Suche
Contact
Symbolbild zur Ökodesign-Verordnung: Container
27.05.2024 | KPMG Law Insights

Ökodesign-Verordnung: Produkte sollen nachhaltiger werden

Das Europäische Parlament hatte am 23. April 2024 der neuen EU-Ökodesign-Verordnung zugestimmt; am 27. Mai 2024 gaben auch die EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht. Die Verordnung legt Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit von Produkten fest, die in der EU verkauft werden. Das Ziel: Es sollen weniger Produkte weggeworfen werden. Das soll dadurch erreicht werden, dass Produkte nachhaltiger werden. Betroffen sind nahezu alle Arten von Waren. Die neue Ökodesign-Verordnung findet in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung. Sie soll die Ökodesign-Richtlinie von 2009 ersetzen.

Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung wird in absehbarer Zeit für fast alle Produktkategorien gelten. Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebende Organismen sowie Kraftfahrzeuge. Die Verordnung schafft damit einen harmonisierten Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an bestimmte Produktgruppen, um diese nicht nur – wie es die bisherige Ökodesign-Richtlinie aus 2009 vorsieht – energie- und ressourceneffizienter zu machen, sondern auch hinsichtlich Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit zu verbessern und sie einfacher zu recyceln sowie zu warten.

Verbot der Vernichtung von unverkauften Waren

Die Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen soll nach der Verordnung verboten werden. Wirtschaftsakteure, die andere unverkaufte Waren vernichten, müssen voraussichtlich jährlich über die Menge der von ihnen entsorgten Produkte und die entsprechenden Gründe dafür berichten. Kleine und Kleinstunternehmen sollen von dem Verbot ausgenommen werden, während für mittlere Unternehmen eine sechsjährige Ausnahmeregelung gelten soll. Das Verbot soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Das Vernichtungsverbot könnte noch ausgeweitet werden. Denn die Kommission wird möglicherweise in den kommenden Jahren weitere Produkte in die Liste aufnehmen.

Digitaler Produktpass für besser informierte Verbraucher:innen

Auch die Digitalisierung von Produkten möchte der europäische Verordnungsgeber mit der Ökodesign-Verordnung vorantreiben. Ähnlich wie es auch schon die neue europäische Batterieverordnung vorsieht, soll ein „digitaler Produktpass“ Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten liefern. Gemäß Einigungstext wird die EU-Kommission zudem ein öffentliches Webportal betreiben, mit dem Verbraucher:innen die in den Produktpässen enthaltenen Informationen suchen und vergleichen können. So soll der Produktpass Verbraucher:innen und Unternehmen dabei helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Der Pass soll auch Behörden nutzen, indem er Prüfungen und Kontrollen erleichtert.

Zeitrahmen

Sowohl die Industrie als auch die europäischen Mitgliedstaaten haben nach Erlass des delegierten Rechtsakts 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Ökodesign-Anforderungen einzustellen und ihre Produkte anzupassen. In einigen hinreichend begründeten Fällen kann die Kommission allerdings auch ein früheres Datum für die Anwendung festlegen. Unternehmen sollten sich also sicherheitshalber frühzeitig mit der neuen Verordnung auseinandersetzen und Maßnahmen ergreifen.

Fazit und Ausblick

Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft. Sie ist Teil der Bemühungen der EU, die Umweltbelastung zu reduzieren und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern. Die EU setzt damit ein weiteres Zeichen für ihr Engagement im Kampf gegen den Klimawandel und für eine Förderung der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Nach der Billigung durch den Rat ist die Verkündung und das Inkrafttreten zeitnah zu erwarten.

 

Explore #more

02.07.2026 | KPMG Law Insights

Einwurfeinschreiben bietet keinen sicheren Zugangsnachweis mehr – diese Alternativen gibt es

Das Einwurfeinschreiben im Rahmen der elektronischen Dokumentation begründet nicht mehr den Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstücks. Das hatte das LAG Hamburg mit Urteil vom…

02.07.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Prinzhorn Group on the acquisition of German Stora Enso sites

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH (“KPMG Law”) has advised Mosburger GmbH, a company of Dunapack Packaging and part of the Austrian Prinzhorn Group, on the acquisition…

02.07.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview im Focus Business: Die EmpCo kommt: Nachhaltigkeitsmarketing wird zur Chefsache

Strengere EU‑Regeln setzen klarere Grenzen für Klimaversprechen und Social‑Claims. KPMG‑Law Expertin Manuela Meyer erklärt, welche Claims überprüft werden müssen und wie Unternehmen teure Fehler vermeiden…

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT-Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

26.06.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

24.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group on the sale to Nextpower

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group (Zimmermann) on the sale of the company to Nextpower™ (Nasdaq: NXT),  a…

23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

18.06.2026 | In den Medien

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt wurden 31  Anwältinnen und Anwälte…

Kontakt

Dr. Simon Meyer

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 5021
simonmeyer@kpmg-law.com

Dr. Sandro Köpper

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-153
skoepper@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll