Suche
Contact
12.07.2018 | KPMG Law Insights

Global Mobility – Arbeitsrecht bei internationalen Mitarbeitereinsätzen – Internationale Mitarbeitereinsätze im Lichte der reformierten EU-Entsenderichtlinie

Internationale Mitarbeitereinsätze im Lichte der reformierten EU-Entsenderichtlinie

Die Einführung arbeitsrechtlicher Registrierungspflichten in Europa sowie die weitreichende Reform der Entsenderichtlinie 96/71/EG machen es erforderlich, dass Unternehmen ihre Praxis von Entsendungen innerhalb der Europäischen Union überdenken und an die geänderten Bestimmungen angleichen. Wir beraten Sie hierzu umfassend und stehen Ihnen bei der Umsetzung der vielfältigen An- und Herausforderungen gerne zur Seite.

Registrierungspflichten in Europa

Mit der Einführung arbeitsrechtlicher Registrierungspflichten für Entsendungen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen („Durchsetzungsrichtlinie“) ist das Thema Internationale Mitarbeitermobilität um einiges komplexer geworden. Nicht nur müssen Unternehmen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Besonderheiten beachten, sondern auch sicherstellen, dass die Einsätze ihrer Mitarbeiter im europäischen Ausland rechtzeitig angemeldet werden. Andernfalls drohen Sanktionen, die in einigen EU-Ländern sehr hart ausfallen und insofern bei der Planung von Entsendungen berücksichtigt werden sollten. Hierbei geht es nicht nur um ‚pro forma‘ Anmeldungen, sondern um die Sicherstellung der Einhaltung zwingender Arbeitsvorschriften im Einsatzland, die je nach Land über die   Mindestarbeitsbedingungen deutlich hinausgehen können.

Zwar sehen einige EU-Länder Ausnahmen von der Registrierungspflicht im Falle von Geschäftsreisen vor, allerdings gestaltet sich die Abgrenzung zwischen einer Geschäftsreise und einer registrierungspflichtigen Entsendung in der Praxis häufig schwierig. Somit stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen.

Reform der Entsenderichtlinie

Die reformierte Entsenderichtlinie 96/71/EG ist am 21. Juni 2018 vom Ministerrat gebilligt worden und wird voraussichtlich Ende Juli 2018 in Kraft treten. Mit dem Inkrafttreten sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in das nationale Recht umzusetzen. Mit der reformierten Entsenderichtlinie sollen aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer nunmehr  den gleichen Vorschriften über Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen wie einheimische Arbeitnehmer. Nach der bisherigen Fassung der Richtlinie bestand lediglich ein Anspruch auf die im Gastland geltenden Mindeststandards, wie den Mindestlohn. Künftig haben entsandte Mitarbeiter einen Anspruch auf alle Entgeltbestandteile – wie beispielsweise Weihnachtsgeld – im Gastland, die lokale Mitarbeiter erhalten. Ziel ist eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“.

Zusätzlich werden Entsendungen erstmals zeitlich begrenzt. Vorgesehen ist eine Dauer von nicht mehr als 12 Monaten. Auf Antrag kann die Entsendung auf 18 Monate verlängert werden. Die vorgenommenen Änderungen ergänzen die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, welche der Sicherstellung der Einhaltung von Mindeststandards in Europa dient.

Die Reform der Entsenderichtlinie hat entscheidende Auswirkungen auf die Gestaltung und Durchführung internationaler Mitarbeitereinsätze in Europa und stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre bisherige Entsendepraxis in Europa kritisch zu überprüfen und an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Webinar-Serie für unsere Mandanten

Rund um das Thema Mitarbeiterentsendungen im Lichte der (reformierten) Entsenderichtlinie führen wir eine spannende Webinar-Serie gemeinsam mit unseren Partnerbüros im Ausland durch mit dem Ziel, interessierte Mandanten auf die künftigen Herausforderungen vorzubereiten und ihnen bei deren Bewältigung begleitend zur Seite zu stehen.

Mit unserem Webinar im November 2017 haben wir einen ersten Überblick über die bestehenden Registrierungspflichten in Europa gegeben, indem wir anhand verschiedener Szenarien die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz, Belgien, Rumänien, Dänemark, Schweden und Tschechien beleuchteten. Die Präsentation des Webinars „Business Traveller: Registration Requirements within Europe” finden Sie hier.

Die zu erwartenden Auswirkungen der reformierten Entsenderichtlinie waren Inhalt eines weiteren Webinars im April 2018. Hierin wurden die Neuerungen anhand einer spannenden Länderauswahl praxisnah und in einem internationalen Kontext ins Bild gesetzt. Einzelheiten finden Sie hier: Web-Kurs zum Thema „International Assignments in light of the Revised Posting of  Workers Directive 96/71/EU – Why Registration Obligations Matter“.

Im Herbst dieses Jahres findet unser nächstes Webinar statt, in dem wir uns verstärkt mit der Umsetzung der reformierten Entsenderichtlinie in der Unternehmenspraxis, erneut in einem internationalen Kontext, befassen werden. Einzelheiten erfahren Sie in Kürze hier.

 

Informationen zu unseren Beratungsschwerpunkten und Leistungen finden Sie hier.

Explore #more

28.03.2024 | PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag im Recycling Magazin: Neue EU-Verpackungsverordnung auf der Zielgeraden?

Am 4. März 2024 haben Rat und Vertreter des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung erzielt, um Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und Verpackungsabfälle in der EU…

27.03.2024 | PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag in der ESGZ: Neue Due-Diligence-Pflichten für Unternehmen

In der Märzausgabe der ESGZ (S.13 ff.) findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experten Anne Gillig und Thomas Uhlig zur EU-Entwaldungsverordnung. Am 31.05.2023 wurde…

27.03.2024 | KPMG Law Insights

EU-Gebäuderichtlinie: Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird relevant

Das EU-Parlament hat am 12. März 2024 der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten und mittelbar auch Bauherren und Bauunternehmen, bei neuen Gebäuden…

27.03.2024 | KPMG Law Insights

Für Nachhaltigkeitsvereinbarungen gilt das Kartellverbot

Die EU möchte klimaneutral werden. Allein über rechtliche Vorgaben gelingt das nicht. Sie ist auf die Mithilfe der Wirtschaft angewiesen. Wenn Unternehmen sich zur gemeinsamen…

19.03.2024 | Business Performance & Resilience, KPMG Law Insights

CSDDD: Einigung über die EU-Lieferkettenrichtlinie

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich am 15. März 2024 auf die CSDDD, die EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten. Unterhändler des EU-Parlaments und…

19.03.2024 | KPMG Law Insights

Der AI Act kommt: EU möchte Risiken von KI in den Griff bekommen

Am 13. März 2024 hat das EU-Parlament dem AI Act zugestimmt und damit den Weg freigemacht für das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz…

18.03.2024 | Business Performance & Resilience, PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung: Die Foreign Subsidies Regulation ist vor allem ein Compliance-Thema

In der Ausgabe vom 15. März 2024 der Börsen-Zeitung findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experte Jonas Brueckner. Die EU-Verordnung über Drittstaatensubventionen wird…

15.03.2024 | PR-Veröffentlichungen

Gastbeiträge in der ZURe zu den Themen ESG, Metaverse und KI

In der Ausgabe vom 13. März 2024 der ZURe findet sich ein Gastbeitrag von der KPMG Law Expertin Anne-Kathrin Gillig zum Thema ESG und die…

14.03.2024 | Business Performance & Resilience, PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag im Deutschen AnwaltSpiegel: Die „Foreign Subsidies Regulation“ und Unternehmen

In der Ausgabe vom 13. März 2024 des Deutschen AnwaltSpiegel findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experte Jonas Brueckner. Unternehmen, die von Mitgliedstaaten…

13.03.2024 | KPMG Law Insights

Bereit für DORA? Diese Vertragsanpassungen sind notwendig

Ab dem 17. Januar 2025 müssen Finanzunternehmen und weitere Dienstleister den Digital Operational Resilience Act (DORA) beachten. DORA soll die Vorschriften für IT-Systeme im Finanzsektor…

Kontakt

Dr. Thomas Wolf

Partner
Leiter Arbeitsrecht

Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin

tel: +49 30 530199300
twolf@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll