln unterliegen in formularmäßigen Gewerberaummietverträgen nicht nur den Beschränkungen des Preisklauselgesetzes, sondern zugleich der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. Das hat der BGH mit…

16.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Beschaffung aktuell: Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr

Mit dem Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Beschaffung der Bundeswehr deutlich schneller machen. Das befristete Sonderrecht erleichtert Vergabeverfahren, erlaubt mehr Flexibilität bei Aufträgen…

09.04.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law verstärkt sich mit Dr. Julia Faenger für den Bereich Insurance am Standort Köln

Seit dem 1. April 2026 verstärkt Dr. Julia Faenger, LL.M., als Senior Managerin die versicherungsrechtliche Beratung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) am Standort…

08.04.2026 | KPMG Law Insights

Neue Pauschalreiserichtlinie 2026: Beschwerdemanagement wird Pflicht

Die EU reformiert die Pauschalreiserichtlinie. Im März 2026 wurden die Änderungen vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und werden voraussichtlich 2029 in Deutschland Gesetz. Eine…

02.04.2026 | KPMG Law Insights

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Was jetzt für Unternehmen wichtig wird

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ablösen. Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, insbesondere Vermieter, Bestandshalter und Projektentwickler, stehen nun vor…

01.04.2026 | In den Medien

Manager Magazin: KPMG Law auf Platz 1 in der Rechtsberatung

Das Manager Magazin zeichnet zusammen mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) alle zwei Jahre Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer mit einem „Best-in-Class“-Siegel aus und

27.03.2026 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur und Beihilferecht: Orientierung für Förderpraxis und Planung

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) bringt Ländern, Kommunen und Mittelempfängern auch eine erhebliche beihilferechtliche Verantwortung. Wer Programme entwickelt, Mittel weiterleitet oder empfängt, sollte früh

23.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG Law AT sowie KPMG in Deutschland und KPMG in Österreich beraten die GOLDBECK GmbH beim Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der ZAUNERGROUP Holding GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law AT) sowie die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG in Deutschland) und…

19.03.2026 | KPMG Law Insights

Business Judgement Rule beim KI-Einsatz: So haften Organe für Entscheidungen

Wenn eine KI die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen liefert, haften die verantwortlichen Personen, nicht die Maschine. Das macht den Einsatz von künstlicher Intelligenz für Vorstände…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Asset Management
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll