Suche
Contact
19.07.2019 | KPMG Law Insights

Bekanntgabe der ersten „Europäischen Hochschulen“

Bekanntgabe der ersten „Europäischen Hochschulen“

Ende Juni gab die EU-Kommission bekannt, welche Hochschulen Teil der ersten Allianzen „Europäischer Hochschulen“ sein werden und sich in den kommenden drei Jahren über zusätzliche Fördermittel des EU-Haushalts freuen dürfen. Die Gewinner setzten sich in einer ersten Pilotausschreibung der Initiative mit ihren Konzepten für eine grenzüberschreitende europäische Hochschule durch. Die Allianzen sollen die Qualität und Attraktivität der europäischen Hochschulbildung erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, Studierenden und Personal fördern. Den Anstoß zur Initiative gab die EU-Kommission im Vorfeld des Sozialgipfels in Göteborg im November 2017. Sie ist Teil der Bemühungen um den Aufbau eines europäischen Bildungsraums bis 2025.

Was sind Europäische Hochschulen und welche Ziele verfolgt die Initiative?

Bei den „Europäischen Hochschulen“ handelt es sich um transnationale Kooperationen mehrerer Hochschuleinrichtungen (mind. drei) aus der gesamten EU und anderen Erasmus-Mitgliedsstaaten, die langfristig eine gemeinsame Strategie verfolgen. Die Strategie soll dabei auf Nachhaltigkeit, Exzellenz und die Förderung europäischer Werte und der europäischen Identität ausgerichtet sein. Ziel der Förderung dieser Allianzen ist, die Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal sowie die Inklusivität und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hochschulbildung zu fördern.

Zur Erreichung dieses Ziels werden interuniversitäre Campi gebildet, zwischen denen sich Studierende, Doktoranden, Mitarbeiter und Forscher zukünftig nahtlos bewegen können sollen. Es sollen gemeinsame, flexible Lehrpläne und Module erstellt werden, die Studierenden die Möglichkeit eines europäischen Abschlusses geben. Die Studierenden sollen ihr Studium dabei sowohl hinsichtlich Studienortswahl/ -wechsel als auch hinsichtlich Themenwahl und Zeitplan individuell gestalten können. Dies soll zur Bündelung von Fachkenntnissen, Plattformen und Ressourcen führen.

Welche Hochschulen nehmen teil?

Aus den 54 eingegangen Bewerbungen sind in der ersten Pilotrunde 17 Europäische Hochschulen, an denen 114 Hochschuleinrichtungen aus 24 Mitgliedstaaten beteiligt sind, ausgewählt worden. Die Auswahl der „Gewinner“ erfolgte auf Grundlage der Empfehlungen einer Expertengruppe, bestehend aus Professoren, Forscher und Rektoren. Diese Expertengruppe hatte die EU-Kommission zur Bewertung der Bewerbungen eingesetzt. Durchschnittlich sind sieben Einrichtungen pro Allianz beteiligt.

Die Auswahl deckt dabei ein breites Spektrum von Hochschuleinrichtungen ab: Fachhochschulen, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Gesamthochschulen und forschungsintensive Hochschulen sind beteiligt. Die Schwerpunktsetzung innerhalb der Allianzen ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Bei einigen Kooperationen werden sämtliche Disziplinen durch die zugehörigen Einrichtungen abgedeckt, andere Kooperationen konzentrieren sich auf bestimmte Bereiche, z.B. die Nachhaltigkeit in Küstenstädten.

Deutschland ist mit 15 beteiligten Hochschuleinrichtungen am zweitstärksten bei den Allianzen beteiligt. Lediglich Frankreich ist mit 16 Einrichtungen noch öfter vertreten.

Bei den beteiligten deutschen Einrichtungen handelt es sich um: die Freie Universität Berlin, die Universität Heidelberg, die Universität Leipzig, die private Hertie School of Governance in Berlin, die Universität Tübingen, die TU Hamburg, die Universität Potsdam, die Hochschule für Bildende Künste Dresden, die LMU München, die Universität Mainz, die Universität Kiel, die TU Darmstadt, die Universität Bremen, die Universität Freiburg sowie das Karlsruher Institut für Technologie. Kooperationen, an denen deutsche Fachhochschulen beteiligt waren, konnten sich bei den Bewerbungen nicht durchsetzen.

Ausblick

Für die ersten 17 „Europäischen Hochschulen“ stehen ab Herbst insgesamt 85 Mio. Euro bereit, wobei jede Allianz in den kommenden drei Jahren Mittel in Höhe von maximal 5 Mio. Euro erhalten kann. Das Gesamtbudget wurde nachträglich von 60 auf 85 Mio. Euro angehoben, um 17 Allianzen anstatt der zunächst geplanten 12 Allianzen fördern zu können. Bei durchschnittlich sieben Einrichtungen pro Kooperation, kann jedes Mitglied mit Fördermitteln von etwa 300.000 Euro pro Jahr rechnen.

Nach Beginn der Förderung im Herbst, soll auch eine zweite Pilotausschreibung für weitere „Europäische Hochschulen“ folgen, dann mit einem Gesamtbudget von 120 Mio. Euro.

Die Mittel für die beiden Pilotausschreibungen stammen aus dem Erasmus-Budget. Für den nächsten langfristigen EU-Haushaltsplan für 2021-2027 ist von der EU-Kommission dann ein voller „Roll-Out“ der Initiative geplant mit einem dann „deutlich aufgestockten Budget“. Diese Aufstockung sei, laut der Hochschulrektorenkonferenz, auch dringend nötig vor dem Hintergrund der großen Ambitionen für die Schaffung Europäischer Allianzen auf der einen Seite und den bisher sehr bescheidenen Mitteln auf der anderen Seite.

 

Explore #more

18.07.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im Handelsblatt: Hürden für internationale Fachkräfte

Deutschland hat einiges getan, um die Zuwanderung von Fachkräften zu erleichtern, zuletzt mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2023. Bei der Vergabe der sogenannten…

15.07.2025 | In den Medien

JUVE: KPMG Law Experte zu Top-Trends für mehr Effizienz in Rechtsabteilungen und Kanzleien

Die siebte Legal Operations Konferenz von JUVE und NWB hat gezeigt, wie tiefgreifend künstliche Intelligenz den Rechtsmarkt verändert. KPMG Law war wie in den letzten…

09.07.2025 | KPMG Law Insights

Restrukturierung mit Personalabbau: Auf die Vorbereitung kommt es an

Die Verkleinerung oder Schließung eines Unternehmensteils macht häufig auch Personalabbau erforderlich. Bei einem Personalabbau ist je nach Zahl der betroffenen Arbeitnehmer:innen der Betriebsrat zu beteiligen.…

08.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law advises Finish Finnfoam Group on the acquisition of the Phonotherm business of insolvent BOSIG Baukunststoffe GmbH

KPMG Law advised Finnfoam Group (Salo/Finland) on the acquisition of the business unit „Phonotherm“ from BOSIG Baukunststoffe GmbH via the newly founded Warmotech GmbH as…

07.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät HEMRO International AG beim Erwerb der Xenia Espresso GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HEMRO Group, einen weltweit agierenden Hersteller von Kaffeemühlen und Vermahlungstechnologien mit Hauptsitz in Zürich, Schweiz, bei…

04.07.2025 | KPMG Law Insights

BGH stellt Grenzen des Kundenanlagenbegriffs klar

Der BGH hat am 3. Juli 2025 die Gründe seines Beschlusses vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) veröffentlicht und die mit Spannung erwarteten Präzisierungen…

02.07.2025 | In den Medien

Gastbeitrag von Moritz Püstow zum Sondervermögen für Infrastruktur

500 Milliarden Euro will die Bundesregierung in die Infrastruktur und Klimaneutralität investieren. Das schafft neue Geschäftschancen für die Bauwirtschaft – aber auch Herausforderungen. KPMG Law…

01.07.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law advised Bosch on the multinational carve-out of the entire product business of Bosch Building Technologies to investor Triton

KPMG Law advises Robert Bosch on the carve-out of the building technologies division’s product business for security and communications technology (Bosch Building Technologies) in more…

27.06.2025 | KPMG Law Insights

Krankenhaus-Sanierung: In drei Stufen aus der Krise

Viele Kliniken sehen kurz- oder mittelfristig ihre Existenz gefährdet. Auch anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens geht es wirtschaftlich schlecht. Unzureichende Vergütungsstrukturen, Personalmangel, Nachwirkungen der Corona-Pandemie und…

27.06.2025 | In den Medien

KPMG Law bei den PMN Awards nominiert

Wir freuen uns über die Nominierung direkt in zwei Kategorien bei den PMN Awards 2025. Im Bereich Geschäftsentwicklung wurde unser Projekt „Verlängerte Werkbank“ nominiert.…

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll