Der Deutsche Bundestag hat am 28.6.2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des BetrVG verabschiedet. Mit dieser Gesetzesänderung soll die Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder erhöht werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.1.2023.1 Dieses hatte noch einmal verdeutlicht, dass sich Führungskräfte – insbesondere der Vorstand – wegen Untreue strafbar machen können, wenn sie aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung der Vergütung diese zu hoch ansetzen.
Welche Herausforderungen sich für Arbeitgeber und Betriebsräte ergeben erläutern die KPMG Law Experten Martin Trayer und Julian Cahn.
„Für die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder gilt das sog. Lohnausfallprinzip. Die Vergütung darf dabei nicht geringer ausfallen als diejenige vergleichbarer Arbeitnehmer unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen beruflichen Entwicklung.“
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