Suche
Contact
Symbolbild zum Koalitionsvertrag Außenhandel: Hafen
11.04.2025 | KPMG Law Insights

Wie geht es mit der Außenwirtschaft weiter? Die Pläne im Koalitionsvertrag 2025

Die Außenwirtschaft und der Außenhandel haben angesichts der neuen US-Zölle eine besondere Brisanz bekommen. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf folgende Maßnahmen geeinigt:

Handelsverträge und Abkommen

Bei Handelsverträgen soll das Prinzip „EU-only“ gelten. Gemeint ist hiermit der Abschluss von Handelsverträgen nur durch die EU, ohne dass die einzelnen Mitgliedstaaten Vertragsparteien werden. Die Koalitionspartner streben den Abschluss von weiteren Handels- und Investitionsabkommen an. Das bereits unterzeichnete Rahmenabkommen der EU mit Chile soll zügig ratifiziert werden. Die EU-Abkommen mit Mercosur und Mexiko will die künftige Regierung aktiv im Rat unterstützen und dann zügig ratifizieren.

Den Abschluss der laufenden EU-Freihandelsverhandlungen mit Indien, Australien und den ASEAN-Staaten unterstützen die Koalitionäre. Mit den USA streben sie mittelfristig ein Freihandelsabkommen an, kurzfristig wollen sie einen Handelskonflikt vermeiden und setzen auf die Reduzierung von Einfuhrzöllen auf beiden Seiten des Atlantiks. Im Rahmen einer neuen Afrika-Strategie sollen die Handelsbeziehungen mit afrikanischen Staaten langfristig vertieft werden. Die von der vorherigen Regierung in den Bundestag eingebrachten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Cote d´Ivoire, Ghana, Kamerun und den SADC-WPA-Staaten sollen zügig ratifiziert werden. Gleiches gilt für die Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur sowie Vietnam. Die EU-Kommission soll bei der Aushandlung von Handelsabkommen international geltende Standards berücksichtigen.

Reform der WTO

Die Koalitionspartner setzen sich für den Erhalt des WTO-Systems ein. Sie wünschen sich aber Reformen mit Blick auf die Regeln für Industriesubventionen, damit ein globales „level playing field“ erreicht wird. ´

Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes und Vereinfachung von Exportprozessen

Die neue Regierung möchte zeitnah ein novelliertes Außenwirtschaftsgesetz vorlegen. Prüfverfahren sollen beschleunigt, vereinfacht und für Praktiker besser anwendbar werden. Ausländische Investitionen in kritische Infrastruktur und strategisch relevante Bereiche, die den deutschen Interessen widersprechen, sollen effektiv verhindert werden.

Union und SPD wollen die Ausfuhrgenehmigungsprozesse vereinfachen und beschleunigen. Anstelle von durchgängigen Prüfungen streben sie stichprobenartige Kontrollen verbunden mit empfindlichen Strafen bei Verstößen an. Eine vorherige Exportgenehmigung soll nicht mehr erforderlich sein.

Das Vorhaben, Prüfverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die von der künftigen Bundesregierung hierfür ins Auge gefassten Maßnahmen gehen aber möglicherweise zulasten der Markteilnehmer. Denn die Abschaffung von Prüfungen durch die Behörden im Genehmigungsverfahren trägt zwar zur Einfachheit und Schnelligkeit der Ausfuhrverfahren bei, ist jedoch auch mit einem Verlust an Rechtssicherheit für die ausführenden Unternehmen verbunden. Diese werden das Risiko einer unzutreffenden Interpretation der ohnehin zunehmend komplizierten Ausfuhrvorschriften dann selbst tragen müssen. Einhergehend mit den beabsichtigten „empfindlichen Strafen bei Verstößen“ erhöht dies die Relevanz der Exportkontrolle im Unternehmen nochmals deutlich. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund des gegenwärtig im Bundestag diskutierten „Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften“, welches die Vorgaben der zum 9. Mai 2024 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2024/1226 umsetzen soll. Die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes sieht bereits jetzt insgesamt höhere Strafen für Sanktionsverstöße vor.

Resilienz und Cybersicherheit

Als Antwort auf das geopolitisch veränderte Umfeld wollen die Koalitionäre Wirtschaftssicherheit und Resilienz stärken. Die europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit wollen sie in einer nationalen Strategie umsetzen. Für kritische Komponenten in der Infrastruktur sollen höchste Sicherheitsanforderungen gelten. In sensiblen Bereichen der kritischen Infrastruktur sollen künftig ausschließlich Komponenten aus vertrauenswürdigen Staaten verbaut werden dürfen. Damit sich der deutsche Mittelstand vor Cyberangriffen besser schützt, will die künftige Regierung für Aufklärung und Unterstützung bei Cybersicherheitsmaßnahmen sorgen. Auch sollen Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung des Cyber Resilience Act bekommen.

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich erst ab dem 11. Dezember 2027. Nach dem CRA sind Produkte mit digitalen Elementen so zu konzipieren, entwickeln und herzustellen, dass sie ein angemessenes Maß an Cybersicherheit gewährleisten. Es sind Prozesse für Meldungen und regelmäßige Updates und Support zu implementieren.

Sanktionen gegen Russland und Weißrussland

Die Sanktionen gegen Russland und Weißrussland sollen fortgeführt werden. Die Koalitionspartner unterstützen auch die Pläne der EU zur Erhebung von Zöllen auf den Import von Düngemitteln aus Russland und Weißrussland.
Die Sanktionsvorgaben der EU gegen Russland und Weißrussland wurden seit Beginn des Jahres 2022 erheblich verschärft und beinhalten – neben personenbezogenen Sanktionen – umfassende Einfuhr- und Ausfuhrverbote sowie Beschränkungen im Finanz- und Dienstleistungssektor.

Aktuell beabsichtigt die EU die Einführung von Zöllen auf eine Reihe von Agrarerzeugnissen aus Russland und Weißrussland sowie auf bestimmte Düngemittel auf Stickstoffbasis. Damit soll die Abhängigkeit von Einfuhren aus Russland und Weißrussland weiter verringert werden.

Ob und inwieweit die neue Bundesregierung auf eine weitere Verschärfung der Sanktionen gegen Russland und Weißrussland hinwirken wird, bleibt abzuwarten.

Außenwirtschaftsförderung

Die neue Regierung möchte die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung strategisch ausrichten und finanziell stärken. Die klimapolitischen Sektorleitlinien sollen flexibilisiert werden. Mit der Investorenkonferenz der Bundesregierung soll an innovative ausländische Unternehmen wie auch internationale Investoren und Talente ein Willkommenssignal gesendet werden.

China-Strategie

Die China-Strategie möchte die künftige Regierung nach dem Prinzip des „De-Riskings“ überarbeiten. Sie will im Bundestag eine Experten-Kommission einsetzen, die in einem jährlichen Bericht Risiken, Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten in den wirtschaftlichen Beziehungen analysiert, darstellt und Maßnahmen zum De-Risking empfiehlt.
Nicht erst seit dem Einstieg einer chinesischen Staatsreederei bei einem Hamburger Containerterminal im Jahr 2022 gelten Unternehmen aus China im Rahmen der Investitionskontrolle – aufgrund des möglichen Regierungseinflusses – als potenziell kritische Investoren. So wurde bereits im Jahr 2016 die Übernahme eines deutschen Robotik-Pioniers in der Öffentlichkeit kritisch betrachtet. Auch den Einstieg eines chinesischen Unternehmens bei einem deutschen Stromnetzbetreiber hat die Bundesregierung 2018 verhindert.

Es ist damit zu rechnen, dass Investitionen durch chinesische Unternehmen auch in Zukunft einer besonders kritischen Prüfung unterzogen werden und etwaige Investitionsprüfverfahren mehr Zeit in Anspruch nehmen können.

 

Explore #more

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

25.04.2025 | KPMG Law Insights

Koalitionsvertrag: Die Pläne für Lieferkettengesetz, EUDR und AGB-Recht

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.“ Auf den ersten Blick eine klare und absolute Aussage.…

25.04.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau: Mit Tempo den Investitionsstau überwinden

Geld allein wird nicht reichen, die Investitionsziele umzusetzen. Die Verwaltung muss interne Strukturen schaffen, die ein schnelles Handeln ermöglichen. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter…

23.04.2025 | KPMG Law Insights

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Koalitionsvertrag 2025

Der Klimaschutz hat es im Koalitionsvertrag zu einer Bedeutung geschafft, mit der nicht zu rechnen war. Im Wahlkampf hatte er keine nennenswerte Rolle gespielt. Auch…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der Koalitionsvertrag für den Finanzsektor

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD hat auch Auswirkungen auf den Finanzsektor. Hier ein Überblick. Die Erhöhung des Energieangebots Die Koalitionspartner möchten das Energieangebot vergrößern…

17.04.2025 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Die entsprechende Richtlinie (EU) 2024/1226 war im…

16.04.2025 | KPMG Law Insights

Was die neuen Digitalisierungspläne im Koalitionsvertrag bedeuten

Der Koalitionsvertrag zeigt, wie die künftige Regierung Deutschlands digitale Zukunft gestalten will. Was bedeuten die Pläne konkret für Unternehmen? Hier die wichtigsten Auswirkungen: Digitale Souveränität:…

14.04.2025 | KPMG Law Insights

So will die neue Koalition Investitionen in die Infrastruktur beschleunigen

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD markiert einen grundlegenden Neubeginn in der deutschen Infrastrukturpolitik. Angesichts eines erheblichen Investitionsstaus setzen die Koalitionspartner auf ein umfassendes Maßnahmenpaket,…

Kontakt

Anne-Kathrin Gillig

Partner
Standortleiterin Frankfurt am Main
Leiterin Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
Head of ESG

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195013
agillig@kpmg-law.com

Antonia Wulle

Senior Manager

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 (0)89 5997606-5171
awulle@kpmg-law.com

Marco Jan Zimmehl

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-147
mzimmehl@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll