Liebe Leserinnen und Leser,
der deutsche Gesetzgeber hat im Oktober einen Referentenentwurf für ein Finanzmarktnovellierungsgesetz (FimanoG) vorgelegt. Damit ist ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung diverser europäischer Rechtsakte, insbesondere der MiFID2/MiFIR, getan.
Spannend bleibt die Situation auf europäischer Ebene. Weiterhin werden dort richtungsweisende Level-2-Maßnahmen zu MiFID2/MiFIR diskutiert. Seit letzter Woche erstrecken sich diese Diskussionen auch auf den Zeitplan des Wirksamwerdens des gesamten Regelungswerkes (oder zumindest von Teilen davon).
Auch für die Umsetzung der OGAW V-Regelungen in Deutschland geht es nun in die entscheidende Phase. Der Gesetzgeber arbeitet an den finalen Regelungen und die Marktteilnehmer sind aufgefordert, Anlagebedingungen, Verkaufsprospekte und Verwahrstellenverträge an die neuen Anforderungen anzupassen.
Mit herzlichen Grüßen
Henning Brockhaus
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16. Oktober 2015 den Referentenentwurf für ein Finanzmarktnovellierungsgesetz (FimanoG) an betroffene Marktteilnehmer und Verbände versandt und um schriftliche Stellungnahmen dazu gebeten. Die Frist zur Stellungnahme endete am 13. November 2015.
Das FimanoG dient der Umsetzung einer Reihe von europäischen Rechtsakten, insbesondere von MiFID2 und MiFIR.
Wenngleich weitere konkretisierende Maßnahmen auf EU-Ebene noch ausstehen, ist damit ein wichtiger Schritt im Rahmen der nationalen Umsetzungsgesetzgebung getan. Der vorliegende Referentenentwurf umfasst (einschließlich Begründung) 263 Seiten. Insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll weitgehend überarbeitet und erweitert werden, und wird dabei komplett neu nummeriert. Die Verhaltensregeln und Organisationspflichten der §§ 31 ff. WpHG (Abschnitt 6) finden sich beispielsweise künftig in den §§ 57 ff. WpHG-neu (Abschnitt 12).
Im Hinblick auf die Umsetzung von MiFID2 und MiFIR dürften insbesondere folgende Punkte – vornehmlich den Anlegerschutz bzw. Wertpapiervertrieb betreffend – von Interesse sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Im Oktober hat der BVI die mit der BaFin abgestimmten geänderten Musteranlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen veröffentlicht. Diverse neue Anforderungen des OGAW V-Umsetzungsgesetzes machten eine Überarbeitung des Fondsregelungswerks erforderlich. Die Allgemeinen Anlagebedingungen wurden hauptsächlich in folgenden Punkten angepasst:
Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei allen anfallenden Umsetzungsmaßnahmen. Sprechen Sie uns gerne an.
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. Oktober 2015 die Antworten zur Konsultation „Guidelines on sound remuneration policies under the UCITS Directive and AIFMD“ aus Juli 2015 veröffentlicht.
Die Konsultation mit den Guidelines und allen Antworten finden Sie hier.
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