Suche
Contact
25.11.2019 | KPMG Law Insights

Mobilität der Zukunft

Mobilität der Zukunft

Die Mobilität der Zukunft wird vernetzt sein. Selbst fahrende Autos, mitdenkende Straßen und eine Straßenverwaltung, die große Datenmengen aggregiert und den Verkehr smart lenkt. Für diese Mobilität müssen wir heute die nötige Infrastruktur bereitstellen.

Voraussichtlich zwei Drittel aller neu zugelassenen Fahrzeuge werden im Jahr 2040 voll autonom unterwegs sein. Diese Autos werden selbstständig fahren und mit anderen Autos und der Straße vernetzt sein. Die rund 20 Jahre, die uns bis dahin bleiben, sollten wir nutzen, um die vorhandene Infrastruktur aufzurüsten und neue Infrastruktur direkt mit den nötigen Anforderungen zu planen.

Im Ergebnis werden dann Autos selbstständig von einem Ort zum anderen fahren, während die Insassen schlafen oder lesen. Das Auto wird laufend mit anderen Autos, mit dem Straßennetz und mit der Straßenverwaltung kommunizieren, sodass die Straßenverwaltung die Fahrtroute in Echtzeit nach der aktuellen Verkehrslage optimieren kann. Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen wird ein Fahrzeug auf eine Ausweichroute gelenkt, oder im Umfeld einer Schule wird zu Schulbeginn und -ende jeweils der Verkehr verlangsamt, um die Unfallgefahr zu senken.

Erheblicher Modernisierungsaufwand
Der technologische Fortschritt ist dringend nötig, weil das Verkehrsaufkommen auf unseren Straßen ständig zunimmt. Die Straßen der Zukunft müssen deshalb nicht nur mehr Verkehr bewältigen, sie müssen ihn auch leiten. Das setzt leistungsstarke Datennetze voraus, Glasfaserverbindungen und 5G-Netze entlang des Straßennetzes – das ist selbst über den Zeitraum von 20 Jahren hinweg eine erhebliche Investition.

Doch der Aufwand wird sich auszahlen, nicht nur in der Nutzung der Infrastruktur, sondern auch in der Planung neuer Infrastruktur. Im Straßenbau prallen viele unterschiedliche gesellschaftliche und Partikularinteressen aufeinander. Digitale Kommunikationsplattformen können dabei helfen, Interessen miteinander in Ausgleich zu bringen, Projekte effizienter und schneller abzuschließen und letztendlich Kosten zu sparen.

Ein neues Selbstverständnis der Straßenverwaltung
Der wichtigste Akteur in dieser Entwicklung sind die Straßenverwaltungen. Sie erhalten die bestehende Infrastruktur, entwickeln sie weiter und gestalten damit heute schon den Standard, auf den wir morgen zurückgreifen werden. Sie entscheiden darüber, ob Deutschland in 20 Jahren ein Vorreiter der Mobilität sein wird oder ein Mitläufer. Sechs neue Aufgaben der Behörden lassen sich dafür schon heute definieren:

• Die Straßenverwaltung muss antizipieren, was ihre Nutzer, also Autofahrer, Passagiere und Fußgänger, benötigen und wünschen.
• Sie muss schneller als bisher planen und umsetzen, um diesen Anforderungen gerecht werden zu können.
• Sie muss umfassende Kenntnis über den aktuellen Erhaltungsstand der bestehenden Infrastruktur haben und zielgerichtete Instandhaltung betreiben.
• Sie muss die zu Verfügung stehenden Daten optimal nutzen, um die bestehende Infrastruktur sinnvoll auslassen zu können.
• Sie muss neue Infrastrukturprojekte so planen und gestalten, dass sie den sich entwickelnden Anforderungen gerecht werden.
• Und sie muss schließlich neue Finanzierungsformen finden, denn die bisherige Finanzierung von Fernstraßen wird die neuen Aufgaben nicht bewältigen können.

Neben der Nutzung der bestehenden Infrastruktur und der Planung neuer Projekte kann die Digitalisierung auch bei der Instandhaltung unterstützen. Die Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur hat sich in den letzten Jahren zu einem Dauerthema entwickelt. Die Mittel für Erhalt und Erneuerung sind begrenzt und sollten deshalb möglichst effizient eingesetzt werden. Grundlage dafür ist idealerweise ein umfassendes und detailgetreues Bild des Erhaltungszustandes und der bestehenden Schäden.

In die Straßen eingebaute Sensoren können den Zustand einer Straße analysieren und tagesaktuell an die Straßenverwaltung melden. Drohnenaufnahmen ergänzen und vervollständigen dieses Bild. Vor dem Hintergrund von Erfahrungswerten aus früheren Instandhaltungsmaßnahmen können moderne Analyseinstrumente den Zustand der Infrastruktur bewerten und künftige Zustandsveränderungen vorhersagen. Darauf aufbauend können die Straßenverwaltungen die Instandhaltungsmaßnahmen priorisieren und steuern.

Der richtige Zeitpunkt
20 Jahre sind keine lange Zeit sind im Straßenbau. Wenn wir die Aufgaben der Digitalisierung angehen möchten, sollten wir heute damit beginnen. Umso mehr, weil die bundeseigene Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird. Sie übernimmt dann Planung, Bau und Erhalt der Bundesfernstraßen von den Bundesländern, die bislang dafür zuständig waren. Das Fernstraßennetz wird ab 2021 aus einer Hand verwaltet, was eine stringente und ganzheitliche Organisation ermöglicht. Die Autobahn GmbH kam so zum Impulsgeber werden für ein wettbewerbsfähiges und leistungsstarkes Straßennetz.

Explore #more

20.09.2023 | KPMG Law Insights

Beitragsserie zum Modell „Employer of Record“: Fragen im Arbeitnehmerüberlassungsrecht in der EFAR

Das Modell des „Employer of Record“ rückt immer mehr in den Fokus der Unternehmen. In einer Beitragsserie in der Zeitschrift „Expertenforum Arbeitsrecht“ beleuchten…

20.09.2023 | KPMG Law Insights

BGH erweitert Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern

Mit einem für die Transaktionspraxis höchst relevanten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) die Rechte von…

19.09.2023 |

Gastbeitrag von Isabelle Knoché und Jasmin Runge zum Thema Greenwashing in W&V

Greenwashing wird zunehmend zum Image- und Rechts-Problem. Wo sind die Grenzen und wie sollten Marken ihre Kommunikation zu Nachhaltigkeit aufstellen? Isabelle Knoché und Jasmin Runge…

19.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten EURO-Leasing GmbH bei Verkauf der Mehrheitsanteile an Euromobil GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die EURO-Leasing GmbH bei der Ausgliederung des Pkw-Vermiet-Geschäfts auf die Euromobil…

18.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Klüh beim Verkauf des luftseitigen Airport-Service- Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG

KPMG Law hat die Klüh Cleaning GmbH aus Düsseldorf beim Verkauf ihres luftseitigen Airport-Service-Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG Ground Service Rhein-Main GmbH…

18.09.2023 |

Statement von Stefan Kimmel im Handelsblatt zur neuen Rechtsform Flexible Company

Mit einer neuen Rechtsform will der österreichische Gesetzgeber Start-ups den Einstieg erleichtern. Österreich bietet Gründern mit der „Flexible Company“ eine neue Option, die insbesondere Start-ups…

14.09.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: Generative KI

Generative KI hat erst vor wenigen Monaten Einzug in die Arbeitswelt gehalten und schon steht fest: Sie wird viele Berufsbilder deutlich verändern. Der technische Fortschritt…

13.09.2023 | KPMG Law Insights

eForms: Neue Standardformulare für Vergabestellen

Ab dem 25. Oktober 2023 dürfen Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber für Veröffentlichungen nur noch die neuen eForms verwenden. Das sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 vor, die…

11.09.2023 | Pressemitteilungen

KPMG Law auf dem European General Counsel Forum

Die European Company Lawyers Association (ECLA) feiert ihr 40-jährigen Bestehen. Um das zu feiern, findet am 18. und 19. September in Frankfurt ein Event statt,…

08.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mainova AG beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der SOLEA AG

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mainova AG beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der SOLEA AG…

Kontakt

Dr. Moritz Püstow

Partner
Solution Line Head Public Sector
Leiter Öffentliches Recht und Environmental Social Governance (ESG)

Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin

tel: +49 30 530199129
mpuestow@kpmg-law.com

© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll