Viele Menschen haben die Einschränkungen aufgrund des Coronavirus genutzt, um Privates zu erledigen, das schon länger liegen geblieben ist. Zu den Themen, die häufig auf später verschoben werden, gehört auch die Regelung der Nachfolge. Für Vermögensinhaber kann die aktuelle Situation besonders geeignet sein, sich die Frage zu stellen, wie und an wen sie ihr Vermögen weiter übertragen möchten oder ob ihre bisherige Nachfolgeplanung noch den aktuellen Gegebenheiten und Wünschen entspricht. Eine optimale Nachfolgeplanung erkennt dabei sowohl die Chancen als auch die Risiken, die sich in Corona-Zeiten ergeben.
Chancen in Corona-Zeiten für die Nachfolge
Die Auswirkungen der gesellschaftlichen Einschränkungen aufgrund des Coronavirus können den Wert von Unternehmen und sonstigem Vermögen beeinflussen. Ein gesunkener Vermögenswert kann sich in der Nachfolgeplanung z. B. durchaus positiv auswirken und zu neuen Möglichkeiten führen.
Ein wichtiger Faktor der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist das Pflichtteilsrecht naher Angehöriger. Aus verschiedenen Gründen kann die Frage im Raum stehen, ob und wie Pflichtteilsansprüche, die als reine Geldansprüche z.B. das Unternehmen gefährden, verringert werden können. Lebzeitige Schenkungen spielen hierbei eine große Rolle. Schenkungen reduzieren die Pflichtteilsansprüche jedoch nicht automatisch und sind später grundsätzlich nur dann auf einen Pflichtteil des Beschenkten anzurechnen, wenn dies im Schenkungsvertrag vereinbart wurde. Schenkungen, die nicht länger als 10 Jahre vor einem Erbfall zurückliegen, sind außerdem auch regelmäßig bei der Bemessung des Pflichtteilsanspruchs zu berücksichtigen.
Sofern jedoch derzeit Vermögenswerte sinken, sinkt auch der Wert von später im Erbfall zu berücksichtigenden Schenkungen. Das gilt z.B. für Schenkungen von Unternehmensanteilen, wenn diese im Zeitpunkt der Schenkung einen niedrigen Wert hatten. Dieser Effekt kann zur Verringerung der Pflichtteilsansprüche genutzt werden, und zwar gerade auch, wenn später die Vermögenswerte wieder steigen sollten.
Risiken in Corona-Zeiten für die Nachfolge
Vor dem Hintergrund möglicher Wertverluste stellt sich aber auch die Frage, ob die bisherige Nachfolgeplanung noch passend ist. Ist beispielsweise noch genügend liquides Vermögen für alle vorgesehenen Vermächtnisse und für Ausgleichszahlungen an weichende Erben verfügbar? Wenn das Nachfolgekonzept in der Vergangenheit auch aus der Vereinbarung eines Nießbrauchs oder einer Leibrente bestand, ist fraglich, ob diese Vereinbarungen heute wirtschaftlich noch passen und ausreichen, das gewünschte Ziel einer Versorgung des Vermögensinhabers oder seiner Angehörigen sicherzustellen.
Häufig sehen z.B. Testamente Regelungen vor, die es nur den Abkömmlingen ermöglichen sollen, in das Unternehmen nachzufolgen. Ehegatten sollen hingegen mit einer großzügigen Leibrente oder einem Vermächtnis abgesichert werden. Sofern die aktuellen Ereignisse aufgrund des Coronavirus z. B. zu Liquiditätseinbußen führen, sollte überlegt werden, ob diese Art der Absicherung des Ehegatten einerseits noch ihr Ziel erreicht und andererseits noch verträglich mit der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens ist.
Dies waren nur wenige Beispiele, die bei der Planung der Nachfolge aktuell zu berücksichtigen sein können. Außergewöhnliche Umstände, wie sie gerade in Zeiten einer Pandemie für weite Teile der Wirtschaft gegeben sind, lassen auch eine Überprüfung sinnvoll werden, ob die private und unternehmerische Nachfolgeplanung aus der Vergangenheit noch aktuell ist. Möglicherweise wurde die Nachfolgeplanung unter anderen wirtschaftlichen Annahmen getroffen, so dass eine Überprüfung des Testaments, des Ehevertrags oder eines Schenkungsvertrags aufzeigen kann, ob eine Anpassung notwendig geworden ist. Wer sich ohnehin mit dem Gedanken trägt, sich um seine Nachfolge zu kümmern, ist sicher gut beraten, die aktuellen Ereignisse als Anlass zu nehmen, diesen guten Vorsatz umzusetzen.
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