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28.05.2014 | KPMG Law Insights

Bundeskabinett veröffentlicht Bundesbericht „Forschung und Innovation 2014 “

Liebe Leserinnen und Leser,

nun ist es soweit, der bereits in seiner Entwurfsfassung äußerst kontrovers diskutierte Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist von der EU-Kommission am 21. Mai 2014 verabschiedet worden und tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.

Bisher liegt nur die englische Fassung des Unionsrahmens vor, der man – bezogen auf die Entwurfsfassung des Unionsrahmens – allerdings schon einige überraschende Neuerungen entnehmen kann. Wir berichten in unserem ersten Beitrag über einige der wichtigsten Neuregelungen im F&E-Beihilfebereich und werden Ihnen in den nächsten Ausgaben – sobald die deutsche Fassung mit ihrem konkreten Wortlaut vorliegt – einen umfassenden Gesamtüberblick liefern.

Aber damit noch nicht genug der beihilfenrechtlichen Neuregelungen: Auch die neue AGVO, die zeitgleich mit dem Unionsrahmen von der EU-Kommission verabschiedet wurde, weist einige Änderungen im Beihilfenrecht auf, die von der Forschungswelt – also auch von Forschungseinrichtungen und Hochschulen – zu beachten sind. Zudem hat die EU-Kommission Vorgaben für die Transparenz bei der Beihilfengewährung festgelegt.

Weiterhin finden Sie eine Zusammenfassung aus dem BMBF-Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 sowie aus dem Bericht des DZHW zur Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen. Beide enthalten Themen, die für die Hochschulpraxis äußerst spannend sind. Aus der vergaberechtlichen Rechtsprechung stellen wir Ihnen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vor, in dem es um Bieterinformationen und deren Umfang geht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer                   Dr. Anke Empting

Am 21. Mai 2014 hat das Bundeskabinett den Bundesbericht zur Forschung und Innovation des Bundesministeriums für Forschung und Entwicklung (BMBF) verabschiedet. Insbesondere soll die sogenannte Hightech-Strategie 2020 ausgeweitet werden.

Die internationale Anziehungskraft des deutschen Wissenschaftssystems hat sich deutlich verbessert: Im Jahr 2012 sind danach rund 35.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausländischer Herkunft an deutschen Hochschulen beschäftigt gewesen. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 60 Prozent gegenüber 2006.

Zudem ist die Zahl der Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Deutschland zwischen 2005 und 2012 von 198.000 auf einen Rekordstand von 310.000 gestiegen. Aktuell sind knapp 600.000 Menschen im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig. Allein zwischen 2005 und 2012 sind in diesem Bereich 114.000 neue Arbeitsplätze entstanden.

Fünf der zehn forschungsstärksten Unternehmen Europas kommen mittlerweile aus Deutschland, bei transnationalen Patentanmeldungen ist die Bundesrepublik Deutschland führend in Europa und weltweit an dritter Stelle. Im Jahr 2012 haben sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf den Rekordwert von mehr als 79 Milliarden EURO gesteigert mit der Folge, dass der F&E-Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland erstmals den Höchstwert von drei Prozent erreichen konnte.

 

 

Erfolge im Bereich der MINT-Fächer zu verzeichnen

 Nur knapp fünf Prozent der Masterstudierenden des Anfängerjahrgangs 2010 an Universitäten haben ihr MINT-Studium abgebrochen, bei den Fachhochschulen lag die Quote der Studienabbrecher in diesen Fächern nur bei etwa drei Prozent. Aufwind gibt es auch bei ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen: Gut 93 Prozent der Masterstudierenden an Fachhochschulen schaffen ihren Studienabschluss, an den Universitäten sind es immerhin 88 Prozent der Masterstudierenden.

Zwar kann dem Bericht entnommen werden, dass die Studienabbrecherquote bei den Bachelorstudierenden, die ihr Studium 2008/2009 aufgenommen haben, in einigen Fächern geringer ausgefallen ist als in den Vorjahren. Insgesamt bleibt die Abbrecherquote aber stabil bei etwa 28 Prozent der Studierenden.

 Die Studienquote von ausländischen Studierenden, d.h. Studierenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben und ihr Studium an einer deutschen Hochschule begonnen haben, beträgt insgesamt 41 Prozent. Bei den ostasiatischen Studierenden fällt die Abbrecherquote mit 19 Prozent mit Abstand am besten aus.

Bezogen auf Masterstudiengänge lässt sich eine deutlich geringere Abbrecherquote von 9 Prozent der ausländischen Studienanfänger 2010 verzeichnen.

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Geschäftsführer KPMG Law
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