Registrierungspflichten in Europa
Mit der Einführung arbeitsrechtlicher Registrierungspflichten für Entsendungen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen („Durchsetzungsrichtlinie“) ist das Thema Internationale Mitarbeitermobilität um einiges komplexer geworden. Nicht nur müssen Unternehmen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Besonderheiten beachten, sondern auch sicherstellen, dass die Einsätze ihrer Mitarbeiter im europäischen Ausland rechtzeitig angemeldet werden. Andernfalls drohen Sanktionen, die in einigen EU-Ländern sehr hart ausfallen und insofern bei der Planung von Entsendungen berücksichtigt werden sollten. Hierbei geht es nicht nur um ‚pro forma‘ Anmeldungen, sondern um die Sicherstellung der Einhaltung zwingender Arbeitsvorschriften im Einsatzland, die je nach Land über die Mindestarbeitsbedingungen deutlich hinausgehen können.
Zwar sehen einige EU-Länder Ausnahmen von der Registrierungspflicht im Falle von Geschäftsreisen vor, allerdings gestaltet sich die Abgrenzung zwischen einer Geschäftsreise und einer registrierungspflichtigen Entsendung in der Praxis häufig schwierig. Somit stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen.
Reform der Entsenderichtlinie
Die reformierte Entsenderichtlinie 96/71/EG ist am 21. Juni 2018 vom Ministerrat gebilligt worden und wird voraussichtlich Ende Juli 2018 in Kraft treten. Mit dem Inkrafttreten sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in das nationale Recht umzusetzen. Mit der reformierten Entsenderichtlinie sollen aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer nunmehr den gleichen Vorschriften über Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen wie einheimische Arbeitnehmer. Nach der bisherigen Fassung der Richtlinie bestand lediglich ein Anspruch auf die im Gastland geltenden Mindeststandards, wie den Mindestlohn. Künftig haben entsandte Mitarbeiter einen Anspruch auf alle Entgeltbestandteile – wie beispielsweise Weihnachtsgeld – im Gastland, die lokale Mitarbeiter erhalten. Ziel ist eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“.
Zusätzlich werden Entsendungen erstmals zeitlich begrenzt. Vorgesehen ist eine Dauer von nicht mehr als 12 Monaten. Auf Antrag kann die Entsendung auf 18 Monate verlängert werden. Die vorgenommenen Änderungen ergänzen die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, welche der Sicherstellung der Einhaltung von Mindeststandards in Europa dient.
Die Reform der Entsenderichtlinie hat entscheidende Auswirkungen auf die Gestaltung und Durchführung internationaler Mitarbeitereinsätze in Europa und stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre bisherige Entsendepraxis in Europa kritisch zu überprüfen und an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Webinar-Serie für unsere Mandanten
Rund um das Thema Mitarbeiterentsendungen im Lichte der (reformierten) Entsenderichtlinie führen wir eine spannende Webinar-Serie gemeinsam mit unseren Partnerbüros im Ausland durch mit dem Ziel, interessierte Mandanten auf die künftigen Herausforderungen vorzubereiten und ihnen bei deren Bewältigung begleitend zur Seite zu stehen.
Mit unserem Webinar im November 2017 haben wir einen ersten Überblick über die bestehenden Registrierungspflichten in Europa gegeben, indem wir anhand verschiedener Szenarien die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz, Belgien, Rumänien, Dänemark, Schweden und Tschechien beleuchteten. Die Präsentation des Webinars „Business Traveller: Registration Requirements within Europe” finden Sie hier.
Die zu erwartenden Auswirkungen der reformierten Entsenderichtlinie waren Inhalt eines weiteren Webinars im April 2018. Hierin wurden die Neuerungen anhand einer spannenden Länderauswahl praxisnah und in einem internationalen Kontext ins Bild gesetzt. Einzelheiten finden Sie hier: Web-Kurs zum Thema „International Assignments in light of the Revised Posting of Workers Directive 96/71/EU – Why Registration Obligations Matter“.
Im Herbst dieses Jahres findet unser nächstes Webinar statt, in dem wir uns verstärkt mit der Umsetzung der reformierten Entsenderichtlinie in der Unternehmenspraxis, erneut in einem internationalen Kontext, befassen werden. Einzelheiten erfahren Sie in Kürze hier.
Informationen zu unseren Beratungsschwerpunkten und Leistungen finden Sie hier.
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