Suche
Contact
Symbolbild zur Ökodesign-Verordnung: Container
27.05.2024 | KPMG Law Insights

Ökodesign-Verordnung: Produkte sollen nachhaltiger werden

Das Europäische Parlament hatte am 23. April 2024 der neuen EU-Ökodesign-Verordnung zugestimmt; am 27. Mai 2024 gaben auch die EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht. Die Verordnung legt Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit von Produkten fest, die in der EU verkauft werden. Das Ziel: Es sollen weniger Produkte weggeworfen werden. Das soll dadurch erreicht werden, dass Produkte nachhaltiger werden. Betroffen sind nahezu alle Arten von Waren. Die neue Ökodesign-Verordnung findet in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung. Sie soll die Ökodesign-Richtlinie von 2009 ersetzen.

Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung wird in absehbarer Zeit für fast alle Produktkategorien gelten. Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebende Organismen sowie Kraftfahrzeuge. Die Verordnung schafft damit einen harmonisierten Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an bestimmte Produktgruppen, um diese nicht nur – wie es die bisherige Ökodesign-Richtlinie aus 2009 vorsieht – energie- und ressourceneffizienter zu machen, sondern auch hinsichtlich Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit zu verbessern und sie einfacher zu recyceln sowie zu warten.

Verbot der Vernichtung von unverkauften Waren

Die Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen soll nach der Verordnung verboten werden. Wirtschaftsakteure, die andere unverkaufte Waren vernichten, müssen voraussichtlich jährlich über die Menge der von ihnen entsorgten Produkte und die entsprechenden Gründe dafür berichten. Kleine und Kleinstunternehmen sollen von dem Verbot ausgenommen werden, während für mittlere Unternehmen eine sechsjährige Ausnahmeregelung gelten soll. Das Verbot soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden. Das Vernichtungsverbot könnte noch ausgeweitet werden. Denn die Kommission wird möglicherweise in den kommenden Jahren weitere Produkte in die Liste aufnehmen.

Digitaler Produktpass für besser informierte Verbraucher:innen

Auch die Digitalisierung von Produkten möchte der europäische Verordnungsgeber mit der Ökodesign-Verordnung vorantreiben. Ähnlich wie es auch schon die neue europäische Batterieverordnung vorsieht, soll ein „digitaler Produktpass“ Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten liefern. Gemäß Einigungstext wird die EU-Kommission zudem ein öffentliches Webportal betreiben, mit dem Verbraucher:innen die in den Produktpässen enthaltenen Informationen suchen und vergleichen können. So soll der Produktpass Verbraucher:innen und Unternehmen dabei helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Der Pass soll auch Behörden nutzen, indem er Prüfungen und Kontrollen erleichtert.

Zeitrahmen

Sowohl die Industrie als auch die europäischen Mitgliedstaaten haben nach Erlass des delegierten Rechtsakts 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Ökodesign-Anforderungen einzustellen und ihre Produkte anzupassen. In einigen hinreichend begründeten Fällen kann die Kommission allerdings auch ein früheres Datum für die Anwendung festlegen. Unternehmen sollten sich also sicherheitshalber frühzeitig mit der neuen Verordnung auseinandersetzen und Maßnahmen ergreifen.

Fazit und Ausblick

Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft. Sie ist Teil der Bemühungen der EU, die Umweltbelastung zu reduzieren und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern. Die EU setzt damit ein weiteres Zeichen für ihr Engagement im Kampf gegen den Klimawandel und für eine Förderung der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Nach der Billigung durch den Rat ist die Verkündung und das Inkrafttreten zeitnah zu erwarten.

 

Explore #more

12.06.2026 | KPMG Law Insights

12. GWB-Novelle: Was sich bei Transaktionen, Vergaben und Kartellverfahren ändert

Die geplante 12. GWB-Novelle bringt für Unternehmen voraussichtlich einige wichtige Änderungen: unter anderem höhere Schwellen in der Fusionskontrolle, eine weiter gefasste Transaktionswertschwelle mit neuem Anzeigeverfahren…

09.06.2026 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt…

02.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der hpm Henkel Projektmanagement GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die THE-Holding GmbH und deren geschäftsführenden Gesellschafter Thomas Henkel im Zusammenhang mit dem Verkauf der hpm Henkel…

02.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Zitat in der Welt und im Business Insider zu den wichtigsten Änderungen im Juni

Im Juni treten gleich mehrere Änderungen in Kraft, die Millionen Verbraucher in Deutschland direkt betreffen. Von neuen Rechten beim Online-Shopping über Änderungen bei der Rente…

29.05.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten in der Süddeutschen Zeitung zum Thema Embedded Insurance

Immer öfter werden beim Kauf von Autos, Handys oder Konzertkarten auch Versicherungen angeboten. Besonders gefragt sind eingebettete Versicherungen beim Kauf von Elektrogeräten wie Smartphones. In…

26.05.2026 | KPMG Law Insights

Der Industriestrompreis – Kostenentlastung mit neuen Voraussetzungen und Nachweispflichten

Der Industriestrompreis steht in den Startlöchern: Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 6. Mai 2026 liegt nun der lange erwartete Rechtsrahmen für den deutschen Industriestrompreis…

19.05.2026 | KPMG Law Insights

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes soll Infrastrukturprojekte beschleunigen

Mit der am 21. Januar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sollen Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf schränkt Rechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden…

15.05.2026 | KPMG Law Insights

Wie die EU Inc. den Transaktionsmarkt verändert – fünf Thesen für M&A, Venture Capital und Private Equity

Die EU Inc. könnte den Transaktionsmarkt in Europa spürbar verändern. Denn sie verändert zentrale Annahmen über Gesellschaftsstrukturen. Wenn Anteile digital übertragen werden, notarielle Zwänge entfallen…

14.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

13.05.2026 | KPMG Law Insights

Was die neue Verbraucherkreditrichtlinie für Retailbanken bedeutet

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Verbraucherkrediten für Retailbanken. Was Retailbanken ab dem 20. November 2026 bei der Vergabe…

Kontakt

Dr. Simon Meyer

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 5021
simonmeyer@kpmg-law.com

Dr. Sandro Köpper

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-153
skoepper@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll