Suche
Contact
Symbolbild zur Pauschalreiserichtlinie: zwei Frauen mit Koffern am Flughafen
08.04.2026 | KPMG Law Insights

Neue Pauschalreiserichtlinie 2026: Beschwerdemanagement wird Pflicht

Die EU reformiert die Pauschalreiserichtlinie. Im März 2026 wurden die Änderungen vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet und werden voraussichtlich 2029 in Deutschland Gesetz.

Eine der Neuerungen ist ein verpflichtendes Beschwerdemanagement für Reiseveranstalter. Auch auf Vermittler, Onlineplattformen und Geschäftsreisemanager kommen neue Pflichten zu.

Der Aufbau des Beschwerdemanagements sollte systematisch geplant werden. Denn ein modernes Beschwerdemanagement ist essenziell für die Kundenbeziehung und dient insbesondere auch der strategischen Steuerung des Unternehmens.

 

Das sind die Eckpunkte der neuen Pauschalreiserichtlinie

Mit der Reform möchte der Gesetzgeber den Verbraucherschutz stärken, unter anderem, indem er Reiseveranstalter zu mehr Transparenz, klareren Prozessen und einem verbindlichen Beschwerdemanagement verpflichtet. Das sind die Eckpunkte der neuen Pauschalreiserichtlinie:

  • Vermittler müssen künftig Pauschalreisen und Einzelleistungen klar voneinander abgrenzen.
  • Die verbundenen Reiseleistungen fallen weg.
  • Reiseveranstalter müssen zusätzliche Informationspflichten und Transparenzstandards erfüllen, unter anderem zu Zahlungsmethoden, Visabestimmungen, Barrierefreiheit und Rücktrittsregelungen.
  • Organisatoren müssen zwingend ein formelles Beschwerdemanagement implementieren.
  • Veranstalter müssen nach Absage einer Reise den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten.
  • Gutscheine bleiben eine freiwillige Alternative zu Rückzahlungen.
  • Auch für Gutscheine wird eine Insolvenzversicherung verpflichtend.
  • Vorauszahlungen der Reisenden dürfen im Regelfall maximal 25 Prozent des Gesamtpreises betragen.

 

Anforderungen an das Beschwerdemanagement

Der Entwurf der neuen Pauschalreiserichtlinie sieht ein verpflichtendes Beschwerdemanagement für Reiseveranstalter vor.

Das Beschwerdemanagement wird folgende Anforderungen erfüllen müssen:

  • transparente, dokumentierte Prozesse
  • nachweisbare Einhaltung von Fristen
  • systematische Klassifikation und Bearbeitung
  • Reporting gegenüber Aufsichtsbehörden
  • Schnittstellen zu anderen Compliance-Prozessen

Ein Beschwerdemanagement dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der Kundenzufriedenheit und -bindung. Studien zeigen, dass rund 90 Prozent der unzufriedenen Kunden abspringen, wenn Beschwerden unbehandelt bleiben.

 

Darauf sollten Reiseveranstalter bei der Implementierung des Beschwerdemanagements achten

Beim Aufbau eines Beschwerdemanagements sollten Reiseveranstalter folgende Aspekte beachten:

Klare Governance und eindeutige Zuständigkeiten

Wichtig ist, dass Rollen und Verantwortlichkeiten eindeutig definiert werden, vom Beschwerdeeingang über die Bewertung und Bearbeitung bis hin zur Eskalation. Reiseveranstalter sollten eine zentral verantwortliche Stelle benennen, die unabhängig agiert und klar sichtbar ist.

Standardisierte Prozesse und dokumentierte Abläufe

Die Richtlinie verlangt nachvollziehbare Bearbeitungs- und Antwortfristen. Dafür brauchen Veranstalter einen klar strukturierten End‑to‑End-Prozess mit definierten Eingangskanälen, standardisierten Fristenmodellen, einer einheitlichen Klassifikation von Beschwerdearten sowie einer konsistenten Dokumentation aller Schritte.

Skalierbare Systeme für hohe Volatilität

Die Reisebranche erlebt starke Belastungsspitzen. Ein Beschwerdemanagement, das technisch oder organisatorisch nicht skalieren kann, führt schnell zu Rückstau, Eskalationen und unzufriedenen Kunden. Automatisierbare Workflows, strukturierte Entscheidungspfade und flexible Kapazitätsmodelle verhindern, dass die Organisation in Stresssituationen überlastet wird.

Durchdachte Schnittstellen

Beschwerden betreffen häufig verschiedene Fachbereiche: Kundenservice, Operations, Rechtsabteilung, Airline‑Partner, Hotelketten oder Versicherer. Ein wirksames System benötigt deshalb definierte Schnittstellen und klare Regeln zur Zusammenarbeit. Hierbei müssen auch datenschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Professionelle Kommunikation und geschulte Mitarbeitende

Der Umgang mit verärgerten oder verunsicherten Reisenden erfordert geschulte Mitarbeitende. Schulungen zu Gesprächsführung, Deeskalation und standardisierter Dokumentation sind ein zentraler Erfolgsfaktor.

Reporting und kontinuierliche Verbesserung

Die Pauschalreiserichtlinie schreibt künftig ein strukturiertes Reporting an Aufsichtsbehörden vor. Gleichzeitig sollten Reiseveranstalter Beschwerdedaten für interne Verbesserungen und Qualitätssicherung nutzen, indem sie wiederkehrende Ursachen identifizieren und Partnerprozesse optimieren. Das Reporting kann helfen, Risiken und häufige Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen.

 

Fazit

Die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie bringt neuen Aufwand für die Reisebranche. Insbesondere neue Informationspflichten und das verpflichtende Beschwerdemanagement können zunächst Ressourcen in Anspruch nehmen. Wenn das Beschwerdemanagement jedoch strategisch, zentral und automatisiert angelegt wird, bringt es dem Unternehmen langfristig mehr Nutzen als Kosten.

Denn ein modernes Beschwerdemanagement ist nicht nur Reaktion, sondern ein strategisches Steuerungsinstrument.

 

Co-Autor: Dr. Patrick Schröder, Senior Associate

KPMG Law unterstützt Unternehmen der Reisebranche bei Beschwerdemanagement‑Prozessen. Weitere Informationen zu unseren Beschwerdemanagement‑as‑a‑Service‑Leistungen finden Sie hier.

 

 

 

 

Explore #more

13.08.2026 | KPMG Law Insights

BMF legt Referentenentwurf zur Kassenpflicht und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vor

Im Juli 2026 haben das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesjustizministerium (BMJV) einen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität mit 26 Maßnahmen vorgestellt. Der Referentenentwurf eines Gesetzes…

11.08.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Versicherungsmonitor zum Thema Regulierung von Cyberschäden

Cyberangriffe – allen voran Ransomware-Kampagnen – stellen die Schadenregulierung von Versicherern vor Herausforderungen. Wenn bei versicherten Unternehmen ganze IT-Landschaften stillstehen und sich die finanziellen Folgen…

11.08.2026 | KPMG Law Insights

Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act: Diese Fragen sollten Unternehmen jetzt klären

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Diese Pflichten betreffen Chatbots, KI-Assistenten, Avatare, synthetische Stimmen, automatisch erstellte Bilder und…

10.08.2026 | In den Medien

Gastbeitrag zum Vergabebeschleunigungsgesetz und nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Nachdem das Gesetz am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt…

05.08.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten NMP Germany beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die NMP Germany GmbH beim Erwerb der Klöckner Desma Elastomertechnik Gruppe…

04.08.2026 | In den Medien

Porträt von Mathias Oberndörfer in der Börsen-Zeitung

Seit mehr als 20 Jahren ist Mathias Oberndörfer bei KPMG, Grund genug für ein ausführliches Porträt in der Börsen-Zeitung. Die Börsen-Zeitung zeichnet seinen Karriereweg nach…

03.08.2026 | In den Medien

Statement im Wirtschaftsmagazin impulse von KPMG Law Experten zur EU-Verpackungsverordnung

Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen mindestens zu 70 Prozent aus recycelbaren Materialien bestehen. Ab dem 1. August 2030 sollen auch sogenannte Mogelpackungen…

30.07.2026 | KPMG Law Insights

CRD VI für Drittstaatenbanken: So bleibt Cross-Border-Geschäft in der EU noch möglich

Drittstaatenbanken stehen ab dem 11. Januar 2027 vor der Frage, ob sie Bankdienstleistungen weiterhin grenzüberschreitend aus dem Ausland in die EU erbringen können. Die Capital …

28.07.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der FAZ zum Thema „Wer haftet, wenn Algorithmen entscheiden?“

Künstliche Intelligenz ist in den Chefetagen angekommen. Ob bei Investitionsentscheidungen, der Risikoanalyse oder der Personalplanung – immer häufiger werden Ergebnisse der künstlichen Intelligenz als Entscheidungsgrundlage…

23.07.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten im Südwestrundfunk (SWR) zum GKV-Spargesetz

In der TV-Sendung  SWR Aktuell Rheinland-Pfalz kommentiert KPMG Law Krankenhaus-Experte Harald Maas das GKV-Spargesetz und den wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser. Der Beitrag ist frei

Kontakt

Hauke Büsing

Senior Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 360994-5998
hbuesing@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll