Partner
Leiter Sector Legal FS Insurance
Standort Frankfurt am Main
THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Tel.+49 69 951195-075
Mobil+49 174 3027265
Versicherungsrecht
Investmentrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Ulrich Keunecke ist Partner bei KPMG Law, leitet den Sector Legal Financial Services Insurance und ist Ansprechpartner für Alternative Investments einschließlich der Themen rund um DLT basierte Coins und Token-Projekte. Aufgrund der hohen Spezialisierung unserer Kollegen werden für jedes Projekt gezielt die optimalen Teams zusammengestellt.
Ulrich Keunecke hat eingehende Erfahrung bei der Errichtung und Strukturierung von Versicherungen, Versicherungsprodukten, versicherungsnahen unregulierten Lösungen sowie bei der Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleistungsinstituten und Banken einschließlich FinTechs, der Strukturierung und Dokumentationserstellung von Fonds, Anleihen und sonstigen Anlageformen unter Berücksichtigung investorenspezifischer Anforderungen (SolV II, AnlV) – auch mit grenzüberschreitenden Bezügen – sowie der Betreuung und Prospektierung von IPOs, Hauptversammlungen und der Abwehr von Anleger- und Aktionsärsklagen.
Als Lehrbeauftragter an der Steinbeis Hochschule in Berlin freut es ihn, seine praktischen Erfahrungen an Studenten weitergeben zu können. Ferner veröffentlicht er regelmäßig zu den einschlägigen Themen. Parallel engagiert sich Ulrich Keunecke als Business Angel, um junge Unternehmen zu unterstützen.
© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.