Suche
Contact
22.06.2020 | KPMG Law Insights

Künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch

Künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch

Künstliche Intelligenz wird den Anwaltsberuf nachhaltig verändern. Je mehr langwierige und fehleranfällige Routine-Aufgaben maschinell erledigt werden, desto mehr Zeit bleibt dem Menschen, um sich auf komplexe, anspruchsvolle Fragestellungen zu konzentrieren. Die ersten Schritte auf diesem Weg sind bereits getan.

Kein Unternehmenskauf ohne Due Diligence. In mühevoller Detailarbeit durchforstet ein Team von Anwälten die Verträge des Übernahmekandidaten, um sicherzugehen, dass der Käufer kein unnötiges Risiko eingeht.

Enthalten die Verträge zum Beispiel sogenannte Change-of-Control-Klauseln, so darf der Vertragspartner bei einem Eigentümerwechsel den Vertrag typischerweise kündigen. Fallen aus diesem Grund wichtige Kundenbeziehungen weg, so ist das gekaufte Unternehmen quasi über Nacht deutlich weniger wert und der Kaufpreis unvernünftig hoch.

Gewissenhafte Computer

Was früher ganze Teams von Anwälten viel Zeit kostete, das leistet heute ein Computer in kurzer Zeit. Der Computer ist nicht nur schneller als der Mensch; er ist auch gewissenhafter, denn ein Mensch ermüdet bei der Prüfung großer Dokumentenmengen und riskiert Fehler. Voraussetzung ist allerdings, dass der Computer weiß, wonach er suchen muss. Hier kommt die Künstliche Intelligenz ins Spiel. Das Stichwort lautet „selbstlernender Algorithmus“.

Die erwähnte Change-of-Control-Klausel ist ein gutes Beispiel. Die Klausel kann je nach Vertrag unterschiedliche Namen oder Stichwörter aufweisen, etwa Eigentumsübergang, Neue Leitung oder Kontrollübergang. Viele andere Formulierungen sind denkbar. Um sauber zu arbeiten, muss das Computerprogramm also auch Formulierungen identifizieren können, an die bei seiner Programmierung niemand dachte.

Selbstlernende Programme erreichen das, in dem sie Texte auf mehreren Ebenen analysieren. Auf der ersten Stufe sucht das Programm schlicht nach Stichworten. Diese Suche erbringt typischerweise eine große Menge an Treffern. Auf der zweiten Stufe sucht das Programm nach wiederkehrenden Strukturen. In dieser sogenannten syntaktischen Analyse wird untersucht, in welcher Reihenfolge die Begriffe aufeinander folgen, ob sie nah beieinander oder weiter voneinander entfernt stehen und welche Begriffe oder grammatikalischen Strukturen zwischen ihnen vermitteln. Viele Treffer der ersten Stufe werden hier wieder aussortiert. Auf der dritten Stufe, der semantischen Analyse, wird die Bedeutung der verwendeten Begriffe mit einbezogen. Wörter mit mehreren möglichen Bedeutungen werden klar definiert.

Nach diesem Muster kann das Programm auch Begriffe analysieren, die der Programmierer nicht vorgegeben hat. Heißt eine Klausel zum Beispiel „feindliche Übernahme“, kommen in ihr aber vergleichbare Begriffe mit vergleichbaren Strukturen und semantischen Bedeutungen vor wie in anderen Change-of-Control-Klauseln, die das Programm bereits analysiert hat, so wird es die „Feindliche-Übernahme-Klausel“ ebenfalls markieren. Im letzten Schritt kann dann ein Mensch überprüfen, ob die Klausel einschlägig ist oder nicht.

Die Datenmenge ist für den Erfolg entscheidend

Neben dem selbstlernenden Programm ist noch ein weiteres Element nötig, damit das System erfolgreich arbeiten kann: Eine ausreichend große Datenmenge, an der das Programm seine Analysefähigkeiten entwickeln kann. In Frage kommen etwa alle Verträge eines Unternehmens oder seine gesamte Buchhaltung oder aber auch alle Bescheide einer Behörde.

Über das Eingangsbeispiel der Due Diligence hinaus bietet das System Vorteile überall dort, wo es darum geht, Einzelheiten aus großen Mengen von Daten herauszufiltern. Das können Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung, mögliche Compliance-Verstöße oder die Details eines typischen Vergleichs in gleichgelagerten Gerichtsverfahren sein. Voraussetzung ist lediglich, dass alle Vorgänge elektronisch erfasst und damit für die Analyse verfügbar sind.

Die nötigen Datenmengen aufzubauen ist in manchen Fällen eine Herausforderung. Hier werden sich Pool-Lösungen etablieren, die etwa Daten verschiedener Unternehmen oder Behörden aggregieren und so der Software das nötige Basismaterial zur Verfügung stellen. Der einzelne Teilnehmer profitiert dabei sowohl durch Nutzung der nach und nach sich selbst verbessernden Software als auch durch die Analyse seines Datenbestands.

Explore #more

28.03.2024 | PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag im Recycling Magazin: Neue EU-Verpackungsverordnung auf der Zielgeraden?

Am 4. März 2024 haben Rat und Vertreter des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung erzielt, um Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und Verpackungsabfälle in der EU…

27.03.2024 | PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag in der ESGZ: Neue Due-Diligence-Pflichten für Unternehmen

In der Märzausgabe der ESGZ (S.13 ff.) findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experten Anne Gillig und Thomas Uhlig zur EU-Entwaldungsverordnung. Am 31.05.2023 wurde…

27.03.2024 | KPMG Law Insights

EU-Gebäuderichtlinie: Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird relevant

Das EU-Parlament hat am 12. März 2024 der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten und mittelbar auch Bauherren und Bauunternehmen, bei neuen Gebäuden…

27.03.2024 | KPMG Law Insights

Für Nachhaltigkeitsvereinbarungen gilt das Kartellverbot

Die EU möchte klimaneutral werden. Allein über rechtliche Vorgaben gelingt das nicht. Sie ist auf die Mithilfe der Wirtschaft angewiesen. Wenn Unternehmen sich zur gemeinsamen…

19.03.2024 | Business Performance & Resilience, KPMG Law Insights

CSDDD: Einigung über die EU-Lieferkettenrichtlinie

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich am 15. März 2024 auf die CSDDD, die EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten. Unterhändler des EU-Parlaments und…

19.03.2024 | KPMG Law Insights

Der AI Act kommt: EU möchte Risiken von KI in den Griff bekommen

Am 13. März 2024 hat das EU-Parlament dem AI Act zugestimmt und damit den Weg freigemacht für das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz…

18.03.2024 | Business Performance & Resilience, PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung: Die Foreign Subsidies Regulation ist vor allem ein Compliance-Thema

In der Ausgabe vom 15. März 2024 der Börsen-Zeitung findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experte Jonas Brueckner. Die EU-Verordnung über Drittstaatensubventionen wird…

15.03.2024 | PR-Veröffentlichungen

Gastbeiträge in der ZURe zu den Themen ESG, Metaverse und KI

In der Ausgabe vom 13. März 2024 der ZURe findet sich ein Gastbeitrag von der KPMG Law Expertin Anne-Kathrin Gillig zum Thema ESG und die…

14.03.2024 | Business Performance & Resilience, PR-Veröffentlichungen

Gastbeitrag im Deutschen AnwaltSpiegel: Die „Foreign Subsidies Regulation“ und Unternehmen

In der Ausgabe vom 13. März 2024 des Deutschen AnwaltSpiegel findet sich ein Gastbeitrag von KPMG Law Experte Jonas Brueckner. Unternehmen, die von Mitgliedstaaten…

13.03.2024 | KPMG Law Insights

Bereit für DORA? Diese Vertragsanpassungen sind notwendig

Ab dem 17. Januar 2025 müssen Finanzunternehmen und weitere Dienstleister den Digital Operational Resilience Act (DORA) beachten. DORA soll die Vorschriften für IT-Systeme im Finanzsektor…

Kontakt

Dr. Konstantin von Busekist

Managing Partner
Leiter Global Compliance Practice
KPMG Law EMA Leader

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

tel: +49 211 4155597123
kvonbusekist@kpmg-law.com

Philipp Glock, LL.M.

Partner
Solution Line Head Legal Corporate Services
Leiter IT & Innovation

Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin

tel: +49 341 22572529
pglock@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll