Suche
Contact
Symbolbild zum Koalitionsvertrag Bürokratieabbau: Frau zwischen Regalen mit Akten
10.04.2025 | KPMG Law Insights

Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau: Die Pläne im Koalitionsvertrag 2025

Viel vorgenommen hat sich die Koalition im Bereich von Bürokratieabbau, Staatsmodernisierung und moderner Justiz. Aus gutem Grund: Durch umfassende Strukturreformen soll das Vertrauen von Bürgerschaft und Unternehmen in die Leistungsfähigkeit des Staates und damit in das demokratische Gemeinwesen selbst gestärkt werden. Gleichzeitig sollen Strukturreformen, Digitalisierung und Effizienzsteigerungen die Voraussetzung schaffen, dass geplante Investitionen wirken. Zu diesem Zweck möchte die Koalition noch 2025 eine Modernisierungsagenda erarbeiten. Darin werden auch Vorschläge der parteiübergreifenden „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ aufgegriffen. Das haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart:

Staatsmodernisierung: Digitale Verwaltung als Leitbild

Die Koalition gibt sich ein neues Leitbild für Regierung und Verwaltung. Das Ziel ist eine vernetzte, effiziente, leistungsfähige und für alle niederschwellig und nutzerfreundlich erreichbare Verwaltung. Diese soll konsequent digital und möglichst ohne vorherige Antragstellung (zum Beispiel beim Kindergeld) arbeiten. Zu diesem Zweck soll eine zentrale digitale Plattform für Verwaltungsleistungen geschaffen werden. Für jeden Bürger soll verpflichtend ein Bürgerkonto und eine digitale Identität eingeführt werden – inklusive Hilfsangeboten für Menschen, die den digitalen Weg nicht gehen können oder wollen. Unternehmen, Selbstständige und Vereine sollen spezifische Zugänge erhalten. Unternehmensgründungen sollen auf diesem Weg binnen 24 Stunden möglich werden. Sozialleistungen sollen zur Blaupause für das moderne bürgerfreundlichere Vorgehen werden. Menschen in schwierigen Lebenslagen sollen somit einfacher Sozialleistungen erhalten können und sich nicht durch die Bürokratie quälen müssen. Sozialrechtliche Grundlagen, Verfahren und Zuständigkeiten sollen zusammengeführt und vereinfacht werden; hierfür will die Koalition bis Ende 2025 ein Konzept vorlegen.

Effizientere Bundesverwaltung

Die Zusammenarbeit in der Bundesverwaltung soll effizienter werden: Durch Aufgabenkritik, ressortübergreifende Zusammenarbeit, Abbau von Doppelstrukturen zugunsten von gebündelten Serviceeinheiten in Querschnittsfragen soll es möglich sein, mit weniger Personal gute Arbeit zu leisten. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden dabei als Stabilitätsanker des deutschen Staates gewürdigt. Zur Fachkräftegewinnung sollen ein Kulturwandel hin zu einer modernen und wertschätzenden Führungskultur sowie einer Kultur des zuständigkeitsübergreifenden Denkens, der Entscheidungsfreudigkeit und des Ausschöpfens von Handlungsspielräumen dienen. Der öffentliche Dienst soll attraktiver werden durch ein modernisiertes Dienstrecht mit flexibleren Einstiegs- und Wechselmöglichkeiten, durch mehr Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, mit mehr Frauen in Führungspositionen, flexibleren Arbeitszeitmodellen und der Abbildung von mehr Vielfalt.

Neue Wege in der Gesetzgebung

Neue Wege will die Koalition bei der Nutzung von Daten sowie in der Gesetzgebung gehen. Sie fordert einen offeneren Umgang mit der Nutzung von Daten, möchte Daten zur strategischen Steuerung, Modellierung und Wirkungskontrolle nutzen und Hindernisse im Verwaltungsleben beseitigen. Verwaltungsprozesse sollen automatisiert, beschleunigt und effizienter gestaltet werden – insbesondere mit KI.

Im Bereich der Datenerhebung soll der Grundsatz „Once only“ eingeführt werden. Bürgerschaft und Unternehmen sollen Angaben nur ein einziges Mal machen müssen; der Staat selbst regelt dann den Austausch zwischen den Behörden.

Die Einführung eines ziel- und wirkungsorientierten Haushaltswesens soll geprüft werden.

Die Koalition verspricht Zurückhaltung in der Gesetzgebung: Nicht nötige Gesetze sollen nicht erlassen, überholte Gesetze gestrichen werden. Recht soll verständlich und digitaltauglich sein und einem Praxischeck unterliegen. Wirkungslose Berichtspflichten sollen gestrichen werden. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern soll entflochten und erleichtert werden. Im Bereich der Digitalisierung soll der Bund eine Führungsrolle übernehmen. Auf Grundlage einer Verfassungsänderung soll es möglich werden, dass der Bund digitale Verwaltungsverfahren regeln und IT-Systeme für alle staatlichen Ebenen zur Verfügung stellen kann.

Bürokratieabbau

Bürokratische Prozesse belasten Bürger:innen, Unternehmen und auch die Verwaltung. Ein Sofortprogramm soll noch 2025 Entlastung im Bereich von Betriebsbeauftragten sowie Schulungs- und Dokumentationsaufwand bringen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll durch ein schlankeres Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung abgelöst werden. Die Bonpflicht soll abgeschafft werden. Dafür wird eine Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro für 2027 angekündigt. Die Nachhaltigkeits-Berichtspflichten sollen entsprechend der Omnibus-Initiative der EU-Kommission reduziert werden.
Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um ein Viertel reduziert werden, der Erfüllungsaufwand für Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltung deutlich gesenkt. Dazu sollen Vorgaben abgebaut, Schwellenwerte erhöht und Ermessensspielräume erweitert werden. Dokumentationspflichten, Datenerhebungen und Meldepflichten sollen insbesondere im Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Hotellerie und Gastronomie abgebaut werden. Statt dauerhaften Nachweispflichten setzt die Koalition auf die Sanktionierung von Verstößen. Eine Absenkung von relevanten Standards aus dem Bereich Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug ist dabei nicht geplant.

Infrastruktur-Zukunftsgesetz, Förderpraxis und Vergaben

Neben den Abbau von Bürokratie tritt die Beschleunigung für die Umsetzung von Vorhaben. Damit die wichtigen Vorhaben aus dem Sondervermögen schnell umgesetzt werden, soll ein ambitioniertes Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte regeln und diese Vorhaben rechtlich durch Ausstattung mit einem überragenden öffentlichen Interesse priorisiert werden. Planungs- und Genehmigungsvorhaben sollen durch eine Vielzahl von Maßnahmen beschleunigt und Infrastrukturvorhaben vereinfacht werden.

Förderprogramme sollen einfacher und schneller werden: durch Pauschalen statt Antragsförderungen, Standardisierung und eine zentrale digitale Förderplattform. Ehrenamtliche Tätigkeiten sollen erleichtert werden.
Beim Bürokratieabbau richtet die Bundesregierung den Blick auch auf andere Ebenen: Sie will auf weniger Vorgaben der EU hinwirken, bei der Umsetzung zusätzliche Vorgaben unterlassen und Parallelregelungen auf deutscher und europäischer Ebene verhindern.

Das Vergaberecht soll auf europäischer wie nationaler Ebene vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Sektorale Befreiungen für den Sicherheitsbereich und für Leitmärkte für emissionsarme Produkte in der Grundstoffindustrie sollen geschaffen werden. Gemeinsam mit den Ländern sollen Regelungen vereinheitlicht werden, zum Beispiel für schnellere Vergaben mit einheitlichen Schwellenwerte im nationalen Recht, höheren Wertgrenzen für Direktaufträge (bis 50.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen). Wichtig für eine schnelle Beschaffung in der Praxis: Die aufschiebende Wirkung der zweiten Instanz im Vergabenachprüfungsverfahren soll entfallen.

Generell soll das öffentliche Beschaffungswesen systematisch optimiert werden. Es soll ein strategisches Beschaffungsmanagement implementiert werden, insbesondere die IT-Beschaffung des Bundes soll zentral strategisch gesteuert werden. Die Bedeutung von Rahmenverträgen soll steigen, indem Behörden auch auf Rahmenverträge anderer Behörden zugreifen dürfen. Die Bestellplattform des Bundes soll zu einem digitalen Marktplatz für Bund, Länder und Kommunen ausgebaut werden.

Moderne Justiz

Durch Digitalisierung, Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie eine personelle Stärkung soll die Justiz leistungsfähiger werden. Medienbrüche in Gerichtsverfahren sollen der Vergangenheit angehören. Ein zentrales Justizportal soll eingerichtet und die Nutzung von KI ermöglicht werden. Die Justiz in der Fläche soll durch höhere Zuständigkeitsgrenzen der Amtsgerichte gestärkt werden. Die Rechtsmittelstreitwerte sollen steigen. Zivilprozesse sollen auch online durchgeführt werden können. Die Koalition will so einen Pakt für den Rechtsstaat schließen.

Umsetzung des Koalitionsvertrags folgt…

Der Plan der Koalition für die Modernisierung des Staates und den Abbau von Bürokratie steht. Ob die Prognose trägt, dass die geschilderten Maßnahmen im Saldo ohne finanzielle Mehrausgaben erreichbar sind, bleibt allerdings abzuwarten. Abwarten – das heißt es auch bis zur Umsetzung der Maßnahmen. In der Zwischenzeit bietet der Koalitionsvertrag auch für andere staatliche und kommunale Akteure aber eine interessante Vergleichsperspektive. Sicher lassen sich auch auf Landes- und Kommunalebene Möglichkeiten suchen und finden, digitaler, kooperativer und bürokratieärmer zu werden – dort, wo eigene Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

 

Weitere Beiträge zum Thema:

Koalitionsvertrag 2025: Das bedeuten die Pläne für die Wirtschaft

Arbeitsrecht im Fokus – das sieht der Koalitionsvertrag 2025 vor

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

 

Explore #more

08.05.2026 | KPMG Law Insights

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Anforderungen und Spielräume für die öffentliche Beschaffung

Um Vergabeverfahren schneller, flexibler und praktikabler zu machen, wurde jetzt das Vergaberecht reformiert. Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

BGH: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten

Mit seinem Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) vollzieht der BGH einen Kurswechsel: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung eines Besteuerungszeitraums sind unterschiedliche prozessuale…

02.05.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in IT-Business: Business Judgement Rule beim KI-Einsatz

KI wird zunehmend Grundlage wichtiger Unternehmensentscheidungen. Doch was passiert, wenn die „Blackbox“ KI fehlerhafte oder unzureichende Ergebnisse liefert? Nikolaus Manthey und Sabrina Riesenbeck von KPMG…

29.04.2026 | KPMG Law Insights

Das Beschaffungsbeschleunigungsgesetz verändert den Zugang zu Bundeswehr-Vergaben

Das am 14. Februar 2026 in Kraft getretene Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz soll die Beschaffung der Bundeswehr deutlich beschleunigen, indem von den üblichen Vergaberegeln abgewichen werden…

24.04.2026 | KPMG Law Insights

Verkehrs-GVO richtig anwenden – Leitfaden für öffentliche Stellen

Am 16. März 2026 hat die Europäische Kommission einen umfassend erneuerten Beihilferahmen für den Land‑ und multimodalen Verkehr verabschiedet, der am 30. März 2026 in…

21.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im HR Journal: Grenzenloses Arbeiten, begrenzte Rechtssicherheit: Risiken internationaler Remote Work steuern

Grenzüberschreitendes Homeoffice ist strategisch relevant – aber auch ein unterschätztes Risikofeld. Zwischen Betriebsstättenrisiko und aufenthaltsrechtlichen Hürden stehen Unternehmen vor der Frage: Wie lässt sich Flexibilität…

16.04.2026 | KPMG Law Insights

Indexklauseln in Gewerberaummietverträgen: BGH-Urteil eröffnet Rückforderungsrisiken für Vermieter

Wertsicherungsregelungen in Form von Indexklauseln unterliegen in formularmäßigen Gewerberaummietverträgen nicht nur den Beschränkungen des Preisklauselgesetzes, sondern zugleich der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. Das hat der BGH mit…

16.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Beschaffung aktuell: Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr

Mit dem Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Beschaffung der Bundeswehr deutlich schneller machen. Das befristete Sonderrecht erleichtert Vergabeverfahren, erlaubt mehr Flexibilität bei Aufträgen…

09.04.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law verstärkt sich mit Dr. Julia Faenger für den Bereich Insurance am Standort Köln

Seit dem 1. April 2026 verstärkt Dr. Julia Faenger, LL.M., als Senior Managerin die versicherungsrechtliche Beratung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) am Standort…

08.04.2026 | KPMG Law Insights

Neue Pauschalreiserichtlinie 2026: Beschwerdemanagement wird Pflicht

Die EU reformiert die Pauschalreiserichtlinie. Im März 2026 wurden die Änderungen vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und werden voraussichtlich 2029 in Deutschland Gesetz. Eine…

Kontakt

Dr. Ulrich Blaschke

Partner

Bahnhofstraße 30
90402 Nürnberg

Tel.: +49 911 800929938
ublaschke@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll