Suche
Contact
14.10.2021 | KPMG Law Insights

Generalanwalt beim EuGH: Mindest- und Höchstsätze der HOAI auch in Altfällen zwischen Privaten nicht mehr anwendbar

Generalanwalt beim EuGH: Mindest- und Höchstsätze der HOAI auch in Altfällen zwischen Privaten nicht mehr anwendbar

Mit seinen Schlussanträgen vom 15. Juli 2021 hat der Generalanwalt beim EuGH Maciej Szpunar für Honorarstreitigkeiten unter Geltung der HOAI 2013 betont, dass auch bei Altfällen zwischen Privaten die Höchst- und Mindestsätze der HOAI 2013 kein zwingendes Preisrecht mehr darstellen. Eine Unterschreitung der Mindestsätze sei genauso wie eine Überschreitung der Höchstsätze zulässig, sofern nach dem Willen der Parteien ein Honorar außerhalb des Preisrahmens der HOAI 2013 vereinbart worden sei. Dies gelte ebenfalls für Streitigkeiten zwischen privatrechtliche Parteien, auch wenn die maßgebliche Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt – ABl. 2006, L 376, S. 36) nicht unmittelbar im horizontalen Verhältnis zwischen privaten Parteien anzuwenden sei.

Die Verpflichtung der nationalen Gerichte, die Mindest- und Höchstsätze ebenfalls in Altfällen nicht mehr anzuwenden, ergebe sich laut Generalanwalt Szpunar aus dem besonderen Charakter der die im Vertrag verankerte Niederlassungsfreiheit konkretisierenden Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie sowie aus der gebotenen Achtung des in der Charta der Grundrechte der EU garantierten Grundrechts der Vertragsfreiheit.

Ausgangspunkt für das Verfahren vor dem EuGH war eine Vorlagefrage des BGH, wie das europäische Recht, insbesondere die Dienstleistungsrichtlinie, bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten unter damaliger Geltung der HOAI 2013 auszulegen sei. Der BGH hatte als Revisionsinstanz ein Urteil des KG Berlin vom 12. Mai 2020 – 21 U 125/19 zu prüfen. Das KG war in seinem Urteil zu dem Schluss gekommen, dass die Dienstleistungsrichtlinie innerhalb eines privaten Rechtsverhältnisses nicht unmittelbar zulasten des Architekten oder Ingenieurs anwendbar sei. Andere Oberlandesgerichte (z.B. OLG Celle, Urteil vom 17.07.2019 – 14 U 188/18) hatten hingegen – nunmehr im Einklang mit den Schlussanträgen des Generalanwalts – die Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2013 aufgrund des Anwendungsvorranges des Europarechts unangewendet gelassen. Über den bisherigen Meinungsstand hatte KPMG Law ebenfalls berichtet: https://kpmg-law.de/mandanten-information/hoai-mindestsaetze-europarechtswidrig-und-nun/

Wie der EuGH nun unter Berücksichtigung der Schlussanträge über die Vorlagefrage des BGH entscheiden wird, ist offen. Allerdings stellen die Schlussanträge in der Praxis einen recht zuverlässigen Indikator für das europäische Meinungsbild dar. In Folge der Entscheidung des EuGH wird der BGH sodann unter Beachtung der Auslegungsvorgaben aus Europa über die Revision gegen das Urteil des KG Berlin entscheiden.

Für Planer- und Ingenieurverträge, die seit dem 1. Januar 2021 geschlossen wurden, findet die HOAI 2021 Anwendung, die in Folge des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) kein zwingendes Preisrecht mehr vorsieht: https://kpmg-law.de/newsservice/neue-hoai-2021-auswirkungen-auf-die-vertragsgestaltung-in-der-praxis/

 

Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 140/2021 v. 15.07.2021

 

Explore #more

19.05.2026 | KPMG Law Insights

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes soll Infrastrukturprojekte beschleunigen

Mit der am 21. Januar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sollen Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf schränkt Rechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden…

15.05.2026 | KPMG Law Insights

Wie die EU Inc. den Transaktionsmarkt verändert – fünf Thesen für M&A, Venture Capital und Private Equity

Die EU Inc. könnte den Transaktionsmarkt in Europa spürbar verändern. Denn sie verändert zentrale Annahmen über Gesellschaftsstrukturen. Wenn Anteile digital übertragen werden, notarielle Zwänge entfallen…

14.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

13.05.2026 | KPMG Law Insights

Was die neue Verbraucherkreditrichtlinie für Retailbanken bedeutet

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Verbraucherkrediten für Retailbanken. Was Retailbanken ab dem 20. November 2026 bei der Vergabe…

13.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises SAP on strategic investments in unicorn startups n8n and Parloa

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised SAP SE (SAP) on its strategic investments in the unicorn startups n8n and Parloa. KPMG Law provided SAP…

12.05.2026 | KPMG Law Insights

Keine Beihilfe bei lokalem Sachverhalt: Wann das Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV nicht greift

Nicht jede staatliche Förderung ist auch eine genehmigungspflichtige Beihilfe. Ist der Sachverhalt rein lokal, kann die Behörde auf das zeitaufwendige Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission verzichten.…

11.05.2026 | KPMG Law Insights

Mit der EU Inc. Start-ups digital gründen und europaweit skalieren – EU plant neue Rechtsform

Die EU‑Kommission hat mit der EU Inc. eine neue, europaweit einheitliche Gesellschaftsform vorgeschlagen, die Unternehmensgründungen schneller, günstiger und vollständig digital machen soll. Zielgruppe sind vor…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Anforderungen und Spielräume für die öffentliche Beschaffung

Um Vergabeverfahren schneller, flexibler und praktikabler zu machen, wurde jetzt das Vergaberecht reformiert. Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der

08.05.2026 | KPMG Law Insights

BGH: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten

Mit seinem Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) vollzieht der BGH einen Kurswechsel: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung eines Besteuerungszeitraums sind unterschiedliche prozessuale…

02.05.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in IT-Business: Business Judgement Rule beim KI-Einsatz

KI wird zunehmend Grundlage wichtiger Unternehmensentscheidungen. Doch was passiert, wenn die „Blackbox“ KI fehlerhafte oder unzureichende Ergebnisse liefert? Nikolaus Manthey und Sabrina Riesenbeck von KPMG…

Kontakt

Dr. Torsten Göhlert

Partner

Galeriestraße 2
01067 Dresden

Tel.: +49 351 21294423
tgoehlert@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll