Liebe Leserinnen und Leser,
die EU-Kommission hat Ende Mai ihre Vorschläge zur Stärkung eines nachhaltigen Finanzsystems vorgestellt. Anleger sollen über nachhaltige Finanzprodukte informiert werden, die auch in die Investitionsüberlegungen einzubeziehen sind.
Welche Investments und Vermögenswerte künftig als nachhaltig gelten, darüber soll ein Klassifizierungssystem entscheiden. Eine regulatorische Verankerung von ESG-Vorgaben („environmental, social, governance“) für Anlagestrategien enthält das Gesetzespaket der
EU-Kommission derzeit allerdings nicht.
Wir berichten in unserer Juni-Ausgabe im Übrigen kurz über diverse Aktivitäten der europäischen Aufsicht.
Mit herzlichen Grüßen,
Henning Brockhaus
Am 22. Mai 2018 haben die europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA den gemeinsamen Bericht „Joint Committee Annual Report 2017“ mit den in 2017 erreichten Zielen veröffentlicht.
Die Aufsichtsbehörden berichten insbesondere über Erfolge beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Daneben stand als beständiges Ziel die Identifizierung von Risiken für die Finanzmarktstabilität im Vordergrund der Arbeit der drei Aufsichtsbehörden.
Den Bericht des Joint Committee finden Sie hier.
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat einige ihrer Fragen-Antworten-Kataloge aktualisiert:
Die EU-Kommission hat einen Gesetzgebungsvorschlag zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems veröffentlicht.
Der Vorschlag umfasst die Einführung eines Klassifizierungssystems, mit dem nachhaltige Aktivitäten, insbesondere bezüglich der ökologischen Aspekte, erfasst werden können.
Außerdem erhalten Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter neue Transparenzvorgaben und Anlage- und Versicherungsberater sowie Vermögensverwalter sollen verpflichtet werden, Nachhaltigkeitswünsche von Kunden abzufragen und in die Geeignetheitstests einzubeziehen.
Weitere Informationen hierzu sowie den Gesetzgebungsvorschlag können Sie hier abrufen.
Am 28. Mai 2018 hat die ESMA Leitlinien zum Geeignetheitstest in der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung veröffentlicht. Sie fußen auf dem Text der ESMA aus 2012 zu den Guidelines zu MiFID1 (2012er Guidelines), ergänzen diese aber um weitere Details und berücksichtigen darüber hinaus
· technologische Entwicklungen im Bereich der Anlageberatung, insbesondere die vermehrte Nutzung von Robo-Advice, sowie
· die Erfahrungen der nationalen Aufsichtsbehörden im Blick auf die Anwendung von Geeignetheitskriterien (einschließlich der 2012er Guidelines)
Die Guidelines können Sie hier (als Teil des Final Reports) abrufen.
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