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21.05.2021 | KPMG Law Insights

Pakt Nr. 3: „Pakt für Forschung und Innovation (PFI)“

Pakt Nr. 3: „Pakt für Forschung und Innovation (PFI)“

Der PFI erlebt seine nunmehr vierte Fortschreibung, seitdem er erstmalig 2005 beschlossen wurde. Schenkt man der Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) Glauben, sei der PFI auch international als „Garant für Stabilität und zugleich Entwicklungsdynamik“ anerkannt. Viele Veränderung zum auslaufenden Pakt gibt es nicht. Die wohl wichtigsten Neuerungen betreffen die erstmaligen individuellen Zielvereinbarungen mit den Forschungsorganisationen, die Anforderung an ein „wissenschaftsadäquates Controlling“ sowie der Länge der Planungssicherheit.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die vier großen Forschungsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft) erhalten finanzielle Sicherheit bis zum Jahr 2030. Bund und Länder stellen bis 2030 Mittel in Höhe von rund 120 Milliarden Euro bereit. Der jährliche Aufwuchs von drei Prozent wird bis zum Jahr 2025 beibehalten. Allein aufgrund der Dynamisierung werden etwa 17 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit der Beteiligung der Länder an der Finanzierung wird der verlangten Anpassung des PFIs gemäß des Koalitionsvertrages entsprochen. In diesem wurde festgehalten, dass die Länder künftig wieder beteiligt werden sollen. Diese Rückkehr zur Beteiligung der Länder soll stufenweise vollzogen werden. Zunächst steigen die Länder bei der Finanzierung des Zuwachses mit den 2015 geltenden Schlüsseln ein. Ab 2024 werden sie dann ebenfalls anhand der alten Schlüssel in Jahresschritten Stück für Stück an der bisherigen Finanzierung beteiligt. Auf die Länder kommt damit eine Mehrbelastung von etlichen Millionen zu.

Die bisherige DFG-Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent der Kosten bleibt auch nach 2021 – zunächst für weitere fünf Jahre – bestehen.

Für die Jahre 2021-2025 werden klare Zielvereinbarungen mit den Forschungsorganisationen getroffen. Diese werden individuell und organisationsspezifisch vereinbart und umgesetzt, richten sich jedoch nach fünf forschungspolitischen Zielen, die aus der Pressemitteilung der GWK zum PFI:

  1. Dynamische Entwicklung fördern
    (Aufgreifen risikoreicher Forschung, Stärkung und Entwicklung entsprechender Instrumente) 
  1. Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft stärken
    (Transfer und Nutzbarmachung von Ideen, Forschungsergebnissen und Wissen durch intensiven Austausch mit Wirtschaft, Gesellschaft und Politik)
  2. Vernetzung vertiefen
    (Wissenschaftsorganisationen untereinander sowie mit Hochschulen)
  3. Die besten Köpfe gewinnen und halten
    (Erstellung zeitgemäßer Konzepte für attraktive Bedingungen über die gesamte wissenschaftliche Laufbahn)
  4. Infrastrukturen für die Forschung stärken
    (strategische Planung und nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturen, Öffnung für die Nutzung über die eigene Einrichtung hinaus, Berücksichtigung der Bedarfe von Hochschulen)

Diese Zielvereinbarungen dienen der Schaffung verbindlicher Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation. Ziel ist ein stabiles Wachstum der Forschungsorganisationen und deren strategische Weiterentwicklung. Der Fokus liege dabei auf der Vernetzung u.a. mit Hochschulen, Unternehmen und gesellschaftlichen Einrichtungen.

Für die Überprüfung der Zielerreichung werden die Forschungsorganisationen zu einem „wissenschaftsadäquaten Controlling“ verpflichtet. Dies umfasst eine regelmäßige Berichterstattung an die GWK. In dieser soll anhand aussagekräftiger Indikatoren die Erreichung der Ziele nachvollziehbar dargelegt werden. Für die Zeit nach 2025 sollen die Zielvereinbarungen zu gegebener Zeit überprüft und ggf. angepasst werden.

Abzuwarten bleibt noch die Umsetzung des sog. „Strategieraums“. Der Bund plant, einen bestimmten Betrag aus dem PFI für organisationsübergreifende Initiativen – auch mit Hochschulen – zurückzuhalten. Die Ausgestaltung ist ungewiss und soll noch mit den Ländern konkretisiert werden. Unabhängig davon, ob dieses Vorhaben gelingt, hat der Bund die Finanzierung nun jedoch schon zugesichert.

Die Finanzierung für die Forschungsorganisationen ist bis 2030 gesichert und die Organisationen dürfen sich auf eine beträchtliche Summe zusätzlicher Mittel freuen. Die Vereinbarung zum PFI verdeutlicht einmal mehr den Stellenwert der Forschung in Deutschland.

 

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