Suche
Contact
20.12.2013 | KPMG Law Insights

Hochschulrecht: Erste Ausschreibungen für Horizont 2020 veröffentlicht

Liebe Leserinnen und Leser,

pünktlich zum Weihnachtsfest bzw. zum Jahreswechsel hat die EU-Kommission ihre neue De-Minimis-Verordnung erlassen. Jedoch nicht zur Freude aller: Diejenigen von Ihnen, die auf dem Wunschzettel eine Erhöhung der Beihilfenhöchstgrenze für De-minimis-Beihilfen stehen hatten, dürften nun enttäuscht sein. Es ändert sich zwar einiges, die unbeliebte Höchstgrenze bleibt jedoch bestehen.

Spannendes gibt es auch aus dem Fördermittel- und Vergaberechtsbereich sowie vom EuGH zu berichten. Dieser hat die nationalen Gerichte in die Schranken gewiesen und unmissverständlich klargestellt, dass sie trotz eines in der gleichen Sache noch laufenden Prüfverfahrens vor der EU-Kommission alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um die Konsequenzen aus einem eventuellen Verstoß gegen die Pflicht zur Aussetzung der Durchführung dieser Maßnahme zu ziehen.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2014!

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer Dr. Anke Empting

Rechtsanwalt Rechtsanwältin

Die Europäische Kommission hat am 12.Dezember 2013 die ersten Ausschreibungen auf Grundlage des neuen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation der Europäischen Union – „Horizont 2020“ – veröffentlicht.

 Die Ausschreibungstexte und die aktuellen Arbeitsprogramme für Horizont 2020 können auf dem Online-„Participant Portal“ im Bereich „Funding Opportunities“ eingesehen werden. Zeitgleich geht auch das deutsche Portal zu Horizont 2020 online. Auf horizont2020.de können Interessenten ab sofort alle grundlegenden Informationen sowie Kontakte zu Beratungsstellen wie den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Nationalen Kontaktstellen (NKS) abrufen. Das neue Portal informiert z.B. über Struktur, Antrags- und Begutachtungsverfahren und über aktuelle Veranstaltungen. Die Seite soll laufend um aktuelle Informationen erweitert werden.

 

EU-Beihilferecht: EU-Kommission genehmigt Forschungsbeihilfen auf Grundlage des EU-Beihilferahmens mit Hinweis auf bestehendes Marktversagen

Die Europäische Kommission hat eine Beihilfe Frankreichs zugunsten eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts im Bereich der Photovoltaik-Technologie auf Grundlage des EU-Beihilfenrahmens für Forschung und Entwicklung mit dem Hinweis auf ein bestehendes Marktversagen und auf das Fehlen übermäßiger Wettbewerbsverzerrungen genehmigt.

Bei den Beihilfenmaßnahmen handelt es sich um direkte Zuschüsse in Höhe von 5,9 Mio. Euro und um rückzahlbare Vorschüsse in Höhe von 15,4 Mio. Euro. Das geförderte Projekt wird als rein private Kooperation zwischen einer französischen/internationalen Unternehmensgruppe, einem französischen KMU und einem französischen Forschungsinstitut durchgeführt.

Wesentliche Inhalte der Kommissionsprüfung

Die EU-Kommission hat die Maßnahme allein anhand der Vorgaben des EU-Beihilfenrahmens für Forschung und Entwicklung geprüft.

Sie ist zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass die staatlichen Zuschüsse den EU-Beihilfentatbestand erfüllen. Bei der anschließenden Prüfung auf eine mögliche Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Binnenmarkt ist die EU-Kommission zweistufig vorgegangen und hat zunächst untersucht, ob die staatliche Maßnahme der Behebung eines bestehenden Marktversagens dienen soll und hierfür erforderlich und angemessen ist. Dabei hat die EU-Kommission insbesondere auf die aktuelle branchenspezifische Marktsituation und die Marktanteile der Beteiligten abgestellt. Unter anderem stellte sie fest, dass die Empfängerunternehmen zum einen keine marktbeherrschende Stellung innehaben und zum anderen die fragliche Kooperation ohne die staatliche Beihilfe nicht in gleicher Form durchgeführt hätten, was sich im Ergebnis schädlich auf den Gesamt-Binnenmarkt ausgewirkt hätte.

Im Anschluss an diese Verhältnismäßigkeitsprüfung hat die EU-Kommission schließlich in einem zweiten Schritt die durch die Beihilfe zu erwartenden Wettbewerbsverfälschungen ermittelt und diese gegen die zu erwartenden Vorteile der Beihilfengewährung für den EU-Binnenmarkt abgewogen. Dabei ist die EU-Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die beihilfenbedingten Wettbewerbsverzerrungen „im Rahmen halten“ und im Vergleich zu den Vorteilen der Beihilfe hinnehmbar seien.

Bedeutung für die Förderpraxis

Mit dieser Entscheidung veranschaulicht die Kommission ihre Vorgehensweise bei der Prüfung von staatlichen F&E-Maßnahmen, die den EU-Beihilfentatbestand zwar erfüllen, aber möglicherweise gemäß der Vorgaben des EU-Beihilfenrahmens zu rechtfertigen sind. Es wird deutlich, dass ein solcher Rechtfertigungsnachweis zwar aufwendig, aber wegen der konkreten und objektiven Vorgaben der Prüfungsschritte nach dem EU-Beihilferahmen grundsätzlich möglich ist.

Explore #more

12.01.2025 | In den Medien

Podcast zur EU-Entwaldungsverordnung

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind…

09.01.2025 | In den Medien

KPMG Law stärkt den Bereich Legal Transformation Managed Services und Legal Corporate Services mit zwei neuen Senior Managerinnen

KPMG Law hat sich zum 1. Januar mit Jana Sichelschmidt im Bereich Transformation Managed Services und mit Dr. Michaela Lenk im Bereich Corporate Services verstärkt.…

07.01.2025 | KPMG Law Insights

Grundsteuer als Betriebskosten: Drei aktuelle Fragen und Antworten

Als Teil der Betriebs- und Nebenkosten kann die für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie erhobene Grundsteuer regelmäßig an Mieterinnen und Mietern weiterberechnet werden. Zum 1. …

07.01.2025 | KPMG Law Insights

Digitalisierung und Kooperationen – diese Maßnahmen sollten Kommunen im Haushalt einplanen

Mit Maßnahmen der Digitalisierung und mit Kooperationen können Kommunen langfristig erhebliche Kosten und auch Personal sparen. Auch wenn das Geld gerade knapp ist, sollten die…

06.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law hat die Flexfy GmbH bei der Ausgründung aus der DAW SE sowie einer anschließenden Finanzierungsrunde beraten

Die DAW SE hat im Rahmen eines Innovationsprogramms einen elektrisch leitfähigen und magnetischen Wandaufbau entwickelt, der eine flexible und neuartige Nutzung von Wänden ermöglicht („FLEXFY…

06.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law begleitet den Verkauf der Käppler & Pausch GmbH

Gabriel Pausch, der Mitgründer und Hauptgesellschafter der Käppler & Pausch GmbH, ein Systemlieferant für Metallbaugruppen sowie Metall- und Blechverarbeitung mit 160 Mitarbeitern in Neukirch/Lausitz, hat…

03.01.2025 | In den Medien

Interview in der Betrieb zum EU-Geldwäschepaket und seine Auswirkungen

Das EU-Geldwäschepaket harmonisiert die Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfungsregeln in Europa, bringt neue Maßnahmen wie Bargeld-Obergrenzen von 10.000 €, Identifizierungspflichten ab 3.000 € und eine neue zentrale…

02.01.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im eMagazin Immobilienanwälte: Beim Markenschutz trifft Kreativität auf Recht

Four Frankfurt, Elbtower, Vonovia: Hinter Immobilienprojekten und -firmen stehen millionen- oder gar milliardenschwere Konstrukte. Um sich mit ihren Angeboten und Dienstleistungen aus der Masse abzuheben,…

20.12.2024 | KPMG Law Insights

Die EU-Verpackungsverordnung macht strenge Vorgaben für Verpackungen

Die EU hat die Verpackungsverordnung verabschiedet. Nachdem das Europäische Parlament bereits am 24. April 2024 den Entwurf der Kommission angenommen hatte, haben am 16. Dezember…

20.12.2024 | Dealmeldungen

KPMG und KPMG Law begleiteten Veräußerung der circular Informationssysteme an die teccle group

Zusammen mit den Corporate Finance/M&A-Beratern der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) beriet die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) die Gesellschafter der circular Informationssysteme GmbH (circular)…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Geschäftsführer
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll