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30.03.2023 | KPMG Law Insights

Auswirkungen des MoPeG für medizinische Kooperationsgemeinschaften

Die Reform des Personengesellschaftsrechts ist auch für die freien Berufe – etwa (zahn-)ärztliche Gemeinschaftspraxen – relevant. Diese Änderungen sollten Sie kennen.

Das Berufsrecht der freien Berufe wird um ein weiteres Themenfeld erweitert: Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Es betrifft nicht nur die gewerbliche Wirtschaft, sondern ist auch für die freien Berufe, wie beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, von Bedeutung. Von der Reform erfasst sind insbesondere Gemeinschaftspraxen in Form von (überörtliche) Berufsausbildungsgemeinschaften, die zumeist als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert sind oder auch in dieser Rechtsform betriebene Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Durch das MoPeG treten eine Vielzahl von Änderungen ein.

Wesentliche Änderungen:

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts können sich künftig in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen. Zentral ist dies vor allem, wenn die Gesellschaft Grundstücke oder Anteile an einer anderen GmbH hält. Ist eine GbR an einer GmbH beteiligt, sollte daher proaktiv die Eintragung im Gesellschaftsregister geprüft werden. Vor der Registereintragung sollten auch gegebenenfalls bestehende Grundbucheinträge auf ihre Aktualität hin geprüft werden.

Hinweis: Ob auch Fördermittel- oder Zulassungsbehörden auf die Publizitätswirkung der Registereintragung bestehen werden, ist aktuell noch nicht bekannt. Auch hier empfiehlt sich die proaktive Kommunikation mit den relevanten Akteuren.

  • Das MoPeG öffnet die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) – und damit auch die GmbH & Co. KG – für die freien Berufe. Hierdurch kann eine weitreichende Haftungsreduzierung der Gesellschafter erreicht werden. Diese Öffnungsmöglichkeit ist berufsrechtlich aktuell noch nicht umgesetzt.

Im Übrigen werden durch das MoPeG Einzelrechtsfragen geändert, beispielsweise zur Stimmkraft, zur Ergebnisverwendung und zum Beschlussfassungsverfahren. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, bestehende Gesellschaftsverträge zu prüfen. Durch vorbeugende Anpassungen bis zum 31. Dezember 2023 können unpassende gesetzliche Regelungen zumeist durch die Gesellschafter abbedungen werden.

Unser Angebot:

Wir haben die gesetzliche Änderung für Sie im Blick. Gerne geben wir Ihnen konkrete Empfehlungen für anstehende Maßnahmen und begleiten Sie bei deren Umsetzung. Durch unsere Erfahrungen können wir schnell und präzise Einschätzungen treffen, damit Sie die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 effektiv nutzen können. Sprechen Sie uns an. Jetzt kontaktieren.

Weitere Informationen zum MoPeG finden Sie hier sowie im Podcast „KPMG Law on air“.

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