Das Europäische Parlament hatte am 23. April 2024 der neuen EU-Ökodesign-Verordnung zugestimmt; am 27. Mai 2024 gaben auch die EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht. Die Verordnung legt Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit von Produkten fest, die in der EU verkauft werden. Das Ziel: Es sollen weniger Produkte weggeworfen werden. Das soll dadurch erreicht werden, dass Produkte nachhaltiger werden. Betroffen sind nahezu alle Arten von Waren. Die neue Ökodesign-Verordnung findet in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung. Sie soll die Ökodesign-Richtlinie von 2009 ersetzen.
Die Ökodesign-Verordnung wird in absehbarer Zeit für fast alle Produktkategorien gelten. Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebende Organismen sowie Kraftfahrzeuge. Die Verordnung schafft damit einen harmonisierten Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an bestimmte Produktgruppen, um diese nicht nur – wie es die bisherige Ökodesign-Richtlinie aus 2009 vorsieht – energie- und ressourceneffizienter zu machen, sondern auch hinsichtlich Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit zu verbessern und sie einfacher zu recyceln sowie zu warten.
Die Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen soll nach der Verordnung verboten werden. Wirtschaftsakteure, die andere unverkaufte Waren vernichten, müssen voraussichtlich jährlich über die Menge der von ihnen entsorgten Produkte und die entsprechenden Gründe dafür berichten. Kleine und Kleinstunternehmen sollen von dem Verbot ausgenommen werden, während für mittlere Unternehmen eine sechsjährige Ausnahmeregelung gelten soll. Das Verbot soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Das Vernichtungsverbot könnte noch ausgeweitet werden. Denn die Kommission wird möglicherweise in den kommenden Jahren weitere Produkte in die Liste aufnehmen.
Auch die Digitalisierung von Produkten möchte der europäische Verordnungsgeber mit der Ökodesign-Verordnung vorantreiben. Ähnlich wie es auch schon die neue europäische Batterieverordnung vorsieht, soll ein „digitaler Produktpass“ Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten liefern. Gemäß Einigungstext wird die EU-Kommission zudem ein öffentliches Webportal betreiben, mit dem Verbraucher:innen die in den Produktpässen enthaltenen Informationen suchen und vergleichen können. So soll der Produktpass Verbraucher:innen und Unternehmen dabei helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Der Pass soll auch Behörden nutzen, indem er Prüfungen und Kontrollen erleichtert.
Sowohl die Industrie als auch die europäischen Mitgliedstaaten haben nach Erlass des delegierten Rechtsakts 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Ökodesign-Anforderungen einzustellen und ihre Produkte anzupassen. In einigen hinreichend begründeten Fällen kann die Kommission allerdings auch ein früheres Datum für die Anwendung festlegen. Unternehmen sollten sich also sicherheitshalber frühzeitig mit der neuen Verordnung auseinandersetzen und Maßnahmen ergreifen.
Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft. Sie ist Teil der Bemühungen der EU, die Umweltbelastung zu reduzieren und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern. Die EU setzt damit ein weiteres Zeichen für ihr Engagement im Kampf gegen den Klimawandel und für eine Förderung der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Nach der Billigung durch den Rat ist die Verkündung und das Inkrafttreten zeitnah zu erwarten.
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