Suche
Contact
13.10.2017 | KPMG Law Insights

Investment | Recht | Kompakt – Ausgabe 10/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

wer die Regulierung der europäischen Finanzmärkte in den letzten Jahren beobachtet hat, wird sich nicht wundern, dass der Trend weiter zur Stärkung der europäischen Aufsichtskompetenzen geht. Die EU-Kommission hat nun umfassende Vorschläge zur Reform der europäischen Finanzaufsicht durch die ESAs vorgelegt, die diese Entwicklung untermauern.

Doch schon aktuell spielen die europäischen Aufsichtsbehörden bis in die Details der Regulierung eine große Rolle: Diese Ausgabe von „Investment Recht Kompakt“ mit Informationen zu wesentlichen Entwürfen, Verlautbarungen und Auslegungshilfen aus Brüssel und Paris bestätigt dies.

Besonders hinweisen möchten wir auf den überarbeiteten Q&A-Katalog zur AIFM-Richtlinie, in dem die ESMA auf wichtige Fragen zur Offenlegung von Vergütungen eingeht.

Mit herzlichen Grüßen

Henning Brockhaus

Europäische Aufsicht

ESMA veröffentlicht aktualisierte Q&A zur Benchmark-Verordnung

Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. September 2017 ihre Q&A zur Benchmark-Verordnung (BMR) erweitert.

Die hinzugefügten Q&A befassen sich mit der Anwendbarkeit der Benchmark-Verordnung auf Zentralbanken von Drittstaaten sowie mit weiteren Klarstellungen zu den in der BMR enthaltenen Definitionen.

Die Q&As finden sie hier.

Europäische Gesetzgebung

EuVECA- und EuSEF-Verordnung: EU-Parlament nimmt Ergebnis der Trilogverhandlungen an

Das EU-Parlament hat am 14. September 2017 dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat zur geplanten Überarbeitung der Verordnungen für europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) formell zugestimmt.

Sobald der Rat die Vorschläge formell gebilligt hat, werden die finalen Texte im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Europäische Aufsicht

ESMA aktualisiert Q&A-Katalog zu MiFID2/MiFIR und startet neuen Q&A-Katalog zur Nachhandelstransparenz

Die ESMA hat am 3. Oktober 2017 ihre Q&A zu MiFID2 und MiFIR aktualisiert.

Die Ergänzungen betreffen die Themen Kundenkategorisierung, Post-Sales-Reporting, Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, Best Execution und Informationen über Kosten und Gebühren.

Die überarbeiteten Q&A finden sie hier.

Zudem hat die ESMA am 10. Oktober 2017 einen neuen Q&A-Katalog zur Nachhandelstransparenz veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.

Europäische Aufsicht

ESMA aktualisiert Q&A-Kataloge zu AIFM- und OGAW-Richtlinie

Die ESMA hat am 5. Oktober 2017 ihre Q&A-Kataloge zur AIFM- und OGAW-Richtlinie um einige Punkte erweitert.

Reporting nach der SFTR-Verordnung (AIFMD und OGAW)

Eine der Ergänzungen betrifft beide Q&A-Kataloge: Die ESMA nimmt zu der Frage Stellung, ob das nach der SFTR-Verordnung (Securities Financing Transactions Regulation (EU) 2015/2365) erforderliche Reporting für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte für OGAW und AIF den gesamten betrachteten Zeitraum abdecken muss oder ob ein Reporting zum Stichtag ausreicht.

Als Antwort auf diese Frage unterscheidet die ESMA nach der Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäftes und gibt eine tabellarische Aufstellung vor, aus der sich die Art des Reportings für das jeweilige Geschäft ableiten lässt.

Offenlegung der Vergütungen (AIFMD)

Die ESMA geht auf die Frage ein, ob die Offenlegung der Vergütungen nach Art. 22 Abs. 2 e) der AIFM-Richtlinie (umgesetzt in § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB) auch die Vergütungen von Mitarbeitern eines ausgelagerten Portfoliomanagers oder Risikomanagers umfasst.

Die europäische Aufsichtsbehörde bejaht diese Frage und unterscheidet zwei Möglichkeiten:

  • In Fällen, in denen das Auslagerungsunternehmen selbst ebenfalls einer regulatorischen Pflicht zur Offenlegung der Vergütungen unterliegt, die der des Art. 22 Abs. 2 der AIFM-Richtlinie gleichwertig ist, kann der AIFM auf die Offenlegung des Auslagerungsunternehmens zurückgreifen, um seinen Offenlegungspflichten nachzukommen.
  • In anderen Fällen ist sicherzustellen, dass der AIFM sich vertraglich die Lieferung entsprechender Informationen zusichern lässt, um seinerseits die Offenlegungspflichten erfüllen zu können.
  • Außerdem stellt die ESMA klar, dass die Offenlegung der Vergütungen explizit Teil des Jahresberichtes sein muss. Ein Hinweis auf eine Stelle, an der die betreffenden Informationen abrufbar sind, ist nicht ausreichend.

Die Q&As zur AIFMD finden Sie hier die Q&As zur OGAW-Richtlinie hier.

Explore #more

17.07.2026 | KPMG Law Insights

Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Strafbefreiende Selbstanzeige soll abgeschafft werden

Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland künftig konsequenter verfolgt werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben am 16. Juli 2026 einen 26…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im DVNW Vergabeblog: § 97a GWB: Leichte Erleichterung für Gesamtvergaben

Am 1. Juli 2026 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz das Vergabebeschleunigungsgesetz – in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist …

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in der tagesschau: Recycelte Baustoffe trotz Knappheit kaum im Einsatz

Kies, Sand und Schotter werden knapp und teurer. Recycling-Baustoffe könnten helfen. Doch trotz ausgereifter Technik gibt es vor allem bei öffentlichen Projekten große Hürden. Preissprünge…

15.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement im private banking Magazin: So plant die EZB den digitalen Euro

Die Bankenbranche erwartet die Entscheidung der EZB, welche Institute beim Pilotprojekt für den digitalen Euro zum Zug kommen. Aus Deutschland bewarben sich die Deutsche Bank,…

10.07.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

09.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmagazin: D&O-Versicherung – Rechtlicher Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Haftungsrisiken für Führungskräfte nehmen spürbar zu: Neue regulatorische Anforderungen wie NIS-2, CSRD und das Lieferkettengesetz erhöhen die Verantwortung von Geschäftsleitern und Vorständen. Der Beitrag von

02.07.2026 | KPMG Law Insights

Einwurfeinschreiben bietet keinen sicheren Zugangsnachweis mehr – diese Alternativen gibt es

Das Einwurfeinschreiben im Rahmen der elektronischen Dokumentation begründet nicht mehr den Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstücks. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden…

02.07.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Prinzhorn Group on the acquisition of German Stora Enso sites

KPMG Law  has advised Mosburger GmbH, a company of Dunapack Packaging and part of the Austrian Prinzhorn Group, on the acquisition of Stora Enso’s German…

02.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview im Focus Business: Die EmpCo kommt: Nachhaltigkeitsmarketing wird zur Chefsache

Strengere EU‑Regeln setzen klarere Grenzen für Klimaversprechen und Social‑Claims. KPMG‑Law Expertin Manuela Meyer erklärt, welche Claims überprüft werden müssen und wie Unternehmen teure Fehler vermeiden…

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT-Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

Kontakt

Henning Brockhaus

Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195061
hbrockhaus@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll