Die Verpflichtung zur Abgabe von Außenwirtschaftsmeldungen basiert auf den Bestimmungen der §§ 63 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Danach müssen Zahlungsmeldungen, Bestandsmeldungen und Vermögensmeldungen zum Zwecke der Erstellung der Zahlungsbilanz für die Bundesrepublik Deutschland an die Deutsche Bundesbank abgegeben werden. Die Einhaltung der Meldepflichten wird regelmäßig durch die Deutsche Bundesbank sowie durch die Zollbehörden branchenunabhängig geprüft. Inkorrekte, unvollständige oder verspätet eingereichte Meldungen stellen Verstöße gegen die AWV dar und können von den dafür zuständigen Zollbehörden als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Gemäß den Bußgeldvorschriften nach § 19 Abs. 6 AWG sind Bußgelder von bis zu 30.000 EUR pro Meldepflichtverstoß möglich. Des Weiteren können gegen Unternehmensinhaber und Führungskräfte gem. § 130 OWiG (i. V. m. § 9 OWiG) Geldbußen wegen Aufsichtspflichtverletzungen verhängt werden. Auch die Sanktionierung der betroffenen Unternehmen selbst durch die Verhängung von Verbandsgeldbußen (§ 30 OWiG) ist möglich.
Basierend auf unseren Erfahrungen können wir die häufigsten Fehlerquellen in folgende Kategorien unterteilen:
KPMG schafft Transparenz und reduziert dadurch Risiken und Kosten – mit einem individuellen Ansatz, ausgerichtet an Ihren Bedürfnissen und dem Reifegrad Ihrer Meldeprozesse. Wir beraten zu den regulatorischen Anforderungen und identifizieren Ihre meldepflichtigen Sachverhalte, anwendbare Meldeblätter sowie bestehende Meldelücken. Auf Grundlage der festgestellten Sachverhalte unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung von Nachmeldungen und prüfen gegebenenfalls die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstanzeige nach § 22 Abs. 4 AWG. Bei Einleitung eines Bußgeldverfahrens erarbeiten wir die nötige Verteidigungsstrategie und koordinieren das Verfahren und die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.
Ebenso bewerten wir Ihre Datengrundlage und -verfügbarkeit sowie den technischen Reifegrad und ermitteln mögliche Automatisierungspotentiale. Darauf aufbauend unterstützen wir Sie bei der Definition, Implementierung und Optimierung der Meldeprozesse bis hin zur vollautomatischen Erstellung. Zur nachhaltigen Sicherstellung der Effektivität Ihrer Meldeprozesse stellen wir umfangreiche und adressatengerechte Schulungsunterlagen bereit, definieren Richtlinien und Handbücher, beraten Sie bzgl. möglicher Qualitätssicherungsmaßnahmen oder einer möglichen Zentralisierung der Meldeprozessorganisation.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der Außenwirtschaftsmeldungen ist groß – sprechen Sie uns gerne mit Ihren individuellen Fragestellungen an!
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