Liebe Leserinnen und Leser,
Die BaFin hat Ende Juli 2017 Konsultationen zur Novellierung zweier KAGB-Verordnungen gestartet: Die Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) sowie die Kapitalanlage-Prüfberichtsverordnung (KAPrüfbV) müssen aufgrund geänderter bzw. neuer Regulierung überarbeitet werden. Beispielsweise haben die mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz in das KAGB aufgenommenen Investitionsmöglichkeiten für die Vergabe von Darlehen und Investitionen in unverbrieften Darlehensforderungen die Anpassungen der Verordnungen erforderlich werden lassen.
Am 20. Juli 2017 hat die ESMA ihren Abschlussbericht zu den Anforderungen an die getrennte Verwahrung von Vermögensgegenständen nach der UCITS- und AIFM-Richtlinie vorgelegt. Seit Dezember 2014 hatte sich die ESMA mit diesem Thema eingehend befasst.
Mit herzlichen Grüßen
Henning Brockhaus
Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA schlägt in einer Opinion Klarstellungen zu den Vorschriften der UCITS- und AIFM-Richtlinie zur getrennten Verwahrung von Vermögensgegenständen vor.
Dabei geht es zunächst um die Voraussetzungen für die getrennte Verwahrung von Vermögensgegenständen im Fall der Unterverwahrung. Ziel ist es hier, den Anlegerschutz im Blick auf die Verwahrung von Assets in Investmentvermögen weiter zu stärken, insbesondere im Insolvenzfall des Verwahrers.
Außerdem geht die ESMA auf die Frage der Anwendbarkeit der Verwahrstellenregelungen der UCITS- und AIFM-Richtlinie auf Zentralverwahrer ein. Ziel ist ein EU-weit konsistentes Vorgehen bei diesem Thema.
Die Opinion stellt die abschließende Verlautbarung der ESMA zu diesem Themenkreis dar. Begonnen hatte die ESMA mit einer Konsultation (ESMA/14/1326) am 1. Dezember 2014.
Die Stellungnahme der ESMA können Sie hier abrufen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Juli 2017 Entwürfe zur Novellierung
zur Konsultation gestellt.
Hintergrund der Novellierung ist zunächst das Gesetz zur Umsetzung der OGAW-V-Richtlinie, das neue Regelungen für die Vergabe von Darlehen und Investitionen in unverbrieften Darlehensforderungen für Rechnung bestimmter Investmentvermögen eingeführt hat. Außerdem hat die BaFin Anpassungen aufgrund der EU-Verordnung zur Erhöhung der Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und aufgrund der EU-Benchmarkverordnung vorgenommen.
Die Konsultation endet am 15. August 2017. Weitere Informationen sowie die Entwürfe der Verordnungen finden Sie hier.
Am 11. Juli 2017 hat die ESMA Aktualisierungen der Q&A-Kataloge zur Anwendung der OGAW- und AIFM-Richtlinie vorgenommen.
Die ESMA erweitert den Q&A-Katalog zur OGAW-Richtlinie um Informationen zu emittentenbezogenen Anlagegrenzen von OGAW. Außerdem beantwortet die ESMA Fragen zur Karenzzeit beim Wechsel von Personen zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche Unabhängigkeit der Leitungsorgane sowie die Aufsichtsfunktionen der Verwahrstelle.
Der Q&A-Katalog zur AIFM-Richtlinie wird ergänzt um Hinweise zum Meldewesen bezüglich der Währung des verwalteten Vermögens und des NAV sowie bezüglich des Risikos bei Käufen von Darlehen auf dem Zweitmarkt.
Der europäische Rat und das Parlament der EU haben am 14. Juni 2017 die Verordnung über Geldmarktfonds verabschiedet (Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über Geldmarktfonds (Money Market Funds Regulation, „MMFR“)). Diese ist ab dem 21. Juli 2018 anwendbar.
Gemäß Art. 1 Abs. 1 MMFR gilt die Geldmarktfondsverordnung für OGAW oder AIF, die in kurzfristigen Vermögenswerten investieren und Einzelziele oder kumulative Ziele haben, die auf geldmarktsatzkonforme Renditen oder die Wertbeständigkeit der Anlage ausgerichtet sind.
Die Verordnung können Sie hier abrufen.
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