Suche
Contact
Symbolbild zu EU-Verpackungsverordnung: Boot im Meer
22.01.2025 | KPMG Law Insights

Die EU-Verpackungsverordnung macht strenge Vorgaben für Verpackungen

Die Verpackungsverordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Nachdem das Europäische Parlament bereits am 24. April 2024 den Entwurf der Kommission angenommen hatte, hatten am 16. Dezember 2024 auch die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt. Die Verordnung gilt nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 12. August 2026. Zum Teil sind auch längere Fristen vorgesehen. Sie löst die bisher geltende Verpackungsrichtlinie ab.

EU-Verpackungsverordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen

Die neue EU-Verpackungsverordnung macht Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit und die Kennzeichnung. Ferner enthält sie Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Unnötige Verpackungen sollen reduziert werden, insgesamt sollen Verpackungen wiederverwendet bzw. wiederbefüllt werden. Außerdem enthält die Verordnung Regelungen hinsichtlich der Sammlung und Behandlung von Verpackungsabfällen, einschließlich der stofflichen Verwertung.

Verpackungen, insbesondere solche aus Kunststoff, sollen reduziert werden

Die Verpackungsverordnung ruft dabei ambitionierte Ziele aus. Vorgesehen ist eine Verpackungsreduzierung um mindestens 5 Prozent bis 2030, 10 Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 gegenüber 2018. EU-Staaten werden auch verpflichtet, für weniger Verpackungsmüll aus Kunststoff zu sorgen. Damit flankiert der europäische Gesetzgeber bestehende Regelungen wie etwa die Einwegkunststoffrichtlinie. Diese ist mit dem Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland bereits umgesetzt worden. Hier ist am 31. Dezember 2024 für die Hersteller von Produkten aus Einwegplastik die Registrierungsfrist abgelaufen. In diesem Sinne gibt die neue Verordnung auch Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen und Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen nach Gewichtsprozent vor.

Begrenzung von Leerraum in Verpackungen

Damit weniger unnötige Verpackungen entstehen, wird der Leerraum von Verpackungen begrenzt. Der Leerraumanteil von Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf künftig höchstens 50 Prozent betragen. Hersteller und Importeure müssen außerdem für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen.

Insbesondere „HoReCa“-Bereich betroffen

Auch der gesamte „HoReCa“-Bereich (Hotel/Restaurant/Catering) wird unmittelbar von der neuen Verpackungsverordnung betroffen sein. Ab dem 1. Januar 2030 werden beispielsweise bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff grundsätzlich verboten. Darunter fallen Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants zum Verzehr angeboten bzw. ausgeschenkt werden, Einzelportionen für Gewürze und Soßen, kleine Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen.

Änderungen im deutschen Verpackungsrecht

Die EU-Verpackungsverordnung löst die Verpackungsrichtlinie der EU ab. Diese ist Grundlage für das deutsche Verpackungsgesetz. Das Verpackungsgesetz muss insofern auf die neue Verordnung angepasst werden. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der Gesetzgeber hierfür ergreift. Eine Möglichkeit wäre ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in Anlehnung an die Umsetzung der EU-Batterieverordnung, und eine sukzessive Ablösung des nationalen Verpackungsgesetzes.

Fazit

Die neue Verpackungsverordnung dürfte gerade für grenzüberschreitend agierende Unternehmen ein gewisses Maß an Vereinfachung mit sich bringen, da die neuen Vorschriften europaweit einheitlich gelten. Gleichzeitig kommt aber eine Fülle neuer Anforderungen hinzu und es ergeben sich viele praktische Umsetzungsfragen; so soll die Verordnung voraussichtlich durch delegierende Rechtsakte weiter konkretisiert werden. Diese Umsetzung sollte frühzeitig in den Blick genommen werden. Betroffenen Unternehmen ist zudem zu empfehlen, den weiteren Gesetzgebungsprozess im Verpackungsrecht zu verfolgen.

Unternehmen sollten außerdem die aktuellen Bestimmungen der EU-Verpackungsrichtlinie und des deutschen Verpackungsgesetzes weiterhin ernstnehmen, da diese nach wie vor gelten. In Deutschland sind etwa die Pflichten zur Registrierung, Systembeteiligung, Rücknahme, Mehrwegangebot sowie gegebenenfalls zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsgesetz zu beachten. Hier zeigt sich in unserer Praxis, dass aktuell gerade in Deutschland die Einhaltung der verpackungsrechtlichen Vorgaben über die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die unteren Abfallbehörden, aber insbesondere auch von Umweltverbänden auf den Prüfstand gestellt wird.

Explore #more

15.10.2026 | KPMG Law Insights

Schneller zur Baugenehmigung – rechtliche Möglichkeiten für Unternehmen

Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren Bauprojekte hinauszögern, muss nicht immer sein. Das Gesetz bietet einige Beschleunigungsmöglichkeiten. Um sie nutzen zu können, müssen Bauherren und Projektplaner unter…

09.10.2026 | KPMG Law Insights

Schadenmanagement bei Cybervorfällen: Wie Versicherer Schäden aktiv steuern

Cybervorfälle gehören zu den komplexesten Schadenereignissen für Versicherer. Insbesondere Ransomware-Angriffe können ganze IT-Landschaften lahmlegen – mit enormen finanziellen Folgen. Versicherer betroffener Unternehmen müssen schnell entscheiden …

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in AUTOHAUS: Verbraucherkreditrichtlinie: Verkauf unter neuen Vorzeichen

Die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sollten Autohäuser nutzen, um ihre Finanzierungs- und Vertriebsprozesse systematisch auf regulatorische Risiken und Anpassungsbedarfe zu überprüfen.…

08.10.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview mit HAUFE: Wenn die KI irrt, haftet trotzdem der Vorstand

KI analysiert, empfiehlt, entscheidet mit. Aber wer trägt die Konsequenzen, wenn sie falsch liegt? Der KPMG Law Experte Nikolaus Vincent Manthey und die KPMG Law…

30.09.2026 | KPMG Law Insights

Mixed-Use-Immobilien als Chance für die Innenstädte

Innenstädte sollen lebendig, nachhaltig und attraktiv sein. Doch das klassische Geschäftsmodell dahinter – der Einzelhandel – funktioniert immer seltener. Die Mieten sind hoch, die Kundschaft…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Rohde & Schwarz bei den Übernahmen von NEOSAT und PHYTRONIC

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben den Münchener Technologiekonzern Rohde & Schwarz bei den Übernahmen der NEOSAT…

28.09.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben Diehl Defence beim Erwerb der Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH beraten. KPMG…

26.09.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der Lebensmittelzeitung: PPWR bringt neue Pflichten für die Lebensmittelindustrie

Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) scharf geschaltet – und stellt Unternehmen in der Lebensmittelindustrie vor eine Frage, die dringender Klärung bedarf:…

18.09.2026 | Pressemitteilungen

KPMG Law bei den PMN Management Awards ausgezeichnet

KPMG Law ist bei den diesjährigen PMN Management Awards mit dem ersten Platz in der Kategorie Geschäftsentwicklung ausgezeichnet worden. Darüber hinaus erreichte das Projekt „Die…

18.09.2026 | KPMG Law Insights

Wie sich der Data Act auf die Gestaltung von Mietverträgen auswirkt

Der EU Data Act ist auch für die Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung, denn moderne Gewerbeimmobilien sind zu Datenräumen geworden. Heizung und Klimatisierung, Aufzüge, Zutrittssysteme und…

Kontakt

Dr. Simon Meyer

Partner

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 5021
simonmeyer@kpmg-law.com

Dr. Sandro Köpper

Senior Associate

Prinzenstr. 23
30159 Hannover

Tel.: +49 511 7635078-153
skoepper@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll