Suche
Contact
02.09.2016 | KPMG Law Insights

Verschärfung der Registrierungs- und Nachweispflichten für Geschäftsreisen nach Österreich

Verschärfung der Registrierungs- und Nachweispflichten für Geschäftsreisen nach Österreich

Mitarbeiter eines Unternehmens in Deutschland und vor allem deutsche Staatsangehörige machen sich vor Geschäftsreisen nach Österreich vermutlich keine Gedanken über mögliche Reglementierungen. Dies kann für den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben: Es drohen Bußgelder, der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und sogar wirtschaftliche Betätigungsverbote für Österreich.

Das österreichische Recht kennt bereits seit längerem Registrierungspflichten für entsandte ausländische Mitarbeiter von Unternehmen mit Sitz außerhalb Österreichs. Dies gilt auch für Unternehmen mit Sitz in anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten oder der Schweiz. Betroffen von den Registrierungspflichten sind auch Einsätze von Mitarbeitern mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-/EWR-Mitgliedstaates oder mit Schweizer Staatsangehörigkeit.

Dass die Geschäftsreisenden über keinen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Österreich verfügen, führt nicht zur Befreiung von den Registrierungspflichten.

Die bestehenden Regelungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2015 signifikant verschärft. Dies geschah in zweierlei Hinsicht: Bisherige Befreiungen von den Registrierungspflichten wurden beschränkt und wirtschaftlich gravierendere Rechtsfolgen eingeführt.

Kommt der Arbeitgeber eines Geschäftsreisenden der Pflicht zur Registrierung nicht nach, drohen dem Unternehmen neben der Verhängung von Bußgeldern je nach Art und Schwere der Verletzung der gesetzlichen Vorgaben weitere Sanktionen. Die österreichischen Behörden können Honorarzahlungen des Vertragspartners an den Arbeitgeber untersagen oder den Arbeitgeber in ein „Black Book“ aufnehmen und damit von öffentlichen Vergabeverfahren ausschließen.

Die Registrierungspflichten gelten nun auch, wenn eine Geschäftsreise nach Österreich nur wenige Stunden dauern soll.

Auch „Business Meetings“ im Zusammenhang mit allein im Ausland geschlossenen Dienstleistungsverträgen (beide Vertragspartner haben ihren Sitz außerhalb Österreichs) lösen Registrierungspflichten aus, etwa, wenn die nächsten Projektphasen diskutiert werden sollen.

Österreich hat zudem Nachweispflichten für Dokumente eingeführt, die auch Geschäftsreisende erfüllen müssen. Dazu zählt im Einzelfall die Vorlage bestimmter Lohnunterlagen auf behördliche Anforderung hin. Werden diese Nachweispflichten verletzt, droht bei einem gewissen Schweregrad gar ein wirtschaftliches Betätigungsverbot von einem Jahr bis zu fünf Jahren.

Folgen

Auch deutsche Geschäftsreisende, die für einen deutschen Arbeitgeber nach Österreich reisen, sind von diesem bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) zu registrieren. Dies muss spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise erfolgen. Lediglich in Notfallsituationen darf diese Frist ausnahmsweise unterschritten werden.

Gerade aber die etwas unscheinbaren Nachweispflichten können enorme wirtschaftliche Schäden verursachen. Diese gehen weit über den wirtschaftlichen Ertrag oder den Vorteil durch den Einsatz des Mitarbeiters bei einer einzelnen Geschäftsreise hinaus.

Leistungen von KPMG Law

Wir beraten Sie umfassend zu arbeitsgenehmigungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragenstellungen im In- und Ausland*. Im Hinblick auf die Pflichten bei Geschäftsreisen nach Österreich unterstützen wir Sie insbesondere gerne bei folgenden Aspekten:

  • Weitergehende Erläuterungen zu den Einzelheiten der Registrierungspflichten und Nachweispflichten (Inhalt, Reichweite, Durchführung u.ä.)
  • Prüfung, ob und inwieweit einzelne Tätigkeiten eine Registrierungspflicht auslösen und Nachweispflichten zu erfüllen sind
  • Unterstützung bei der Durchführung der Registrierung

*Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Fragen zu ausländischen Rechtsordnungen erbringen wir mit Unterstützung von Mitgliedsgesellschaften aus dem internationalen KPMG-Netzwerk oder ausländischen Rechtsanwaltskanzleien.

Explore #more

26.11.2025 | KPMG Law Insights

Die Entwaldungsverordnung der EU zwingt Unternehmen zum Handeln

Wer mit den Rohstoffen Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie bestimmten daraus hergestellten Erzeugnissen handelt oder diese verwendet, sollte schnellstmöglich aktiv werden.…

25.11.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Die gesetzlichen Grundlagen des Sondervermögens sind jetzt in Kraft. Der Bund hat im Oktober 2025 sowohl das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“…

21.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Immobilien I Haufe: Ersatzbaustoffe: „Sekundär ist nicht zweitklassig“

Die Ersatzbaustoffverordnung soll Kreislaufwirtschaft im Bau harmonisieren, doch Rechtsunsicherheit und Bürokratie bremsen. Wie kann der Durchbruch gelingen? Antworten darauf weiß KPMG Law Experte Simon Meyer

21.11.2025 | KPMG Law Insights

Wohnungsbau-Turbo: Mehr Wohnraum auf Bestandsgrundstücken

Seit dem 30. Oktober 2025 gelten neue Regelungen zur Schaffung von Wohnraum im Baugesetzbuch (BauGB). Herzstück der Änderungen ist der sogenannte Wohnungsbau-Turbo. Das Gesetzespaket…

19.11.2025 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

Mit einem neuen Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll das deutsche Recht an die EU-Verpackungsverordnung angepasst werden. Das Bundesumweltministerium hat am 17. November 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt. Das…

18.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der FAZ zum Thema Deepfakes

Betrüger fälschen kinderleicht Rechnungen oder treten sogar als Firmenchefs auf. Unternehmen können sich dagegen wehren, doch Wunderwaffen gegen KI-Angriffe gibt es keine. KPMG Law Experte…

17.11.2025 | KPMG Law Insights

Videoüberwachung im Mietobjekt: Was sollten Vermieter beachten?

Die Videoüberwachung von vermieteten Immobilien ist nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Immer mehr Eigentümer möchten ihre Objekte auf diese Weise im Blick behalten und…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

KI in der Rechtsabteilung implementieren – das sind die Erfolgsfaktoren

Künstliche Intelligenz (KI) nutzt der Rechtsabteilung nur dann, wenn sie richtig implementiert wird. Die Technologie verspricht, zeitintensive Routinearbeiten zu automatisieren und die Qualität juristischer Arbeit…

13.11.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition bezüglich des sogenannten Omnibus-Paketes gestimmt, das Lockerungen der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie vorsieht.…

12.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im In-house Counsel: Mehr Stabilität unter dem Dach der Corporate Governance

Über „Corporate Governance“ wird angesichts multipler Krisen und Regulierungstendenzen der Gesetzgeber viel gesprochen. Was ist das eigentlich – eine „gute“ Corporate Governance? Wie lässt sich…

Kontakt

Dr. Thomas Wolf

Partner
Leiter Arbeitsrecht

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199300
twolf@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll