Suche
Contact

Dr. Ulrich Keunecke

Partner

Leiter Sector Legal FS Insurance

Standort Berlin
Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.+49 30 530199 200
Mobil+49 174 3027265

ukeunecke@kpmg-law.com

Anwälte mit dem gleichen Schwerpunkt

Rechtsgebiete

Beratungsschwerpunkte

  • Versicherungsrecht
  • Investmentrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Dr. iur.
  • Dipl. pol.
Zurück zur Übersicht

Biografie

Ulrich Keunecke ist Partner bei KPMG Law, leitet den Sector Legal Financial Services Insurance und ist Ansprechpartner für Alternative Investments einschließlich der Themen rund um DLT basierte Coins und Token-Projekte. Aufgrund der hohen Spezialisierung unserer Kollegen werden für jedes Projekt gezielt die optimalen Teams zusammengestellt.

Ulrich Keunecke hat eingehende Erfahrung bei der Errichtung und Strukturierung von Versicherungen, Versicherungsprodukten, versicherungsnahen unregulierten Lösungen sowie bei der Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleistungsinstituten und Banken einschließlich FinTechs, der Strukturierung und Dokumentationserstellung von Fonds, Anleihen und sonstigen Anlageformen unter Berücksichtigung investorenspezifischer Anforderungen (SolV II, AnlV) – auch mit grenzüberschreitenden Bezügen – sowie der Betreuung und Prospektierung von IPOs, Hauptversammlungen und der Abwehr von Anleger- und Aktionsärsklagen.

Als Lehrbeauftragter an der Steinbeis Hochschule in Berlin freut es ihn, seine praktischen Erfahrungen an Studenten weitergeben zu können. Ferner veröffentlicht er regelmäßig zu den einschlägigen Themen. Parallel engagiert sich Ulrich Keunecke als Business Angel, um junge Unternehmen zu unterstützen.

Vita

  • seit 2011 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 2002–2010 Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft (vormals PricewaterhouseCoopers Veltins)
  • 1999–2002 Mittelständische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
  • 1999 Zulassung als Rechtsanwalt
  • Veröffentlichungen

    Hochrisikobereich- Grenzen des Versicherungsschutzes

    Versicherungswirtschaft heute, 11.April 2023

    BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen für Geschäftsorganisation und eigene Risikobeurteilung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

    KPMG Law Client Alert zur betrieblichen Alterversorgung

    Stimmrechtsberater: ein erster Regulierungsversuch

    Audit Committee Quarterly, Das Magazin für Corporate Governance, I/2020, Audit Committee Institute e.V.

    Wann es schattig wird für Immobilienfonds

    Die Immobilie, 2017, S. 34 ff.

    Schattenbanken: Neue Regeln braucht das Land

    http://www.institutional-money.com/news/uebersicht/headline/schattenbanken-neue-regeln-braucht-das-land-128936/newsseite/1/

    Berufskläger auf Hauptversammlungen

    PLATOW Recht, Nr. 133, 16.11.2016

    Schattenbankenregulierung: Über das Ziel hinaus geschossen

    Portfolio Institutionell, Oktober 2016, Ausgabe 10, S. 22.

    Prospekthaftungsvermeidung bei alternativen Finanzierungswegen des Mittelstands

    ZRFC 06/10, S. 257 ff.

    Erwerbbarkeit von Investmentfonds durch Versicherer in schriftlicher Lehrgang Euroforum

    Investmentrecht kompakt, 1. Auflage, April 2009

    Kapitalmarktrechtliche Compliance – Pflichten, Verstöße und Konsequenzen, Teil II

    ZRFC 03/09, S. 115 ff.

    Prospekte im Kapitalmarkt

    2. Auflage, Februar 2009

    Kapitalmarktrechtliche Compliance – Pflichten, Verstöße und Konsequenzen, Teil I

    ZRFC 02/09, S. 59 ff.

    TUG und MiFID – Aktuelle Entwicklungen im Kapitalmarktrecht

    Risiko Manager I/2008, S. 50 ff.

    Kapitalmarktrechtliche Compliance

    schriftlicher Lehrgang Compliance, hrsg. Management Circle, 2008

    „G-REITs – die neuen gelisteten geschlossenen Immobilienfonds?“

    Jahrbuch Geschlossene Fonds 2006/2007, 03/2007, S. 144 ff.

    Aktuelle Haftungsfragen für das Management von Aktiengesellschaften, Business Judgement Rule des UMAG

    ZRFG 03/2006, S. 106 ff.

    Wertpapiere statt Anteile – Prospektfragen bei Immobilienanlagen

    FAZ vom 02.12.2005

    Prospekte im Kapitalmarkt – Anforderungen, Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds, Investmentfonds, Wertpapieren und Übernahmeangeboten

    Erich Schmidt Verlag, 10/2005

    Die neuen Prospekt- und Vertriebszulassungsbestimmungen für geschlossene Fonds: Anmerkungen und Fazit

    Jahrbuch Geschlossene Fonds 2005/2006, 03/2006, S. 143 ff.

    Die Prospektverordnung enthält gravierende Ungereimtheiten – Gefahr des indirekten Verbots bestimmter Fondstrukturen (mit Uwe Stoschek)

    FAZ v. 10.12.2004

    Rechtliche Vorgaben des einzelnen Börsensegments

    Kast/Alshut/Bernütz u.a. (Hrsg.), Handbuch für junge Unternehmen 2004, S.711 ff. (Verlag Recht und Wirtschaft)

    Der Emmissionsprospekt

    Kast/Alshut/Bernütz u.a. (Hrsg.), Handbuch für junge Unternehmen 2004, S.758 ff. (Verlag Recht und Wirtschaft)

    Behandlung von Immobilien-Investmentfonds nach dem Investmentmodernisierungsgesetz (mit Uwe Stoschek)

    FinanzBetrieb 2004, S. 143 ff.

    Prospektpflicht für geschlossene Immobilienfonds (mit Uwe Stoschek)

    FAZ v. 21.05.2004

    Die Prospekthaftung von Steuerbaratern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern

    StB 2003, S. 296 ff.

    Neugliederung Berlin-Brandenburg bleibt ohne Alternative

    RuP 2003, S. 85 ff.

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Neugliederung Berlin-Brandenburg

    berliner wirtschaftsgespräche 2003, S. 27 ff.

    German Insurers as Investors in Real Estate Related Investments

    News & Views (hrsg. Von PwC), 11/2003, S. 11 ff.

    Das Große wagen – die erste Internet-Hauptversammlung Deutschlands

    Zetzsche (Hrsg.), Die Virtuelle Hauptversammlung 2002, S. 263 ff. (Erich Schmidt Verlag)

    Die gescheiterte Neugliederung Berlin-Brandenburg

    Duncker & Humblot, 2001
Zurück zur Übersicht

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll