Suche
Contact
19.07.2019 | KPMG Law Insights

Bekanntgabe der ersten „Europäischen Hochschulen“

Bekanntgabe der ersten „Europäischen Hochschulen“

Ende Juni gab die EU-Kommission bekannt, welche Hochschulen Teil der ersten Allianzen „Europäischer Hochschulen“ sein werden und sich in den kommenden drei Jahren über zusätzliche Fördermittel des EU-Haushalts freuen dürfen. Die Gewinner setzten sich in einer ersten Pilotausschreibung der Initiative mit ihren Konzepten für eine grenzüberschreitende europäische Hochschule durch. Die Allianzen sollen die Qualität und Attraktivität der europäischen Hochschulbildung erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, Studierenden und Personal fördern. Den Anstoß zur Initiative gab die EU-Kommission im Vorfeld des Sozialgipfels in Göteborg im November 2017. Sie ist Teil der Bemühungen um den Aufbau eines europäischen Bildungsraums bis 2025.

Was sind Europäische Hochschulen und welche Ziele verfolgt die Initiative?

Bei den „Europäischen Hochschulen“ handelt es sich um transnationale Kooperationen mehrerer Hochschuleinrichtungen (mind. drei) aus der gesamten EU und anderen Erasmus-Mitgliedsstaaten, die langfristig eine gemeinsame Strategie verfolgen. Die Strategie soll dabei auf Nachhaltigkeit, Exzellenz und die Förderung europäischer Werte und der europäischen Identität ausgerichtet sein. Ziel der Förderung dieser Allianzen ist, die Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal sowie die Inklusivität und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hochschulbildung zu fördern.

Zur Erreichung dieses Ziels werden interuniversitäre Campi gebildet, zwischen denen sich Studierende, Doktoranden, Mitarbeiter und Forscher zukünftig nahtlos bewegen können sollen. Es sollen gemeinsame, flexible Lehrpläne und Module erstellt werden, die Studierenden die Möglichkeit eines europäischen Abschlusses geben. Die Studierenden sollen ihr Studium dabei sowohl hinsichtlich Studienortswahl/ -wechsel als auch hinsichtlich Themenwahl und Zeitplan individuell gestalten können. Dies soll zur Bündelung von Fachkenntnissen, Plattformen und Ressourcen führen.

Welche Hochschulen nehmen teil?

Aus den 54 eingegangen Bewerbungen sind in der ersten Pilotrunde 17 Europäische Hochschulen, an denen 114 Hochschuleinrichtungen aus 24 Mitgliedstaaten beteiligt sind, ausgewählt worden. Die Auswahl der „Gewinner“ erfolgte auf Grundlage der Empfehlungen einer Expertengruppe, bestehend aus Professoren, Forscher und Rektoren. Diese Expertengruppe hatte die EU-Kommission zur Bewertung der Bewerbungen eingesetzt. Durchschnittlich sind sieben Einrichtungen pro Allianz beteiligt.

Die Auswahl deckt dabei ein breites Spektrum von Hochschuleinrichtungen ab: Fachhochschulen, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Gesamthochschulen und forschungsintensive Hochschulen sind beteiligt. Die Schwerpunktsetzung innerhalb der Allianzen ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Bei einigen Kooperationen werden sämtliche Disziplinen durch die zugehörigen Einrichtungen abgedeckt, andere Kooperationen konzentrieren sich auf bestimmte Bereiche, z.B. die Nachhaltigkeit in Küstenstädten.

Deutschland ist mit 15 beteiligten Hochschuleinrichtungen am zweitstärksten bei den Allianzen beteiligt. Lediglich Frankreich ist mit 16 Einrichtungen noch öfter vertreten.

Bei den beteiligten deutschen Einrichtungen handelt es sich um: die Freie Universität Berlin, die Universität Heidelberg, die Universität Leipzig, die private Hertie School of Governance in Berlin, die Universität Tübingen, die TU Hamburg, die Universität Potsdam, die Hochschule für Bildende Künste Dresden, die LMU München, die Universität Mainz, die Universität Kiel, die TU Darmstadt, die Universität Bremen, die Universität Freiburg sowie das Karlsruher Institut für Technologie. Kooperationen, an denen deutsche Fachhochschulen beteiligt waren, konnten sich bei den Bewerbungen nicht durchsetzen.

Ausblick

Für die ersten 17 „Europäischen Hochschulen“ stehen ab Herbst insgesamt 85 Mio. Euro bereit, wobei jede Allianz in den kommenden drei Jahren Mittel in Höhe von maximal 5 Mio. Euro erhalten kann. Das Gesamtbudget wurde nachträglich von 60 auf 85 Mio. Euro angehoben, um 17 Allianzen anstatt der zunächst geplanten 12 Allianzen fördern zu können. Bei durchschnittlich sieben Einrichtungen pro Kooperation, kann jedes Mitglied mit Fördermitteln von etwa 300.000 Euro pro Jahr rechnen.

Nach Beginn der Förderung im Herbst, soll auch eine zweite Pilotausschreibung für weitere „Europäische Hochschulen“ folgen, dann mit einem Gesamtbudget von 120 Mio. Euro.

Die Mittel für die beiden Pilotausschreibungen stammen aus dem Erasmus-Budget. Für den nächsten langfristigen EU-Haushaltsplan für 2021-2027 ist von der EU-Kommission dann ein voller „Roll-Out“ der Initiative geplant mit einem dann „deutlich aufgestockten Budget“. Diese Aufstockung sei, laut der Hochschulrektorenkonferenz, auch dringend nötig vor dem Hintergrund der großen Ambitionen für die Schaffung Europäischer Allianzen auf der einen Seite und den bisher sehr bescheidenen Mitteln auf der anderen Seite.

 

Explore #more

20.09.2023 |

Beitragsserie zum Modell „Employer of Record“: Fragen im Arbeitnehmerüberlassungsrecht in der EFAR

Das Modell des „Employer of Record“ rückt immer mehr in den Fokus der Unternehmen. In einer Beitragsserie in der Zeitschrift „Expertenforum Arbeitsrecht“ beleuchten…

20.09.2023 | KPMG Law Insights

BGH erweitert Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern

Mit einem für die Transaktionspraxis höchst relevanten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) die Rechte von…

19.09.2023 |

Gastbeitrag von Isabelle Knoché und Jasmin Runge zum Thema Greenwashing in W&V

Greenwashing wird zunehmend zum Image- und Rechts-Problem. Wo sind die Grenzen und wie sollten Marken ihre Kommunikation zu Nachhaltigkeit aufstellen? Isabelle Knoché und Jasmin Runge…

19.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten EURO-Leasing GmbH bei Verkauf der Mehrheitsanteile an Euromobil GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die EURO-Leasing GmbH bei der Ausgliederung des Pkw-Vermiet-Geschäfts auf die Euromobil…

18.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Klüh beim Verkauf des luftseitigen Airport-Service- Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG

KPMG Law hat die Klüh Cleaning GmbH aus Düsseldorf beim Verkauf ihres luftseitigen Airport-Service-Geschäfts am Flughafen Frankfurt am Main an WISAG Ground Service Rhein-Main GmbH…

18.09.2023 |

Statement von Stefan Kimmel im Handelsblatt zur neuen Rechtsform Flexible Company

Mit einer neuen Rechtsform will der österreichische Gesetzgeber Start-ups den Einstieg erleichtern. Österreich bietet Gründern mit der „Flexible Company“ eine neue Option, die insbesondere Start-ups…

14.09.2023 | KPMG Law Insights

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: Generative KI

Generative KI hat erst vor wenigen Monaten Einzug in die Arbeitswelt gehalten und schon steht fest: Sie wird viele Berufsbilder deutlich verändern. Der technische Fortschritt…

13.09.2023 | KPMG Law Insights

eForms: Neue Standardformulare für Vergabestellen

Ab dem 25. Oktober 2023 dürfen Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber für Veröffentlichungen nur noch die neuen eForms verwenden. Das sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 vor, die…

11.09.2023 | Pressemitteilungen

KPMG Law auf dem European General Counsel Forum

Die European Company Lawyers Association (ECLA) feiert ihr 40-jährigen Bestehen. Um das zu feiern, findet am 18. und 19. September in Frankfurt ein Event statt,…

08.09.2023 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Mainova AG beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der SOLEA AG

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Mainova AG beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der SOLEA AG…

© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll