kurz vor der Europawahl liegt unser Fokus dieses Mal wieder ganz beim EU-Beihilfen- und Fördermittelrecht.
Spannende Zeiten kommen auf die Forschungs- und Entwicklungslandschaft zu: Die EU-Kommission hat einen Mitteilungsentwurf über staatliche Beihilfen, insbesondere für F&E&I-Vorhaben, erlassen. Dieser Entwurf gibt Anlass zur Freude, da die Kommission zahlreiche Begrifflichkeiten und Förderinstrumente aus den verschiedenen EU-Mittelungen nunmehr regelwerksübergreifend bestimmt und konkretisiert und damit eine höhere Rechtssicherheit schafft.
Zudem hat sich der EuGH zur Bindung nationaler Gerichte an Stellungnahmen der EU-Kommission geäußert und klargestellt, dass nationale Gerichte bei der Durchführung von Entscheidungen der EU-Kommission an später ergangene Stellungnahmen der Kommission zwar nicht gebunden sind, diese aber nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen haben.
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Ihr Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mathias Oberndörfer Dr. Anke Empting
Am 1. Januar 2014 ist das neue EU-Programm „COSME“ gestartet. Es hat eine Laufzeit bis 2020 und dient der Förderung von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Programm wird aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) finanziert und ist mit einem Budget in Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. € ausgestattet.
Mit COSME soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU deutlich gesteigert werden. KMU sollen mit Hilfe des EU-Programms einen erleichterten Zugang zu Finanzmitteln und zu Märkten innerhalb und außerhalb der EU erhalten.
COSME richtet sich in erster Linie an KMU. Darunter fallen – unabhängig vom Tätigkeitsbereich und einer etwaigen Branchenzugehörigkeit – alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die zudem eigenständig sind und deren Jahresumsatz 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. € nicht übersteigen. COSME kann zudem auch von regionalen und kommunalen Behörden sowie zum Teil auch von Nicht-KMU in Anspruch genommen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Arbeitsprogramm, das auf den Seiten der EU-Kommission abrufbar ist.
COSME führt einen Großteil der Maßnahmen des „Entrepreneurship and Innovation Programme“ (EIP) fort, die unter dem Dach des aktuellen „Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP) angesiedelt sind. Die bisherigen EIP-Maßnahmenbereiche „Innovation“ und „Ökoinnovation“ werden dabei in das neue, stärker technologieorientierte Programm „Horizon 2020“ integriert. Bei Programme ergänzen sich.
Zentrale Ziele von COSME sind:
Zur Förderung dieser Ziele sieht das COSME-Programm insbesondere zwei Formen von Fazilitäten vor:
Die Bereitstellung der einzelnen Finanzierungsinstrumente erfolgt über die nationalen Geschäftsbanken in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bewilligung des Antrags über die Geschäftsbank.
Geschäftsführer
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