Suche
Contact
31.05.2017 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal – Alternative Investments Legal | Ausgabe 5/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

alles neu macht der Mai spricht der Volksmund. Dem folgend gab es wieder zahlreiche Neuigkeiten rund um das Thema Alternative Investments, die wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.

Unter anderem hat der Bundesrat mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz die Finanzmarktvorschriften auf Grund von EU-Vorschriften erneuert.

Das BMF hat zwei Referentenentwürfe vorgelegt – für die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) und für die Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV).

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben

mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

Bundesrat

Bundesrat billigt „Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz“

In seiner Sitzung am 12. Mai hat der Bundesrat das „Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (2. FiMaNoG) gebilligt. Das Gesetz verankert eine Reihe europäischer Rechtsakte im deutschen Recht, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Geändert werden u.a. das WpHG, das KWG, das KAGB, das VAG und das HGB.

Nach Ausfertigung des Bundespräsidenten und Verkündung kann das 2. FiMaNoG nun wie vom Bundestag beschlossen in Kraft treten.

Weiterführende Links

Die Beschlussdrucksache BR-Drs. 291/17 (B) kann hier abgerufen werden. Sämtliche Informationen zu diesem Gesetz finden Sie unter TOP 6 der vollständigen Tagesordnung der BR-Sitzung vom 12. Mai 2017, diese kann hier abgerufen werden.

ESMA

Aktualisierter Katalog mit Fragen und Antworten zur Anwendung der AIFMD

Die ESMA hat am 24. Mai 2017 den Katalog mit Fragen und Antworten zur Anwendung der AIFMD aktualisiert. Die ESMA nimmt unter anderem dazu Stellung, welche Angaben AIFMs, die den EU-Pass nutzen wollen, zu den AIFs, die sie managen, machen müssen. Sofern noch keine konkreten AIFs benannt werden können, ist es nach ESMA ausreichend, wenn auf die beabsichtigte Investmentstrategie Bezug genommen wird.

Weiterführende Links

Sie finden die aktualisierten Q&As hier.

PRIIPs

Berichtigung der delegierten Verordnung zur Ergänzung von PRIIP

Am 11. Mai ist im EU-Amtsblatt eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der PRIIPs Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung“ veröffentlicht worden. Berichtigt wurden i zwei Formeln in Anhang II (Punkte 13 und 17).

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den Artikel „Basisinformationsblatt: Anwendbarkeit der PRIIPs-Verordnung ab Anfang 2018 nun sicher“ von Ursula Gerold (BaFin-Referat für Verbraucherschutz international) hin, der im aktuellen BaFin-Journal (S. 36 – 40) veröffentlicht worden ist.

Weiterführende Links

Den Die Berichtigung kann hier,

Die aktuelle Ausgabe des BaFin-Journals kann hier abgerufen werden.

BMF

Konsultation zur Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDVerOV)

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zu der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – WpDVerOV) vorgelegt.

Aufgrund der Änderungen des WpHG im Zuge der Umsetzung der MiFID II durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) sowie dem Erlass ausgestaltender Regelungen der Europäischen Kommission, insbesondere der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 und der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 ist eine weitreichende Überarbeitung der WpDVerOV erforderlich. Durch die Verordnung werden dabei insbesondere die noch nicht durch das 2. FiMaNoG umgesetzten Teile der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 in nationales Recht übertragen.

Für KVGen sind u. a. die enthaltenen Regelungen für Konzepteure von Finanzinstrumenten hinsichtlich der Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren (Zielmarktbestimmung) relevant, § 11 WpDVerOV.

Weiterführende Links

Der Referentenentwurf kann hier abgerufen werden.

BMF

Referentenentwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) vorgelegt

Ebenfalls am 9. Mai 2017 hat das Bundesfinanzministerium der Finanzen den Referentenentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) vorgelegt.

Eine Überarbeitung der WpAIV ist aufgrund der Änderungen des WpHG durch das Erste und Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz ist erforderlich. Zudem wurde das WpHG durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz neu nummeriert, so dass die Verweise in der WpAIV entsprechend angepasst werden müssen. Durch vorrangig geltende EU-Regelungen in der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und ihr nachgeordneter Level 2-Rechtsakte müssen ferner einzelne Regelungen der WpAIV aufgehoben werden.

Weiterführende Links

Der Referentenentwurf kann hier abgerufen werden.

BaFin

Public Statement“ zu Informationen in Verkaufsprospekten von Investmentgesellschaften

Die BaFin hat eine englische Fassung des der Verlautbarung zu Informationen in Verkaufsprospekten von Investmentgesellschaften veröffentlicht („Public statement regarding the inclusion of information in the prospectuses of collective investment undertakings“).

Weiterführende Links

Das Public statement finden Sie unter diesem Link.

Explore #more

27.03.2026 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur und Beihilferecht: Orientierung für Förderpraxis und Planung

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) bringt Ländern, Kommunen und Mittelempfängern auch eine erhebliche beihilferechtliche Verantwortung. Wer Programme entwickelt, Mittel weiterleitet oder empfängt, sollte früh

23.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law, KPMG Law AT sowie KPMG in Deutschland und KPMG in Österreich beraten die GOLDBECK GmbH beim Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der ZAUNERGROUP Holding GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH (KPMG Law AT) sowie die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG in Deutschland) und…

19.03.2026 | KPMG Law Insights

Business Judgement Rule beim KI-Einsatz: So haften Organe für Entscheidungen

Wenn eine KI die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen liefert, haften die verantwortlichen Personen, nicht die Maschine. Das macht den Einsatz von künstlicher Intelligenz für Vorstände…

16.03.2026 | KPMG Law Insights

KPIs in der Rechtsabteilung: Wie Legal durch Steuerung, Transparenz und Datenanalyse strategisch wirksam wird

Rechtsabteilungen stehen heute vor einer strategischen Zäsur: Sie müssen Risiken zuverlässig absichern, zugleich aber Geschwindigkeit ermöglichen, Kosten steuern und ihren Wertbeitrag gegenüber Management und Business…

13.03.2026 | KPMG Law Insights

Commercial Courts: Wann sie sich für Unternehmen lohnen – und wann nicht

Große Wirtschaftsstreitigkeiten bekommen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gerichte: die Commercial Courts. Der deutsche Gesetzgeber hat sie mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz zum 1. April 2025 eingeführt.…

10.03.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der Krasemann Hausverwaltung an Buena

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Familie KRASEMANN rechtlich beim Verkauf der KRASEMANN Immobilien- & Gebäudeservice GmbH (KIGS) und KRASEMANN Immobilien Management…

09.03.2026 | KPMG Law Insights

MiCAR und Whitepaper-Pflichten – das bedeuten die Übergangsregelungen

Seit gut einem Jahr ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Die MiCAR verpflichtet unter anderem Emittenten und Anbieter von Kryptowerten, für jedes…

09.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Private Banking Magazin: Was tokenisiertes Giralgeld im Treasury-Alltag bedeutet

Nicht neue Währungen, sondern neue Abwicklungsmodelle prägen die Zukunft des Zahlungsverkehrs. Ein Praxisbericht von Marc Pussar (KPMG Law), Sascha Uhlman (KPMG) und Heiko Nix (Head…

06.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in smartlegalmarket: Trends für Rechtsabteilungen 2026 & 2027

KPMG Law befragt seit mehr als zehn Jahren internationale Rechtsabteilungen zu ihren Herausforderungen. Der Report «Recht auf Fortschritt« gilt heute als eine der fundiertesten Quellen…

06.03.2026 | KPMG Law Insights

Carve-out: Die größten Risiken und wie der Legal Workstream sie vermeidet

Ein Carve-out scheitert meistens nicht am Mangel an Ideen. Und nicht an fehlenden Käufern. Und in der Regel scheitern sie auch nicht an einer Einigung…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Asset Management
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll