Suche
Contact
30.07.2020 | KPMG Law Insights

Gemeindliches Vorkaufsrecht nach dem Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vorgelegt. Dieses Gesetz hat zum Ziel, Kommunen bei der Aktivierung von Bauland zu unterstützen. Hierdurch soll die Schaffung bezahlbaren Wohnraums gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll beispielsweise ein neuer Bebauungsplantyp für den sozialen Wohnungsbau geschaffen werden. Ferner sollen die Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Schaffung von Wohnraum erweitert werden sowie die bisher geltenden Obergrenzen für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zukünftig nur noch als Orientierungswerte ausgestaltet werden.

Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf jedoch auch Änderungen auf dem Gebiet der gemeindlichen Vorkaufsrechte, die sich auf den Abschluss und die Durchführung von Immobilientransaktionen auswirken können. Der Entwurf stellt nämlich klar, dass die Deckung von Wohnbedarf und die Innenentwicklung der Gemeinde Gemeinwohlgründe darstellen. Hierdurch wird den Kommunen die Ausübung des Vorkaufsrechts unter Berufung auf Gründe des Allgemeinwohls zukünftig erleichtert werden. Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf zusätzliche Vorkaufsrechte der Kommunen, z.B. bei Vorliegen von unbebauten und brachliegenden Grundstücken in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sowie bei Vorliegen eines städtebaulichen Missstandes. Dieser Tatbestand wäre laut Referentenentwurf beispielsweise erfüllt, wenn ein Grundstück nicht angemessen genutzt wird oder die auf dem Grundstück befindliche Immobilie nicht den städtebaulichen oder wohnungspolitischen Zielen entspricht. Sämtliche Vorkaufsrechte sollen zudem binnen einer Ausübungsfrist von drei anstelle von bisher zwei Monaten ausgeübt werden können.

Durch den Referentenentwurf werden die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zur Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum erweitert. Diese neuen Handlungsmöglichkeiten werden indes auch die Abwicklung von Transaktionen beeinflussen. Zu erwarten ist, dass Gemeinden die Vorkaufsrechtsausübung ausführlicher prüfen und die verlängerte Ausübungsfrist ausschöpfen werden. Hierdurch könnte beispielsweise das von der Gemeinde auszustellende Negativattest über die Nichtausübung von Vorkaufsrechten, welches regelmäßig als Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit in Grundstückskaufverträgen vereinbart wird, erst zum Ende der Ausübungsfrist erteilt werden. Dies kann zu einer Verschiebung der Kaufpreisfälligkeit und damit zu Verzögerungen beim Closing der Transaktion führen. Außerdem mag es ein Grund dafür sein, über die Durchführung einer Immobilientransaktion im Wege des Anteilserwerbs einer Objektgesellschaft (Share Deal) nachzudenken.

Selbstverständlich werden wir Sie über die Entwicklung des Referentenentwurfs unterrichtet halten. In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Explore #more

29.06.2026 | KPMG Law Insights

Digitale Souveränität im Unternehmen verankern – rechtliche Anforderungen an IT Systeme

Digitale Souveränität ist ein wichtiger strategischer Erfolgsfaktor und viele Maßnahmen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem mit dem Data Act, NIS‑2, dem Cyber Resilience Act…

26.06.2026 | KPMG Law Insights

Neues Verpackungsdurchführungsgesetz verschärft Pflichten für Unternehmen

  Co-Autorin: Séverine Sieprath, Director Audit, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft   Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG), mit dem das deutsche Recht an…

25.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Interview in fvw I Traveltalk: Kommende EU-Pauschalreise-Richtlinie – „Für die Branche beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt“

Nach über zweieinhalb Jahren Dauer ist das Gesetzgebungsverfahren samt Veröffentlichung seit Kurzem abgeschlossen. Jetzt beginnt die Frist für Reiseveranstalter und Reisebüros – spätestens ab 29.…

24.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group on the sale to Nextpower

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised the shareholders of Zimmermann PV-Steel Group (Zimmermann) on the sale of the company to Nextpower™ (Nasdaq: NXT),  a…

23.06.2026 | KPMG Law Insights

Deutschland modernisiert das Schiedsverfahrensrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts“ vorgelegt. Damit möchte sie die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung…

18.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag in Innovative Verwaltung: Schutz in stürmischen Zeiten

Organe kommunaler Unternehmen tragen ein persönliches, unbegrenztes Haftungsrisiko, das durch die Besonderheiten des öffentlichen Sektors zusätzlich exponiert ist. Eine D&O-Versicherung schützt Vermögen und deckt die…

18.06.2026 | In den Medien

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt wurden 31  Anwältinnen und Anwälte…

15.06.2026 | KPMG Law Insights

Mehr Honorar für Planer wegen Kostensteigerungen? Was Auftraggeber wissen sollten

Immer häufiger landen Nachforderungen von Architekten und Ingenieuren auf den Schreibtischen ihrer Auftraggeber. „Das Projekt zieht sich, die Baupreise steigen und auch unsere Kosten

12.06.2026 | KPMG Law Insights

12. GWB-Novelle: Was sich bei Transaktionen, Vergaben und bestimmten Branchen ändert

Die geplante 12. GWB-Novelle bringt für Unternehmen voraussichtlich einige wichtige Änderungen: unter anderem höhere Schwellen in der Fusionskontrolle, eine weiter gefasste Transaktionswertschwelle mit neuem Anzeigeverfahren…

09.06.2026 | KPMG Law Insights

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Das empfiehlt die Expertenkommission

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit Juni 2023 in Kraft und hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt…

Kontakt

Human Aghel

Senior Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945451
haghel@kpmg-law.com

Falk Mathews

Senior Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945014
fmathews@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll