Suche
Contact
31.07.2015 | KPMG Law Insights

Alternative Investments Legal – Alternative Investments Legal | Ausgabe 6/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

nachdem bereits im Frühjahr dieses Jahres konsultiert wurde, ob Infrastrukturinvestitionen eine eigene Risikoklasse darstellen, hat die EIOPA jetzt die Voraussetzungen dieser Risikoklasse in einem Papier zur Konsultation gestellt. Die ESMA hat ihre Empfehlungen bezüglich der Erweiterung des AIFMD-Passes auf Drittstaaten-AIFMs/AIFs herausgegeben. Des Weiteren wird der aufsichtsrechtliche Bewertungsprozess bei qualifizierten Beteiligungen konsultiert.

Auf europäischer Ebene wurde ein Kompromiss zur künftigen Wertpapierfinanzierungsverordnung gefasst. Außerdem überprüft die IOSCO die 2004 veröffentlichten internationalen Standards für Kosten und Gebühren bei Fonds.

Auf nationaler Ebene ist ein Referentenentwurf zum OGAW-V-Umsetzungsgesetz veröffentlicht worden, der auch für AIFs wichtige Änderungen mit sich bringt. Die BaFin hat erneut ein Update zum AIFMD-Reporting sowie das Rundschreiben zu Bewerteranforderungen auf ihre Webseite gestellt.

Mit besten Grüßen

Dr. Ulrich Keunecke

 

Wertpapierfinanzierungsverordnung und KVG-Pflichten

Am 17. Juni 2015 haben sich der EU-Rat und das EU-Parlament im Rahmen der Triloggespräche auf einen Kompromiss zur Verordnung über Melde- und Transparenzpflichten bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften geeinigt. KVGen müssen danach zukünftig Informationen zu den Wertpapierfinanzierungsgeschäften gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaates transparent machen. Die ESMA wird dazu technische Regulierungsstandards (RTS) entwerfen.

Das EU-Parlament und der EU-Rat müssen die Texte noch in erster Lesung verabschieden.

Weiterführende Links

Die Pressemitteilung des Europäischen Rates finden Sie hier.

BaFin-Rundschreiben zur Bestellung externer Bewerter

Die BaFin hat nach Abschluss des Konsultationsverfahrens am 29. Juli 2015 das Rundschreiben 07/2015 zu Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften veröffentlicht (vgl. auch KPMG AIL Newsletter 3/2015).

Das Rundschreiben konkretisiert die Voraussetzungen und deren Nachweis zur Bestellung externer Bewerter gegenüber der BaFin. Es steht zu erwarten, dass die BaFin die aus diesem Rundschreiben hervorgehenden Grundzüge ihrer Verwaltungspraxis auch für Vermögensgegenstände außerhalb des Immobilienbereichs nutzen wird.

Weiterführende Links

Das Rundschreiben finden hier.

EIOPA konsultiert Voraussetzungen einer eigenen Risikokategorie für Infrastrukturanlagen

Die EIOPA hat am 2. Juli 2015 ein Konsultationspapier zur Identifizierung und Kalibrierung von Risikokategorien für Infrastrukturinvestitionen veröffentlicht. Es konsultiert unter anderem diese Punkte:

  • Vorschläge einer Definition von Infrastrukturinvestitionen sowie Kriterien zur Einordnung in die neue Risikoklasse;
  • Analyse, ob eine Erweiterung des Risikomanagements erforderlich ist;
  • Identifizierung möglicher Investitionshindernisse.

Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 9. August 2015.

Weiterführende Links

Das Konsultationspapier ist hier für Sie abrufbar.

ESAs veröffentlichen Konsultationspapier zu qualifizierten Beteiligungen

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ESMA, EBA und EIOPA haben am 3. Juli 2015 eine Konsultation zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung von erworbenen qualifizierten Beteiligungen gestartet. Die entworfenen Leitlinien definieren einen einheitlichen und transparenten aufsichtsrechtlichen Bewertungsprozess für den Erwerb oder die Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen an Finanzinstituten durch natürliche oder juristische Personen. Ziel ist u.a. eine Harmonisierung der Aufsichtspraxis in diesem Bereich innerhalb der EU.

Stellungnahmen können bis 2. Oktober 2015 abgegeben werden.

Weiterführende Links

Das Konsultationspapier ist können Sie hier abrufen.

ESMA-Empfehlung zur Erweiterung des AIFMD-Passports auf Drittstaaten veröffentlicht

Die ESMA hat am 30. Juli 2015 ihre Empfehlung zur möglichen Erweiterung des AIFMD-Passes auf Nicht-EU AIFMs und AIFs, die derzeit noch den jeweils nationalen Private Placement Regimes (NPPRs) unterliegen, veröffentlicht. Der AIFMD-Pass ist derzeit nur für EU AIFMs/AIFs möglich.

Unter Berücksichtigung bestimmter Auswahlkriterien hat die ESMA sechs Jurisdiktionen für die Passporterweiterung geprüft. Nur bei Guernsey und Jersey wurden keine Hindernisse festgestellt. Die Schweiz wird die derzeit ausgemachten Hindernisse voraussichtlich durch die entsprechende Gesetzesvorhaben beseitigen. Bei Hong Kong, Singapur und den USA gibt es noch Vorbehalte u.a. aufgrund regulatorischer Aspekte.

Die mit dem Vorgang befassten EU-Institutionen (Kommission, Parlament, Rat) werden nun möglicherweise noch warten, bevor der EU-Pass für nicht EU-AIFMs/AIFs eingeführt wird.

Weiterführende Links

Die ESMA-Empfehlung und Stellungnahme finden Sie hier.

IOSCO konsultiert Regulierungsstandards für Kosten der Investmentfonds

Bereits im Juni 2015 hat die IOSCO ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem sie die internationalen Regulierungsprinzipien für Gebühren und sonstige Kosten von Investmentfonds zur Diskussion stellt. Besonderes Augenmerk wird in der aktuellen Konsultation auf Vorgaben für die Erhebung und Offenlegung von Performance Fees, die Offenlegung von Transaktionskosten sowie die Zulässigkeit von Zuwendungen aus Transaktionsausführungen gelegt.

Eingaben an die IOSCO können bis zum 23. September 2015 getätigt werden.

Weiterführende Links

Das Konsultationspapier können Sie hier abrufen.

Referentenentwurf zum OGAW-V-Umsetzungsgesetz veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. Juli 2015 einen Gesetzesentwurf zum OGAW-V-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Die Anpassungen im KAGB gehen dabei über die ausschließliche Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie hinaus, sodass die Änderungen auch Auswirkungen auf AIFs haben. Geplant ist unter anderem Folgendes:

  • Einführung von darlehensvergebenden geschlossenen Fonds;
  • Begrenzung des Darlehenserwerbs durch offene Spezialfonds auf 50 % des Fondsvermögens;
  • Prolongation und Restrukturierung von im Fonds gehaltenen unverbrieften Darlehensforderungen sind keine Bankgeschäfte.Darüber hinaus sollen die Vorgaben der OGAW-Richtlinie, soweit sachlich begründet, auch auf den Bereich der AIF Anwendung finden.

Die BaFin hat am 7. Juli eine weitere Anlage zu ihrem „Merkblatt zu den Meldepflichten von AIF-Verwaltungsgesellschaften“ hinzugefügt. Unter Anlage 6 ist eine kommentierte Version einer „kleinen“ AIF-XML-Meldung nach Art. 3 Abs. 3 d) und 24 Abs. 1 AIFMD online verfügbar.

Weiterführende Links

Das Merkblatt sowie die Anlage können Sie hier einsehen.

 

Explore #more

11.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Statement in Die Stiftung – Magazin für Stiftungswesen und Philantrophie: Gründung mit Fragezeichen

Seit vielen Jahren wächst die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland. Laut einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen entstanden 2024 mehr als 700 neue…

11.02.2026 | KPMG Law Insights

Embedded Insurance: Was Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung beachten sollten

Versicherungen, die sich nahtlos in den Kaufprozess eines Produkts einfügen – etwa eine Garantieverlängerung beim Elektronikgerät oder ein Reiseschutz direkt im Buchungsportal – gelten als…

05.02.2026 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Der Bundestag hat am 15. Januar 2026…

03.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im private banking magazin: Der digitale Euro kommt – wie gut ist das Private Banking vorbereitet?

Das neue digitale Zentralbankgeld verändert Zahlungsverkehr und Liquiditätsmanagement. Was der digitale Euro für Private Banking, Family Offices und vermögende Kunden bedeutet, schätzt der KPMG Law…

02.02.2026 | KPMG Law Insights

Arbeitsunfähigkeit und Krankenstände reduzieren: Was das Arbeitsrecht erlaubt

Hohe Fehlzeiten und Krankenstände lassen sich senken. Wie Arbeitgebern das gelingen kann, dafür gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte.   Bundeskanzler Merz möchte die telefonische Krankschreibung abschaffen, um

30.01.2026 | KPMG Law Insights

DAC8-Umsetzung erhöht das Risiko steuerstrafrechtlicher Verfolgung im Krypto-Handel

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Kryptowerte‑Steuertransparenz‑Gesetz (KStTG) in Kraft. Es setzt in Deutschland die DAC8 (EU-Richtlinie 2023/2226 – Directive on Administrative Cooperation) um…

21.01.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Controlware Holding beim Verkauf der Productware an die GBS Electronic Solutions

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Controlware Holding GmbH beim Verkauf der Productware‑Gesellschaft zur Produktion von elektronischen Geräten mbH (Productware) an die…

20.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Personalmagazin – Mobiles Arbeiten: Grenzenlos tätig?

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland eröffnet Beschäftigten wie Arbeitgebern neue Möglichkeiten. Rechtlich müssen Arbeitsmodelle wie „Work from Anywhere“ (WFA) oder „Workation“ gut vorbereitet werden. Insbesondere…

19.01.2026 | KPMG Law Insights

PSD3 und PSR: Neue Payment-Regulierung für Zahlungsdienstleister und Banken

Die Europäische Kommission hat mit den Entwürfen der Dritten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 3 – PSD3) und der neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation – PSR)…

15.01.2026 | KPMG Law Insights

Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss ermöglicht Förderung von erschwinglichem Wohnraum

Die öffentliche Hand kann dank des neuen DAWI-Freistellungsbeschlusses erschwinglichen Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen einfacher fördern. Die Europäische Kommission erweitert mit der Neufassung vom…

Kontakt

Dr. Ulrich Keunecke

Partner
Leiter Sector Legal FS Asset Management
Leiter Sector Legal FS Insurance

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199 200
ukeunecke@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll