Liebe Leserinnen und Leser,
der Fondsvertrieb innerhalb Europas soll vereinfacht werden.
Laut der EU-Kommission werden mehr als zwei Drittel der Fondsvolumina von Anlegern aus dem jeweiligen Heimatmarkt des Fonds gehalten. Nur 37% der OGAW und 3% der AIF seien in mehr als drei EU-Mitgliedstaaten zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Dies zeige, dass an den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds zu hohe Anforderungen gestellt werden. Dem möchte die EU-Kommission nun entgegenwirken. Verwaltungsanforderungen sollen minimiert und regulatorische Bürden beseitigt werden. Zu diesem Zweck hat der europäische Gesetzgeber Entwürfe für eine Richtlinie und eine EU-Verordnung vorgelegt.
Die BaFin hat erneut bestätigt, dass sie die Verlautbarungen der europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) zur Auslegung von EU-Regelungen grundsätzlich in ihre Verwaltungspraxis übernimmt. Marktteilnehmern ist daher zu empfehlen, auch Leitlinien und Q&A-Kataloge der ESAs im Blick zu behalten. Passend dazu hat die ESMA ein Online-Tool eingerichtet, in dem sie alle relevanten EU-Regelungswerke für Anwender und Interessenten abrufbar hinterlegt.
Mit herzlichen Grüßen,
Henning Brockhaus
Am 12. März 2018 hat die EU-Kommission zwei Regelungsentwürfe für den erleichterten grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW und AIF veröffentlicht, die bis zum 7. Mai 2018 konsultiert werden. Ziel der Regelungen ist es, regulatorische Hindernisse für den innereuropäischen Vertrieb abzubauen (z.B. spezielle Vertriebsanforderungen der Mitgliedstaaten, behördliche Gebühren, Verwaltungsanforderungen und Anzeigepflichten).
Dabei handelt es sich um den Vorschlag einer Richtlinie zur Änderung der OGAW- und AIFM-Richtlinie sowie um den Vorschlag einer Verordnung, mit der Details geregelt werden sollen.
Den Vorschlag für die Richtlinie können Sie hier aufrufen, den für die Verordnung finden Sie hier.
Die ESMA hat am 14. Februar 2018 ihr sogenanntes „Interactive Single Rulebook“ (ISRB) veröffentlicht.
Mit dem Online-Tool schafft die Wertpapieraufsichtsbehörde ein zentrale Plattform, mit der Anwender und Interessenten schnell und effizient auf europäische Regelungswerke zugreifen können. Das ISRB umfasst zunächst den Level 1-Text der OGAW-Richtlinie und Links zu wesentlichen Level 2 und Level 3 Maßnahmen.
Ziel der ESMA ist es, Schritt für Schritt alle für die Wertpapieraufsicht relevanten Level 1-Texte in das ISRB aufzunehmen und Links zu Level 2 und Level 3 Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Als nächstes sollen unter anderem die Texte der MiFID2 und MiFIR folgen.
Nähere Informationen können Sie hier abrufen.
Am 15. Februar 2018 gab die BaFin auf ihrer Homepage bekannt, dass sie die Leitlinien und Q&A-Kataloge der europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) im Interesse der europäischen Harmonisierung grundsätzlich in ihre Verwaltungspraxis übernimmt.
Sofern die BaFin ausnahmsweise Leitlinien oder Aussagen aus Q&A-Katalogen aufgrund entgegenstehender deutscher aufsichtsrechtlicher Regelungen nicht anwendet, werden diese ausdrücklich auf der Homepage der BaFin genannt.
Die Liste der nicht übernommenen Leitlinien finden Sie hier. Die Liste der nicht übernommenen Q&As können Sie hier aufrufen.
Die BaFin hat am 6. März 2018 auf ihrer Internetseite ein neues Merkblatt zur angemessenen Darstellung der Wertentwicklung geschlossener Investmentfonds veröffentlicht.
Das Merkblatt beschreibt den Standard, mit dem die historische und zukünftige Wertentwicklung in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ dargestellt werden soll.
Das Merkblatt können Sie hier aufrufen.
Am 22. Februar 2018 hat die BaFin Entwürfe für überarbeitete Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Mit den neuen Musterbausteinen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis bei der Genehmigung von Kostenregelungen in den Anlagebedingungen offener Publikumsinvestmentvermögen offen. Es handelt sich dabei um Muster, die den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) genügen.
Die bisherigen Musterklauseln datieren vom 4. September 2012 und basieren auf dem damals gültigen Investmentgesetz (InvG). In den überarbeiteten Regelungen soll auch die aktuelle Verwaltungspraxis der BaFin dargestellt werden. Darüber hinaus dient die Novellierung redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen.
Stellungnahmen nimmt die Aufsichtsbehörde bis zum 27. April 2018 entgegen.
Näheres zu der Veröffentlichung der BaFin sowie Links zu den neuen Kostenklauseln können Sie hier abrufen.
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