Suche
Contact
02.04.2014 | KPMG Law Insights

„COSME“: Neues EU-Programm tritt für KMU-Finanzierung in Kraft

Liebe Leserinnen und Leser,

kurz vor der Europawahl liegt unser Fokus dieses Mal wieder ganz beim EU-Beihilfen- und Fördermittelrecht.

Spannende Zeiten kommen auf die Forschungs- und Entwicklungslandschaft zu: Die EU-Kommission hat einen Mitteilungsentwurf über staatliche Beihilfen, insbesondere für F&E&I-Vorhaben, erlassen. Dieser Entwurf gibt Anlass zur Freude, da die Kommission zahlreiche Begrifflichkeiten und Förderinstrumente aus den verschiedenen EU-Mittelungen nunmehr regelwerksübergreifend bestimmt und konkretisiert und damit eine höhere Rechtssicherheit schafft.

Zudem hat sich der EuGH zur Bindung nationaler Gerichte an Stellungnahmen der EU-Kommission geäußert und klargestellt, dass nationale Gerichte bei der Durchführung von Entscheidungen der EU-Kommission an später ergangene Stellungnahmen der Kommission zwar nicht gebunden sind, diese aber nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen haben.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

Ihr Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer  Dr. Anke Empting

Am 1. Januar 2014 ist das neue EU-Programm „COSME“ gestartet. Es hat eine Laufzeit bis 2020 und dient der Förderung von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Programm wird aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) finanziert und ist mit einem Budget in Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. € ausgestattet.

Mit COSME soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU deutlich gesteigert werden. KMU sollen mit Hilfe des EU-Programms einen erleichterten Zugang zu Finanzmitteln und zu Märkten innerhalb und außerhalb der EU erhalten.

 

Adressaten von COSME

COSME richtet sich in erster Linie an KMU. Darunter fallen – unabhängig vom Tätigkeitsbereich und einer etwaigen Branchenzugehörigkeit – alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die zudem eigenständig sind und deren Jahresumsatz 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. € nicht übersteigen. COSME kann zudem auch von regionalen und kommunalen Behörden sowie zum Teil auch von Nicht-KMU in Anspruch genommen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Arbeitsprogramm, das auf den Seiten der EU-Kommission abrufbar ist.

COSME führt einen Großteil der Maßnahmen des „Entrepreneurship and Innovation Programme“ (EIP) fort, die unter dem Dach des aktuellen „Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP) angesiedelt sind. Die bisherigen EIP-Maßnahmenbereiche „Innovation“ und „Ökoinnovation“ werden dabei in das neue, stärker technologieorientierte Programm „Horizon 2020“ integriert. Bei Programme ergänzen sich.

Zentrale Ziele von COSME sind:

  • die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU
  • die Schaffung eines günstigen Umfelds für Neugründungen und Expansionen von Unternehmen
  • die Förderung einer Unternehmerkultur in Europa
  • die Erhöhung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen
  • die Unterstützung von KMU bei der Expansion ins Ausland und Verbesserung ihres Zugangs zu Märkten

Zur Förderung dieser Ziele sieht das COSME-Programm insbesondere zwei Formen von Fazilitäten vor:

  • Eine Kreditfazilität ermöglicht KMU den Erhalt direkter Bürgschaften oder sonstiger Risikoverteilungsvereinbarungen mit Finanzmittlern zur Abdeckung von Krediten bis zu 150. 000 €.
  • Eine Eigenkapital-Fazilität zielt auf Investitionen in der Wachstumsphase ab, in deren Rahmen KMU auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes, rückzahlbares Beteiligungskapital – zumeist in Form von Risikokapital – mit Hilfe von Finanzmittlern bereitgestellt werden soll.

Die Bereitstellung der einzelnen Finanzierungsinstrumente erfolgt über die nationalen Geschäftsbanken in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bewilligung des Antrags über die Geschäftsbank.

Explore #more

29.11.2023 | KPMG Law Insights

Energiewende eröffnet auch Geschäftschancen

Der aufwendige, kapitalintensive Transformationsprozess der Energiewirtschaft bietet Investoren und Kreditinstituten viel Potential Von Lars Christian Mahler und Marc Goldberg für Börsen-Zeitung, 29.11.2023 Der Beitrag von…

29.11.2023 | KPMG Law Insights

Gastbeitrag in der ZURe – KI und die Rechtsabteilung von morgen

In der aktuellen Ausgabe der ZURe (S.48 ff.) findet sich ein Gastbeitrag von und KPMG Partnerin Sina Steidel-Küster (Regionalvorständin Südwest, Standortleiterin Stuttgart) und KPMG Law…

29.11.2023 | KPMG Law Insights

Der Data Act kommt – finale Verabschiedung durch den Rat

Am 27. November 2023 hat nach dem Europäischen Parlament nun auch der Europäische Rat den Data Act angenommen. Damit ist dieser final verabschiedet. Die EU-Kommission…

28.11.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: Earn-outs in M&A-Transaktionen

In Zeiten einer niedrigen oder unsicheren Konjunkturentwicklung halten sich Unternehmen mit Investitionen eher zurück und stehen nicht unbedingt Schlange, wenn andere Unternehmen zum Verkauf stehen.…

28.11.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: So kann die öffentliche Hand klimaverträglich bauen

Was in Norwegen und in den Niederlanden schon gängige Praxis ist, ist in Deutschland noch Neuland: die Berücksichtigung der CO2e-Emissionen bei der Entscheidung über die…

27.11.2023 |

JUVE Rechtsmarkt 12/2023 – KPMG Reallabor

In der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkts findet sich im Artikel „Training macht den Meister“ (S. 23 ff.) ein Überblick über die Nutzung von generativer…

24.11.2023 | KPMG Law Insights

GEG 2024: Viele neue Pflichten, nicht nur für Heizungen

Am 1. Januar 2024 treten zahlreiche Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Das Gesetz soll einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (Klimaneutralität bis…

21.11.2023 |

Gastbeitrag in der ZURe zur Umsetzung der CSRD-Berichterstattung in KMU

In der aktuellen Ausgabe der ZURe (S.34 ff.) findet sich ein Gastbeitrag von Lena Plato (Director Legal & Compliance, FLABEG Automotive Group GmbH), KPMG Law…

20.11.2023 | Pressemitteilungen

Statement von KPMG Law Experten im Handelsblatt zum Thema Nachhaltigkeitskooperationen im Kartellrecht

Im Handelsblatt wird KPMG Law Experte Jonas Brueckner ausführlich zum Thema Kooperationen im Sinne der Nachhaltigkeit zitiert. Bis zu diesem Sommer herrschte in den Rechtsabteilungen…

15.11.2023 |

Legal 500 – Country Comparative Guide Germany

Gerrit Rixen und Jonas Brueckner geben auf Legal 500 in einem praxisnahen Leitfaden einen Überblick über die relevanten rechtlichen Regelungen im Bereich Competition & Litigation.…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Geschäftsführer
Mitglied des Vorstands Service Tax - KPMG AG Wirt­schafts­prüfungs­gesell­schaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

tel: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll