Suche
Contact
28.05.2014 | KPMG Law Insights

Vergaberecht: Fehler in den Vergabeunterlagen

Liebe Leserinnen und Leser,

nun ist es soweit, der bereits in seiner Entwurfsfassung äußerst kontrovers diskutierte Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist von der EU-Kommission am 21. Mai 2014 verabschiedet worden und tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.

Bisher liegt nur die englische Fassung des Unionsrahmens vor, der man – bezogen auf die Entwurfsfassung des Unionsrahmens – allerdings schon einige überraschende Neuerungen entnehmen kann. Wir berichten in unserem ersten Beitrag über einige der wichtigsten Neuregelungen im F&E-Beihilfebereich und werden Ihnen in den nächsten Ausgaben – sobald die deutsche Fassung mit ihrem konkreten Wortlaut vorliegt – einen umfassenden Gesamtüberblick liefern.

Aber damit noch nicht genug der beihilfenrechtlichen Neuregelungen: Auch die neue AGVO, die zeitgleich mit dem Unionsrahmen von der EU-Kommission verabschiedet wurde, weist einige Änderungen im Beihilfenrecht auf, die von der Forschungswelt – also auch von Forschungseinrichtungen und Hochschulen – zu beachten sind. Zudem hat die EU-Kommission Vorgaben für die Transparenz bei der Beihilfengewährung festgelegt.

Weiterhin finden Sie eine Zusammenfassung aus dem BMBF-Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 sowie aus dem Bericht des DZHW zur Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen. Beide enthalten Themen, die für die Hochschulpraxis äußerst spannend sind. Aus der vergaberechtlichen Rechtsprechung stellen wir Ihnen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vor, in dem es um Bieterinformationen und deren Umfang geht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer                   Dr. Anke Empting

Wird der Auftraggeber durch die Frage eines Bieters darauf aufmerksam gemacht, dass ihm Fehler unterlaufen waren, die geeignet sind, bei einem Bieter einen Irrtum über eine wesentliche Förmlichkeit des Vergabeverfahrens zu erwecken, darf er sich nicht damit begnügen, den fragenden Bieter aufzuklären. So das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Beschluss vom 30. April 2014.

Ein Bieter wies die Vergabestelle im Rahmen eines Telefonats auf eine Abweichung hin und erhielt auf Nachfrage die Antwort, in dem Informationsschreiben habe sich ein Tippfehler eingeschlichen. Damit hatte die Vergabestelle – wenngleich nur telefonisch – eine Bieterfrage beantwortet und auf diese Weise bei einem Bieter Klarheit über den Zeitpunkt des Eröffnungstermins geschaffen.

Nach Auffassung des Gerichts hätte der Auftraggeber gegenüber allen Unternehmen, die die Vergabeunterlagen angefordert hatten, Klarheit schaffen müssen in Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB.

Explore #more

13.05.2026 | KPMG Law Insights

Was die neue Verbraucherkreditrichtlinie für Retailbanken bedeutet

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Verbraucherkrediten für Retailbanken. Was Retailbanken ab dem 20. November 2026 bei der Vergabe…

13.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises SAP on strategic investments in unicorn startups n8n and Parloa

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised SAP SE (SAP) on its strategic investments in the unicorn startups n8n and Parloa. KPMG Law provided SAP…

12.05.2026 | KPMG Law Insights

Keine Beihilfe bei lokalem Sachverhalt: Wann das Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV nicht greift

Nicht jede staatliche Förderung ist auch eine genehmigungspflichtige Beihilfe. Ist der Sachverhalt rein lokal, kann die Behörde auf das zeitaufwendige Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission verzichten.…

11.05.2026 | KPMG Law Insights

Mit der EU Inc. Start-ups digital gründen und europaweit skalieren – EU plant neue Rechtsform

Die EU‑Kommission hat mit der EU Inc. eine neue, europaweit einheitliche Gesellschaftsform vorgeschlagen, die Unternehmensgründungen schneller, günstiger und vollständig digital machen soll. Zielgruppe sind vor…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Anforderungen und Spielräume für die öffentliche Beschaffung

Um Vergabeverfahren schneller, flexibler und praktikabler zu machen, wurde jetzt das Vergaberecht reformiert. Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

BGH: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten

Mit seinem Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) vollzieht der BGH einen Kurswechsel: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärung eines Besteuerungszeitraums sind unterschiedliche prozessuale…

02.05.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in IT-Business: Business Judgement Rule beim KI-Einsatz

KI wird zunehmend Grundlage wichtiger Unternehmensentscheidungen. Doch was passiert, wenn die „Blackbox“ KI fehlerhafte oder unzureichende Ergebnisse liefert? Nikolaus Manthey und Sabrina Riesenbeck von KPMG…

29.04.2026 | KPMG Law Insights

Das Beschaffungsbeschleunigungsgesetz verändert den Zugang zu Bundeswehr-Vergaben

Das am 14. Februar 2026 in Kraft getretene Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz soll die Beschaffung der Bundeswehr deutlich beschleunigen, indem von den üblichen Vergaberegeln abgewichen werden…

24.04.2026 | KPMG Law Insights

Verkehrs-GVO richtig anwenden – Leitfaden für öffentliche Stellen

Am 16. März 2026 hat die Europäische Kommission einen umfassend erneuerten Beihilferahmen für den Land‑ und multimodalen Verkehr verabschiedet, der am 30. März 2026 in…

21.04.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im HR Journal: Grenzenloses Arbeiten, begrenzte Rechtssicherheit: Risiken internationaler Remote Work steuern

Grenzüberschreitendes Homeoffice ist strategisch relevant – aber auch ein unterschätztes Risikofeld. Zwischen Betriebsstättenrisiko und aufenthaltsrechtlichen Hürden stehen Unternehmen vor der Frage: Wie lässt sich Flexibilität…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Managing Partner
Geschäftsführer KPMG Law
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll