Der Bundestag hat den „Bau-Turbo“ beschlossen und Kommunen können bestimmte Bauprojekte jetzt deutlich beschleunigen.
Nach dem am 9. Oktober 2025 beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung können Bauaufsichtsbehörden mit Zustimmung der Gemeinden künftig Wohnbauvorhaben genehmigen, auch wenn sie nicht den bestehenden Bebauungsplänen oder sonstigen Vorgaben des Bauplanungsrechts entsprechen.
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung werden auch über den „Bau-Turbo“ hinaus verschiedene Beschleunigungselemente ins BauGB eingefügt.
Die weitreichendsten Beschleunigungsmöglichkeiten bietet jedoch der neue § 246e BauGB. Danach kann von den Vorschriften des BauGB und den auf dessen Grundlage erlassenen Vorschriften abgewichen werden. Das umfasst Bebauungspläne und sonstige Satzungen sowie die Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Allerdings: Die Abweichungen sind nur zulässig für die Schaffung von Wohnraum oder die Errichtung neuer oder die Änderung bestehender baulicher Anlagen, die dem Wohnen dienen.
Die Behörde muss sicherstellen, dass das Vorhaben mit nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belangen vereinbar ist. Außerdem muss die Gemeinde zustimmen. Dies richtet sich nach dem neuen § 36a BauGB. Die Zustimmung kann die Gemeinde aufgrund eines angenommenen Rechtsverstoßes gegen das BauGB sowie aus anderen Gründen versagen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten verweigert wird.
Auf Grundlage des neuen § 31 Abs. 3 BauGB können die Bauaufsichtsbehörden beispielsweise zukünftig Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans auch in mehreren vergleichbaren Fällen und unabhängig vom Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes erteilen.
Ein neuer § 34 Abs. 3b BauGB ermöglicht, im unbeplanten Innenbereich von der Voraussetzung des Einfügens abzuweichen, um Wohnbauvorhaben zu erleichtern.
Weitere Änderungen betreffen Regelungen im Zusammenhang mit Abweichungen von der TA-Lärm, was insbesondere für innerstädtische Verdichtungsvorhaben relevant sein kann.
Die Neuregelung wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Kommunen und Bauaufsichtsbehörden sollten bei der praktischen Anwendung insbesondere die folgenden Punkte beachten:
Damit die neuen Befugnisse nicht ihren Zweck verfehlen, den Wohnungsbau zu beschleunigen, sollten Kommunen und Bauaufsichtsbehörden vorbereitende Maßnahmen ergreifen:
Die neuen Regelungen etablieren ein Genehmigungsregime, das an zentralen Punkten von der bisherigen Systematik abweicht. Um sich damit vertraut zu machen und die Zusammenarbeit zwischen Planungsämtern und Bauaufsichtsbehörden neu zu justieren, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Die obenstehenden Maßnahmen können dabei eine Hilfestellung bieten. Nachdem nun Klarheit über die gesetzlichen Änderungen besteht, sollten Kommunen und Genehmigungsbehörden keine Zeit verlieren, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
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