Am 1. Juli 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Es verpflichtet die öffentliche Hand, die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels bei Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Es ist damit zu rechnen, dass es die bereits bestehende Haftung des Staates für Klimafolgeschäden ausweiten wird.
KPMG Law Experte Moritz Püstow berichtet dazu mehr in dem Gastbeitrag in der ESGZ.
„Unternehmen und Personen werden den Staat künftig stärker für erlittene Klimaschäden in Anspruch nehmen können, wenn staatliche Infrastruktur sich nicht als klimaresilient erweist und daraus Schäden entstehen.“
Den ganzen Artikel finden Sie in der Novemberausgabe der ESGZ.
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