Suche
Contact
26.06.2014 | KPMG Law Insights

Appell zur Zukunft des Wissenschaftssystems – Weiterhin Unklarheit bei horizontalen Inhouse-Geschäften

Liebe Leserinnen und Leser,

leider etwas zu knapp vor Redaktionsschluss ist die deutsche Fassung des Unionsrahmens veröffentlicht worden, deren Inhalte und Änderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der sogenannten 20%-Klausel, aus zeitlichen Gründen nicht mehr in dieser Ausgabe diskutiert werden konnten. In der nächsten Ausgabe – voraussichtlich als Sonderausgabe gestaltet – werden wir uns aber detailliert mit der Fassung auseinander setzten, versprochen!

Um Ihnen aber nicht die Freuden am EU-Beihilfenrecht zu nehmen, berichten wir von der EU-Kommissions-Mitteilung aus Mai 2013 zu wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse, in der es unter anderem auch um große FuE-Fördermaßnahmen geht. Diese müssen künftig, um als EU-beihilfenkonform eingestuft werden zu können, entweder von bedeutender innovativer Natur sein oder aber einen wichtigen Mehrwert für die FuE unter Berücksichtigung des Stands der Technik in dem betreffenden Sektor darstellen.

Zudem wollen wir Ihnen nicht die hochschulrechtlich äußerst brisante Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vorenthalten: Es geht um das Schicksal der Hochschulzulassungsgesetze zu Medizinstudiengängen sämtlicher Bundesländer!

Vergaberechtlich begeisterten Lesern hatten wir in der Ausgabe Mai 2014 versprochen, von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fall „HIS“ versus „Datenlotsen“ zu berichten. Diese Entscheidung ist zwischenzeitlich veröffentlicht worden und gibt Spannendes zur horizontalen Inhouse-Vergabepreis.

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer Dr. Anke Empting

Die Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sowie der Vorsitzende des Wissenschaftsrats (WR) weisen in einer gemeinsamen Erklärung auf dringenden Handlungsbedarf in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik hin.

Anlass der gemeinsamen Erklärung im Rahmen einer Bundespressekonferenz vom 19.Mai 2014 sei das Ziel die gegenseitige Blockade der politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und in den Parteien mit Blick auf drängende Zukunftsfragen der Bildungs- und Wissenschaftspolitik zu lösen.

Die Spitzenvertreter fordern die politischen Entscheidungsträger auf, die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition formulierten Leitlinien für eine weitere Prioritätensetzung des Bundes bei Bildung, Wissenschaft und Forschung und für die zukünftige Zusammenarbeit mit den Ländern dringend umzusetzen. Dies beinhaltet eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Hochschulen sowie substanzielle Beteiligung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen an den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bundesmitteln für Bildung und Betreuung. Ohne dabei diese Mittel den Ländern ohne jede Zweckbindung zu überlassen. Das gegenseitige Ausspielen von Bildung und Forschung bei der Verteilung der Mittel müsse ausbleiben.

Die 2015 auslaufenden Pakte „Exzellenzinitiative“, „Pakt für Forschung und Innovation“ und des Hochschulpakts sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Eine geregelte Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Forschung unter Abschaffung des im Grundgesetz festgelegten Kooperationsverbots soll erzielt werden.

Würde nicht kurzfristig im oben aufgeführten Sinne gehandelt, werde das gesamte Hochschul- und Wissenschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland langfristig und weit zurückgeworfen und es drohe den 2.5 Millionen Studierenden in Deutschland weiterer und größerer Schaden.

Zahl der Deutschlandstipendien wächst

Die Zahl der vergebenen Deutschlandstipendien ist von 2012 zu 2013 um 42 % angestiegen: Wie der Mitteilung des BMBF vom 20. Mai 2014 zu entnehmen ist, haben deutsche Hochschulen im Jahr 2013 insgesamt rund 19.740 Studierende mit den Stipendien unterstützt.

Hinter diesen Stipendien liegen rund 21,1 Millionen Euro, die allein in 2013 von privaten Förderern gestemmt wurden. Beim Deutschlandstipendium teilen sich die privaten Förderer den monatlichen Höchstbetrag in Höhe von 300 Euro pro Stipendium mit dem Bund.

Drei Jahre nach Einführung des Deutschlandstipendiums beteiligen sich laut Mitteilung des BMBF knapp drei Viertel aller Hochschulen an der Stipendienvergabe. Die Spitzenreiter bei den Gefördertenzahlen sind Nordrhein-Westfalen mit 5.428 Deutschlandstipendien, Bayern mit 3.116 Stipendien und Baden-Württemberg mit 2.837 Stipendien. Bezogen auf den Anteil der geförderten Studierenden im jeweiligen Bundesland liegt das Saarland vorn, gefolgt von Bremen und Sachsen sowie Niedersachsen. Mittlerweile ist jedes dritte vom Bund geförderte Stipendium für Studierende ein Deutschlandstipendium.

Vergaberecht: Zulässigkeit horizontaler Inhouse-Geschäfte weiterhin unklar

Hochschulen dürfen nicht im Wege einer Inhouse-Vergabe von Bundesländern beauftragt werden, wenn ihnen auf dem Gebiet der Forschung und Lehre eine weitgehende Autonomie zustehe. Dem Urteil des EuGH vom 8. Mai 2014 lag der Rechtsstreit der Technischen Universität Hamburg-Harburg und der Hochschul-Informations-System GmbH HIS gegen die Datenlotsen Informationssysteme GmbH DIS über die Rechtmäßigkeit der Vergabe eines Auftrags zugrunde, den die Universität ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens unmittelbar an die HIS vergeben hatte.

 Die Universität beabsichtigte die Beschaffung eines IT-Hochschul-Management-Systems. Die HIS ist eine privatrechtliche GmbH, deren Kapital zu einem Drittel von der Bundesrepublik Deutschland und zu zwei Dritteln von den Bundesländern gehalten wird, wobei der Anteil der Stadt Hamburg 4,16 % beträgt. Der Gesellschaftszweck der HIS besteht laut Satzung in der Unterstützung der Hochschulen.

Autonomie auf dem Gebiet von Forschung und Lehre schließt eine umfassende Kontrolle der Universität aus

Der EuGH lässt die Frage offen, ob die Ausnahme für „Inhouse-Vergaben“ auch auf sogenannte horizontale Inhouse-Geschäfte angewendet werden darf. Hierauf komme es nach seiner Ansicht nicht an, da bereits kein umfassendes Kontrollverhältnis zwischen der Universität und der Stadt Hamburg – mithin eine wesentliche Voraussetzung für ein horizontales Inhouse-Geschäft – bestehe. Die von der Stadt Hamburg über die Universität ausgeübte Kontrolle beziehe sich nämlich allein auf den Beschaffungsbereich, nicht aber auf die Bereiche „Forschung und Lehre“. Damit besitze die Stadt Hamburg lediglich eine teilweise Kontrolle über die Universität.

Ob die Inhouse-Grundsätze auch auf Auftragsvergaben zwischen öffentlichen Beteiligungsgesellschaften (sog. Schwester-Gesellschaften) anwendbar sind, ist weiterhin ungeklärt. Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, hätte der EuGH in dieser Sache für Rechtssicherheit gesorgt. Denn nicht wenige öffentliche Auftraggeber verfügen über mehrstufige konzernähnliche Gesellschaftsstrukturen und werden weiterhin im Unklaren gelassen, ob ihre Schwester-Gesellschaften untereinander vergaberechtsfrei beschaffen dürfen.

Für eine Ausschreibungsfreiheit solcher horizontalen Inhouse-Geschäfte spricht, dass es für die Anwendbarkeit des Vergaberechts nicht darauf ankommen darf, wie der öffentliche Auftraggeber strukturiert ist bzw. wie er seine Aufgaben im Innenverhältnis organisiert.

Bedenken hiergegen bestehen insoweit, als dass der EuGH das Inhouse-Geschäft als eng auszulegenden Ausnahmefall bisher nur auf die unmittelbar am Auftrag beteiligte Rechtsträger angewendet hat. Mithin bleibt abzuwarten, wie sich die Spruchpraxis des EuGH – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Vergaberechtsreform – in Zukunft entwickeln wird.

Explore #more

26.06.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht an…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

24.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group on the sale to Nextpower

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group (Zimmermann) on the sale of the company to Nextpower™ (Nasdaq: NXT),  a…

23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

18.06.2026 | In den Medien

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt wurden 31  Anwältinnen und Anwälte…

15.06.2026 | KPMG Law Insights

Mehr Honorar für Planer wegen Kostensteigerungen? Was Auftraggeber wissen sollten

Immer häufiger landen Nachforderungen von Architekten und Ingenieuren auf den Schreibtischen ihrer Auftraggeber. „Das Projekt zieht sich, die Baupreise steigen und auch unsere Kosten

12.06.2026 | KPMG Law Insights

12. GWB-Novelle: Was sich bei Transaktionen, Vergaben und bestimmten Branchen ändert

Die geplante 12. GWB-Novelle bringt für Unternehmen voraussichtlich einige wichtige Änderungen: unter anderem höhere Schwellen in der Fusionskontrolle, eine weiter gefasste Transaktionswertschwelle mit neuem Anzeigeverfahren…

09.06.2026 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt…

02.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG begleitet die hpm Henkel Projektmanagement bei der Integration in das BKW Engineering Netzwerk

KPMG Law hat den Gesellschafter der hpm Henkel Projektmanagement exklusiv bei der Integration in das Netzwerk BKW Engineering juristisch beraten. KPMG Law hat in rechtlichen…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Managing Partner
Geschäftsführer KPMG Law
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll