Suche
Contact
22.06.2020 | KPMG Law Insights

Künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch

Künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch

Künstliche Intelligenz wird den Anwaltsberuf nachhaltig verändern. Je mehr langwierige und fehleranfällige Routine-Aufgaben maschinell erledigt werden, desto mehr Zeit bleibt dem Menschen, um sich auf komplexe, anspruchsvolle Fragestellungen zu konzentrieren. Die ersten Schritte auf diesem Weg sind bereits getan.

Kein Unternehmenskauf ohne Due Diligence. In mühevoller Detailarbeit durchforstet ein Team von Anwälten die Verträge des Übernahmekandidaten, um sicherzugehen, dass der Käufer kein unnötiges Risiko eingeht.

Enthalten die Verträge zum Beispiel sogenannte Change-of-Control-Klauseln, so darf der Vertragspartner bei einem Eigentümerwechsel den Vertrag typischerweise kündigen. Fallen aus diesem Grund wichtige Kundenbeziehungen weg, so ist das gekaufte Unternehmen quasi über Nacht deutlich weniger wert und der Kaufpreis unvernünftig hoch.

Gewissenhafte Computer

Was früher ganze Teams von Anwälten viel Zeit kostete, das leistet heute ein Computer in kurzer Zeit. Der Computer ist nicht nur schneller als der Mensch; er ist auch gewissenhafter, denn ein Mensch ermüdet bei der Prüfung großer Dokumentenmengen und riskiert Fehler. Voraussetzung ist allerdings, dass der Computer weiß, wonach er suchen muss. Hier kommt die Künstliche Intelligenz ins Spiel. Das Stichwort lautet „selbstlernender Algorithmus“.

Die erwähnte Change-of-Control-Klausel ist ein gutes Beispiel. Die Klausel kann je nach Vertrag unterschiedliche Namen oder Stichwörter aufweisen, etwa Eigentumsübergang, Neue Leitung oder Kontrollübergang. Viele andere Formulierungen sind denkbar. Um sauber zu arbeiten, muss das Computerprogramm also auch Formulierungen identifizieren können, an die bei seiner Programmierung niemand dachte.

Selbstlernende Programme erreichen das, in dem sie Texte auf mehreren Ebenen analysieren. Auf der ersten Stufe sucht das Programm schlicht nach Stichworten. Diese Suche erbringt typischerweise eine große Menge an Treffern. Auf der zweiten Stufe sucht das Programm nach wiederkehrenden Strukturen. In dieser sogenannten syntaktischen Analyse wird untersucht, in welcher Reihenfolge die Begriffe aufeinander folgen, ob sie nah beieinander oder weiter voneinander entfernt stehen und welche Begriffe oder grammatikalischen Strukturen zwischen ihnen vermitteln. Viele Treffer der ersten Stufe werden hier wieder aussortiert. Auf der dritten Stufe, der semantischen Analyse, wird die Bedeutung der verwendeten Begriffe mit einbezogen. Wörter mit mehreren möglichen Bedeutungen werden klar definiert.

Nach diesem Muster kann das Programm auch Begriffe analysieren, die der Programmierer nicht vorgegeben hat. Heißt eine Klausel zum Beispiel „feindliche Übernahme“, kommen in ihr aber vergleichbare Begriffe mit vergleichbaren Strukturen und semantischen Bedeutungen vor wie in anderen Change-of-Control-Klauseln, die das Programm bereits analysiert hat, so wird es die „Feindliche-Übernahme-Klausel“ ebenfalls markieren. Im letzten Schritt kann dann ein Mensch überprüfen, ob die Klausel einschlägig ist oder nicht.

Die Datenmenge ist für den Erfolg entscheidend

Neben dem selbstlernenden Programm ist noch ein weiteres Element nötig, damit das System erfolgreich arbeiten kann: Eine ausreichend große Datenmenge, an der das Programm seine Analysefähigkeiten entwickeln kann. In Frage kommen etwa alle Verträge eines Unternehmens oder seine gesamte Buchhaltung oder aber auch alle Bescheide einer Behörde.

Über das Eingangsbeispiel der Due Diligence hinaus bietet das System Vorteile überall dort, wo es darum geht, Einzelheiten aus großen Mengen von Daten herauszufiltern. Das können Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung, mögliche Compliance-Verstöße oder die Details eines typischen Vergleichs in gleichgelagerten Gerichtsverfahren sein. Voraussetzung ist lediglich, dass alle Vorgänge elektronisch erfasst und damit für die Analyse verfügbar sind.

Die nötigen Datenmengen aufzubauen ist in manchen Fällen eine Herausforderung. Hier werden sich Pool-Lösungen etablieren, die etwa Daten verschiedener Unternehmen oder Behörden aggregieren und so der Software das nötige Basismaterial zur Verfügung stellen. Der einzelne Teilnehmer profitiert dabei sowohl durch Nutzung der nach und nach sich selbst verbessernden Software als auch durch die Analyse seines Datenbestands.

Explore #more

29.05.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten in der Süddeutschen Zeitung zum Thema Embedded Insurance

Immer öfter werden beim Kauf von Autos, Handys oder Konzertkarten auch Versicherungen angeboten. Besonders gefragt sind eingebettete Versicherungen beim Kauf von Elektrogeräten wie Smartphones. In…

26.05.2026 | KPMG Law Insights

Der Industriestrompreis – Kostenentlastung mit neuen Voraussetzungen und Nachweispflichten

Der Industriestrompreis steht in den Startlöchern: Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 6. Mai 2026 liegt nun der lange erwartete Rechtsrahmen für den deutschen Industriestrompreis…

19.05.2026 | KPMG Law Insights

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes soll Infrastrukturprojekte beschleunigen

Mit der am 21. Januar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sollen Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf schränkt Rechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden…

15.05.2026 | KPMG Law Insights

Wie die EU Inc. den Transaktionsmarkt verändert – fünf Thesen für M&A, Venture Capital und Private Equity

Die EU Inc. könnte den Transaktionsmarkt in Europa spürbar verändern. Denn sie verändert zentrale Annahmen über Gesellschaftsstrukturen. Wenn Anteile digital übertragen werden, notarielle Zwänge entfallen…

14.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

13.05.2026 | KPMG Law Insights

Was die neue Verbraucherkreditrichtlinie für Retailbanken bedeutet

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Verbraucherkrediten für Retailbanken. Was Retailbanken ab dem 20. November 2026 bei der Vergabe…

13.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises SAP on strategic investments in unicorn startups n8n and Parloa

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised SAP SE (SAP) on its strategic investments in the unicorn startups n8n and Parloa. KPMG Law provided SAP…

12.05.2026 | KPMG Law Insights

Keine Beihilfe bei lokalem Sachverhalt: Wann das Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV nicht greift

Nicht jede staatliche Förderung ist auch eine genehmigungspflichtige Beihilfe. Ist der Sachverhalt rein lokal, kann die Behörde auf das zeitaufwendige Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission verzichten.…

11.05.2026 | KPMG Law Insights

Mit der EU Inc. Start-ups digital gründen und europaweit skalieren – EU plant neue Rechtsform

Die EU‑Kommission hat mit der EU Inc. eine neue, europaweit einheitliche Gesellschaftsform vorgeschlagen, die Unternehmensgründungen schneller, günstiger und vollständig digital machen soll. Zielgruppe sind vor…

08.05.2026 | KPMG Law Insights

Vergabebeschleunigungsgesetz: Neue Anforderungen und Spielräume für die öffentliche Beschaffung

Um Vergabeverfahren schneller, flexibler und praktikabler zu machen, wurde jetzt das Vergaberecht reformiert. Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung der

Kontakt

Dr. Konstantin von Busekist

Partner
Leiter Global Compliance Practice
KPMG Law EMA Leader

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597123
kvonbusekist@kpmg-law.com

Philipp Glock, LL.M.

Partner
CTO KPMG Law Germany
Solution Line Head of Legal Business Services

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.:
pglock@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll