Liebe Leserinnen und Leser,
Ostern steht vor der Tür und trotz wetterlicher Kapriolen lugt der Frühling immer öfter durch die Wolken und wärmt mit wohliger Sonne. Dazu passend erhellen wir in unserem aktuellen Newsletter einige März-Neuigkeiten aus dem Bereich Alternative Investments.
Unter anderem hat die EU-Kommission zwei Entwürfe für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds im Binnenmarkt veröffentlicht, die bis zum 7. Mai 2018 konsultiert werden und Bestimmungen der OGAW- und AIFM-Richtlinien ändern.
Die BaFin hat u.a. ein Merkblatt zur angemessenen Darstellung der Wertentwicklung geschlossener Investmentfonds veröffentlicht und konsultiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG.
Eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie in dieser Ausgabe.
Wir wünschen Frohe Ostern,
eine erkenntnisreiche Lektüre und verbleiben
mit besten Grüßen
Dr. Ulrich Keunecke
Am 12. März 2018 hat die EU-Kommission zwei Entwürfe für den erleichterten grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds im Binnenmarkt veröffentlicht, die bis zum 7. Mai 2018 konsultiert werden.
Ziel ist es, regulatorische Hindernisse wie Vertriebsanforderungen der Mitgliedstaaten, behördliche Gebühren sowie Verwaltungsanforderungen und Anzeigepflichten, die erhebliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds darstellen, zu beseitigen. Der Entwurf enthält u.a. eine Definition des Begriffs „Pre-Marketing“ und sieht dafür Regelungen vor.
Der neue Rechtsrahmen soll aus zwei Legislativteilen bestehen, einer Richtlinie und einer Verordnung, die Bestimmungen der OGAW- und AIFM-Richtlinien ändern:
Die Vorschläge können hier und hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Die BaFin hat am 6. März 2018 ein Merkblatt zur angemessenen Darstellung der Wertentwicklung geschlossener Investmentfonds veröffentlicht.
Das Merkblatt beschreibt den Ausführungsstandards im Hinblick auf die Verwaltungspraxis zur angemessenen Darstellung der historischen und künftigen Wertentwicklung geschlossener Investmentfonds in den Wesentlichen Anlegerinformationen.
Das Merkblatt kann hier eingesehen werden.
Die BaFin hat am 15. März 2018 Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Absatz 8 Geldwäschegesetz (GwG) zur Konsultation gestellt. Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter ihrer Aufsicht stehen, und damit auch für KVGen. In den Hinweisen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf das GwG in der aktuellen Fassung vom Juni 2017 dar. Sie beabsichtigt, mit der Veröffentlichung der Hinweise alle früheren Äußerungen zur Auslegung des Gesetzes für gegenstandslos zu erklären.
Die Frist zur Stellungnahme endet am 11. Mai 2018.
Sie finden die Auslegungs- und Anwendungshinweise unter diesem Link.
Die Europäische Kommission hat am 8. März 2018 einen Aktionsplan für wettbewerbsfähige FinTechs vorgestellt. Dieser Plan soll die Finanzindustrie dabei unterstützen, schnelle Fortschritte beim Einsatz von Blockchains und anderen IT-Anwendungen zu machen und dabei widerstandsfähig gegen Cyber-Kriminalität zu bleiben.
Der Aktionsplan ist Teil der Bemühungen der Kommission, eine Kapitalmarktunion (CMU) und einen echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen für Verbraucher aufzubauen. Er ist auch Teil seiner Bemühungen, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Ziel der Kommission ist es, die EU-Vorschriften zukunftsorientierter zu gestalten und auf den raschen Fortschritt der technologischen Entwicklung auszurichten.
Der Text zum Aktionsplan kann hier (in englischer Sprache) und die Presseinformation hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
Der Verordnungsvorschlag vom 8. März 2018 soll Crowdfunding Plattformen ermöglichen, ihre Dienste EU-weit anzubieten. Hierfür ist auch eine Anpassung der MiFID II erforderlich. Die EU-Kommission hat daher auch einen Vorschlag zur Änderung der MiFID II vorgelegt.
Nachstehende Dokumente sind veröffentlicht worden.
Commission proposal for a regulation on European Crowdfunding Service Providers (ECSP) for Business
Commission proposal for a directive amending MiFID 2
Impact assessment accompanying the proposals
Press release
Frequently asked questions
Factsheet
Am 15. März 2018 hat das Financial Stability Board (FSB) eine Umfrage zu möglichen Auswirkungen von regulatorischen Reformen auf die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben gestartet.
Das Financial Stability Board (FSB) hat am 15. März 2018 eine Umfrage zu den möglichen Effekten von regulatorischen Reformen auf die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben gestartet. Diese Umfrage stellt einen wesentlichen Baustein der Arbeiten des FSB zur Beurteilung der Auswirkungen der regulatorischen Reformen der G20 auf Infrastrukturinvestitionen dar. Es wird um Feedback von Instituten und Unternehmen gebeten, die aktiv in Infrastrukturinvestitionen involviert sind (z.B. als Kapitalgeber, als Versicherer gegen finanzielle und nicht-finanzielle Risiken und als Berater für diese Transaktionen). Ein finaler Bericht zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen wird voraussichtlich vor dem nächsten G20 Gipfel Ende November 2018 veröffentlicht werden.
Die Frist zur Abgabe des Feedbacks läuft bis zum 6. April 2018.
Feedback sollte bis zum 6. April 2018 eingereicht werden.
Informationen zur Umfrage können hier (in englischer Sprache) eingesehen werden.
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