Suche
Contact
22.06.2020 | KPMG Law Insights

Künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch

Künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch

Künstliche Intelligenz wird den Anwaltsberuf nachhaltig verändern. Je mehr langwierige und fehleranfällige Routine-Aufgaben maschinell erledigt werden, desto mehr Zeit bleibt dem Menschen, um sich auf komplexe, anspruchsvolle Fragestellungen zu konzentrieren. Die ersten Schritte auf diesem Weg sind bereits getan.

Kein Unternehmenskauf ohne Due Diligence. In mühevoller Detailarbeit durchforstet ein Team von Anwälten die Verträge des Übernahmekandidaten, um sicherzugehen, dass der Käufer kein unnötiges Risiko eingeht.

Enthalten die Verträge zum Beispiel sogenannte Change-of-Control-Klauseln, so darf der Vertragspartner bei einem Eigentümerwechsel den Vertrag typischerweise kündigen. Fallen aus diesem Grund wichtige Kundenbeziehungen weg, so ist das gekaufte Unternehmen quasi über Nacht deutlich weniger wert und der Kaufpreis unvernünftig hoch.

Gewissenhafte Computer

Was früher ganze Teams von Anwälten viel Zeit kostete, das leistet heute ein Computer in kurzer Zeit. Der Computer ist nicht nur schneller als der Mensch; er ist auch gewissenhafter, denn ein Mensch ermüdet bei der Prüfung großer Dokumentenmengen und riskiert Fehler. Voraussetzung ist allerdings, dass der Computer weiß, wonach er suchen muss. Hier kommt die Künstliche Intelligenz ins Spiel. Das Stichwort lautet „selbstlernender Algorithmus“.

Die erwähnte Change-of-Control-Klausel ist ein gutes Beispiel. Die Klausel kann je nach Vertrag unterschiedliche Namen oder Stichwörter aufweisen, etwa Eigentumsübergang, Neue Leitung oder Kontrollübergang. Viele andere Formulierungen sind denkbar. Um sauber zu arbeiten, muss das Computerprogramm also auch Formulierungen identifizieren können, an die bei seiner Programmierung niemand dachte.

Selbstlernende Programme erreichen das, in dem sie Texte auf mehreren Ebenen analysieren. Auf der ersten Stufe sucht das Programm schlicht nach Stichworten. Diese Suche erbringt typischerweise eine große Menge an Treffern. Auf der zweiten Stufe sucht das Programm nach wiederkehrenden Strukturen. In dieser sogenannten syntaktischen Analyse wird untersucht, in welcher Reihenfolge die Begriffe aufeinander folgen, ob sie nah beieinander oder weiter voneinander entfernt stehen und welche Begriffe oder grammatikalischen Strukturen zwischen ihnen vermitteln. Viele Treffer der ersten Stufe werden hier wieder aussortiert. Auf der dritten Stufe, der semantischen Analyse, wird die Bedeutung der verwendeten Begriffe mit einbezogen. Wörter mit mehreren möglichen Bedeutungen werden klar definiert.

Nach diesem Muster kann das Programm auch Begriffe analysieren, die der Programmierer nicht vorgegeben hat. Heißt eine Klausel zum Beispiel „feindliche Übernahme“, kommen in ihr aber vergleichbare Begriffe mit vergleichbaren Strukturen und semantischen Bedeutungen vor wie in anderen Change-of-Control-Klauseln, die das Programm bereits analysiert hat, so wird es die „Feindliche-Übernahme-Klausel“ ebenfalls markieren. Im letzten Schritt kann dann ein Mensch überprüfen, ob die Klausel einschlägig ist oder nicht.

Die Datenmenge ist für den Erfolg entscheidend

Neben dem selbstlernenden Programm ist noch ein weiteres Element nötig, damit das System erfolgreich arbeiten kann: Eine ausreichend große Datenmenge, an der das Programm seine Analysefähigkeiten entwickeln kann. In Frage kommen etwa alle Verträge eines Unternehmens oder seine gesamte Buchhaltung oder aber auch alle Bescheide einer Behörde.

Über das Eingangsbeispiel der Due Diligence hinaus bietet das System Vorteile überall dort, wo es darum geht, Einzelheiten aus großen Mengen von Daten herauszufiltern. Das können Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung, mögliche Compliance-Verstöße oder die Details eines typischen Vergleichs in gleichgelagerten Gerichtsverfahren sein. Voraussetzung ist lediglich, dass alle Vorgänge elektronisch erfasst und damit für die Analyse verfügbar sind.

Die nötigen Datenmengen aufzubauen ist in manchen Fällen eine Herausforderung. Hier werden sich Pool-Lösungen etablieren, die etwa Daten verschiedener Unternehmen oder Behörden aggregieren und so der Software das nötige Basismaterial zur Verfügung stellen. Der einzelne Teilnehmer profitiert dabei sowohl durch Nutzung der nach und nach sich selbst verbessernden Software als auch durch die Analyse seines Datenbestands.

Explore #more

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

26.06.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht an…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

24.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group on the sale to Nextpower

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group (Zimmermann) on the sale of the company to Nextpower™ (Nasdaq: NXT),  a…

23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

18.06.2026 | In den Medien

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt wurden 31  Anwältinnen und Anwälte…

15.06.2026 | KPMG Law Insights

Mehr Honorar für Planer wegen Kostensteigerungen? Was Auftraggeber wissen sollten

Immer häufiger landen Nachforderungen von Architekten und Ingenieuren auf den Schreibtischen ihrer Auftraggeber. „Das Projekt zieht sich, die Baupreise steigen und auch unsere Kosten

12.06.2026 | KPMG Law Insights

12. GWB-Novelle: Was sich bei Transaktionen, Vergaben und bestimmten Branchen ändert

Die geplante 12. GWB-Novelle bringt für Unternehmen voraussichtlich einige wichtige Änderungen: unter anderem höhere Schwellen in der Fusionskontrolle, eine weiter gefasste Transaktionswertschwelle mit neuem Anzeigeverfahren…

09.06.2026 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt…

Kontakt

Dr. Konstantin von Busekist

Partner
Leiter Global Compliance Practice
KPMG Law EMA Leader

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597123
kvonbusekist@kpmg-law.com

Philipp Glock, LL.M.

Partner
CTO KPMG Law Germany
Solution Line Head of Legal Business Services

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.:
pglock@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll