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30.10.2015 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal – Alternative Investments Legal | Ausgabe 9/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

auch im Oktober gab es wieder wichtige Neuerungen auf nationaler wie internationaler Ebene.

Die BaFin hat Anfang Oktober das lang angekündigte Verwahrstellenrundschreiben veröffentlicht. Auf europäischer Ebene hat sich die ESMA im vergangenen Monat besonders geschäftig gezeigt und zahlreiche Veröffentlichungen zu verschiedenen aufsichtsrechtlichen Themen publiziert.

Das Ziel der EU-Kommission, bis zum Ende ihrer Legislaturperiode 2019 die Grundlagen für einen gemeinsamen Kapitalmarkt zu schaffen, hat durch den jüngst veröffentlichten Aktionsplan Form angenommen. Die Schaffung einer Kapitalmarktunion wird als Beitrag zur Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion verstanden.

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

 

 

BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

Die BaFin hat am 7. Oktober 2015 das Rundschreiben 08/2015 (WA) zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle nach Kapitel 1 Abschnitt 3 des KAGB veröffentlicht. Hervorzuheben sind unter anderem diese Punkte:

  • Eingeschränkte Durchschau bei der Kontrolle der Zahlungsströme auf Ebene von Objektgesellschaften (Ziffer 3).
  • Für die nach Art. 85 ff. Level-2-VO erforderlichen Kontrollprozesse der Verwahrstelle ist die Einrichtung von Sperrvermerken auf den Zahlungskonten nicht verpflichtend, sondern lediglich als Option genannt (Ziffer 4.2).
  • Klarstellung, dass die Regeln zu den zustimmungspflichtigen Geschäften nach §§ 75 und 84 KAGB nicht bei Spezial-AIF gelten (Ziffer 6).

Die BaFin weist darauf hin, dass das Rundschreiben keine abschließende Regelung trifft.

Verwahrstellen und KVGen haben die Vorgaben des Rundschreibens spätestens bis zum 4. April 2016 umzusetzen.

Weiterführende Links

Das Rundschreiben können Sie hier abrufen.

 

ESMA veröffentlicht Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen

Die ESMA hat am 5. Oktober 2015 Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen (sog. Alternative Performance Measures, APM) in deutscher Sprache veröffentlicht. Die Leitlinien gelten für APM, die am oder nach dem 3. Juli 2016 offengelegt werden. Die zuständigen Behörden haben der ESMA binnen zwei Monaten nach der Veröffentlichung der Leitlinien mitzuteilen, ob sie diesen nachkommen oder nachzukommen beabsichtigen.

Weiterführende Links

Das Rundschreiben können Sie hier abrufen.

EU-Kommission legt Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vor

Die EU-Kommission hat am 30. September 2015 einen Aktionsplan zur Schaffung eines Kapitalbinnenmarktes in Europa verabschiedet. Er umfasst sechs Maßnahmenblöcke, die schrittweise bis 2018 umgesetzt werden sollen:

  • Finanzierung von Innovationen, Start-ups und nicht börsennotierten Unternehmen, Überwindung von Informationsdefiziten zur Finanzierung von KMUs und Förderung innovativen Formen der Unternehmensfinanzierung.
  • Vereinfachungen für Unternehmen, dem Kapitalmarkt beizutreten und Kapital aufzunehmen.
  • Unterstützung von Langzeitinvestitionen, Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen, insbesondere durch Schaffung und Förderung einer neuen Anlageklasse für Infrastrukturinvestitionen im Rahmen von Solvency II sowie die Entwicklung des Marktes für ökologisch nachhaltige Investitionen (sogenannte „grüne Anleihen“).
  • Förderung der Anlagetätigkeit von Kleinanlegern und institutionellen Anlegern.
  • Förderung des Bankgewerbes zur Unterstützung der Wirtschaft, insbesondere durch Stärkung von lokalen Finanzierungsnetzwerken und den Aufbau eines EU-Wertpapiermarktes.
  • Vereinfachung von grenzüberschreitenden Investitionen.

Zusammen mit dem Aktionsplan wurden drei Konsultationen zu den Themen Risikokapital, gedeckte Schuldverschreibungen und Gesamtwirkung der Finanzmarktgesetzgebung gestartet.

Weiterführende Links

Ausführliche Informationen zur Kapitalmarktunion finden Sie unter diesem Link.

Hier kommen Sie direkt zum Aktionsplan.

Unter den folgenden Links erhalten Sie nähere Informationen zu den Konsultationsverfahren:

Konsultation zu Risikokapital- und Fonds für soziales Unternehmertum;

Konsultation zu gedeckten Schuldverschreibungen;

Sondierung zum EU-Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen.

Im Rahmen des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion hat die EU-Kommission zwei Legislativvorschläge zu Verbriefungen vorgelegt:

  • Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften zu Verbriefungen. Gegenstand der Verordnung sind insbesondere Sorgfaltspflichten, Selbstbehaltsvorschriften und Transparenzpflichten sowie Kriterien für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (Simple, Transparent and Standardised Securitisations, „STS“);
  • ein Vorschlag zur Änderung der Eigenkapital-VO um die Kapitalanforderungen für eine Verbriefungsposition risikosensitiver zu machen.

Weiterführende Links

Nähere Informationen zu der Initiative der EU-Kommission sowie die oben genannten Legislativvorschläge finden Sie unter diesem Link.

EU-Kommission erlässt delegierten Rechtsakt mit Durchführungsbestimmungen für Solvency II

Im Rahmen des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion hat die EU-Kommission am 30. September 2015 eine Novelle der delegierten Rechtsakte zu Solvency II angenommen.

Hauptbestandteil ist die Einführung einer neuen Anlageklasse für Investitionen in Infrastruktur, für die das zu unterlegende Risikokapital reduziert wird.

Investitionen in europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIFs) unterliegen nun den gleichen Kapitalregeln wie an regulierten Börsen gehandelte Aktien. Sie werden damit europäischen Risikokapitalfonds (EuVECAs) und europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) gleichgestellt.

Eine Übergangsregelung für Eigenkapitalinvestitionen wird auf nicht-börsengehandelte Investitionen ausgeweitet. Damit soll verhindert werden, dass Versicherer langfristige Investitionen verkaufen.

Weiterführende Links

Die Novelle der delegierten Verordnung finden Sie unter diesem Link.

Die dazugehörigen Anhänge finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen.

 

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