Liebe Leserinnen und Leser,
alles neu macht der Mai spricht der Volksmund. Dem folgend gab es wieder zahlreiche Neuigkeiten rund um das Thema Alternative Investments, die wir Ihnen in dieser Ausgabe präsentieren möchten.
Unter anderem hat der Bundesrat mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz die Finanzmarktvorschriften auf Grund von EU-Vorschriften erneuert.
Das BMF hat zwei Referentenentwürfe vorgelegt – für die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) und für die Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV).
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben
mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
In seiner Sitzung am 12. Mai hat der Bundesrat das „Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (2. FiMaNoG) gebilligt. Das Gesetz verankert eine Reihe europäischer Rechtsakte im deutschen Recht, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Geändert werden u.a. das WpHG, das KWG, das KAGB, das VAG und das HGB.
Nach Ausfertigung des Bundespräsidenten und Verkündung kann das 2. FiMaNoG nun wie vom Bundestag beschlossen in Kraft treten.
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Die Beschlussdrucksache BR-Drs. 291/17 (B) kann hier abgerufen werden. Sämtliche Informationen zu diesem Gesetz finden Sie unter TOP 6 der vollständigen Tagesordnung der BR-Sitzung vom 12. Mai 2017, diese kann hier abgerufen werden.
Die ESMA hat am 24. Mai 2017 den Katalog mit Fragen und Antworten zur Anwendung der AIFMD aktualisiert. Die ESMA nimmt unter anderem dazu Stellung, welche Angaben AIFMs, die den EU-Pass nutzen wollen, zu den AIFs, die sie managen, machen müssen. Sofern noch keine konkreten AIFs benannt werden können, ist es nach ESMA ausreichend, wenn auf die beabsichtigte Investmentstrategie Bezug genommen wird.
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Sie finden die aktualisierten Q&As hier.
Am 11. Mai ist im EU-Amtsblatt eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der PRIIPs Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung“ veröffentlicht worden. Berichtigt wurden i zwei Formeln in Anhang II (Punkte 13 und 17).
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den Artikel „Basisinformationsblatt: Anwendbarkeit der PRIIPs-Verordnung ab Anfang 2018 nun sicher“ von Ursula Gerold (BaFin-Referat für Verbraucherschutz international) hin, der im aktuellen BaFin-Journal (S. 36 – 40) veröffentlicht worden ist.
Weiterführende Links
Den Die Berichtigung kann hier,
Die aktuelle Ausgabe des BaFin-Journals kann hier abgerufen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zu der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – WpDVerOV) vorgelegt.
Aufgrund der Änderungen des WpHG im Zuge der Umsetzung der MiFID II durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) sowie dem Erlass ausgestaltender Regelungen der Europäischen Kommission, insbesondere der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 und der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 ist eine weitreichende Überarbeitung der WpDVerOV erforderlich. Durch die Verordnung werden dabei insbesondere die noch nicht durch das 2. FiMaNoG umgesetzten Teile der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 in nationales Recht übertragen.
Für KVGen sind u. a. die enthaltenen Regelungen für Konzepteure von Finanzinstrumenten hinsichtlich der Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren (Zielmarktbestimmung) relevant, § 11 WpDVerOV.
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Der Referentenentwurf kann hier abgerufen werden.
Ebenfalls am 9. Mai 2017 hat das Bundesfinanzministerium der Finanzen den Referentenentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV) vorgelegt.
Eine Überarbeitung der WpAIV ist aufgrund der Änderungen des WpHG durch das Erste und Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz ist erforderlich. Zudem wurde das WpHG durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz neu nummeriert, so dass die Verweise in der WpAIV entsprechend angepasst werden müssen. Durch vorrangig geltende EU-Regelungen in der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und ihr nachgeordneter Level 2-Rechtsakte müssen ferner einzelne Regelungen der WpAIV aufgehoben werden.
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Der Referentenentwurf kann hier abgerufen werden.
Die BaFin hat eine englische Fassung des der Verlautbarung zu Informationen in Verkaufsprospekten von Investmentgesellschaften veröffentlicht („Public statement regarding the inclusion of information in the prospectuses of collective investment undertakings“).
Weiterführende Links
Das Public statement finden Sie unter diesem Link.
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